Kajsa
24.09.2010, 15:33
Mein Frauenarzt legte mir bei der letzten Routineuntersuchung nahe, dass ich versuche, von der Krankenkasse eine Brustkorrektur (Fehlbildung: tubuläre Brustform) bezahlt zu bekommen. Jetzt meinte er aber, dazu könnte ein neurologisches/psychologisches Gutachten nötig sein. Ich wäre selbst nie auf die Idee gekommen, dass so etwas übernommen werden könnte, und habe mich deshalb nie damit beschäftigt.
Könnte so ein Gutachten bei Approbation und/oder ggf. späterer Verbeamtung von Nachteil sein, falls das auf der Psychoschiene ausgelegt werden sollte? Ich nehme an, dass man da ein bisschen auf betroffen machen muss, um mit dem Antrag Erfolg zu haben. :-nix
Könnte so ein Gutachten bei Approbation und/oder ggf. späterer Verbeamtung von Nachteil sein, falls das auf der Psychoschiene ausgelegt werden sollte? Ich nehme an, dass man da ein bisschen auf betroffen machen muss, um mit dem Antrag Erfolg zu haben. :-nix