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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer darf ein Attest ausschreiben?



heikemasi
24.09.2010, 17:20
Eine Freundin von mir ist in eine Rangelei geraten, die mit gegenseitiger Anzeige wegen Körperverletzung endete. Sie hatte sich einen Kratzer im Gesicht zugezogen. Jetzt, zwei Wochen später, hat sie eine Einladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen und soll auf einmal ein ärztliches Attest über die ihr beigebrachte Verletzung mit bringen. Leider sieht man den Kratzer jetzt nicht mehr, so dass der Gang zum Hausarzt sinnlos wäre. Kann ich ihr als frisch Approbierte ein Attest ausstellen? Formulare dazu gibt es ja im Netz und ein Arztstempel mit meiner Privatadresse habe ich zum Exam geschenkt bekommen. Oder könnte es tatsächlich sein, dass ich nach all den Strapazen des Studiums noch nicht mal ein Attest über einen Kratzer ausstellen kann?

Muriel
24.09.2010, 17:32
Keine Ahnung, ob Du das darfst, nur solltest Du Dir im Klaren darüber sein, dass das juristische Relevanz haben wird. Und wenn Du nach zwei Wochen etwas bescheinigst, was man nicht mal mehr sieht, wäre ich da sehr vorsichtig.

heikemasi
24.09.2010, 17:35
Ich hatte den Kratzer ja tatsächlich gesehen. Wir sind bloß nicht auf die Idee gekommen, dass man sich so etwas attestieren lassen muß, zumahl die Polizei bei der Aufnahme der Anzeigen ja Photos gemacht hatte.

hennessy
24.09.2010, 17:52
meines Wissens gibt es kein Gesetz, das den Gang zum Arzt zwingend vorschreibt. Also muss es wohl auch ohne Attest gehen. Wenn die Polizei bereits ein Protokoll aufgenommen hat, dann wird hier wahrscheinlich auch die Verletzung erwähnt sein.

Rico
24.09.2010, 18:12
Wenn Du ein Attest ausstellt, dann musst Du auch eine Privatrechnung schreiben - so sieht es die Gebührenordnung vor. Das musst Du in jedem Fall machen (da werden die Ärztekammern sonst fuchsig, weil Du ja einem niedergelassenen den Fall "wegnimmst" denn wenn Du keine Rechnung schreibst, dann würde ja eine ärztliche Leistung umsonst erbracht).
Das gilt im Prinzip auch für jedes Privatrezept, das Du so ausstellst (außer es geht an verwandte), aber das hat im Allgemeinen wenig Potential rauszukommen.
Hier ist es jedoch so, dass falls sich im Laufe des Verfahrens Deine Freudin als Geschädigte und die andere Partei als Schuldige herausstellt, Deine Freundin ja grundsätzlich Anspruch hat, ihre Auslagen von der Schuldigen erstattet zu bekommen und wenn dann rauskommt, dass es da gar keine Rechnung gibt, dann kann evt. irgendwer auf die Idee kommen das zu melden (z.B. beteiligte staatliche Stellen, keine Ahnung).
Und wenn Du eine Rechnung schreibst, dann hast Du das ganze Gefummel mit zusätzlichen Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit, die Du bei Steuer und Ärztekammer (Jahresbeitrag) angeben musst...
Insgesamt ziemlich viel Aufwand für einen Kratzer... :-meinung

Linda.1001
24.09.2010, 18:13
Ich hatte den Kratzer ja tatsächlich gesehen. Wir sind bloß nicht auf die Idee gekommen, dass man sich so etwas attestieren lassen muß, zumahl die Polizei bei der Aufnahme der Anzeigen ja Photos gemacht hatte.

Da Fotos gemacht worden sind von der Polizei bezieht sich das mit dem Attest glaube ich nicht auf den Kratzer, falls das die einzige Verletzung gewesen ist.

Das ist wahrscheinlich ein Standardformular, was deiner Freundin da zugesandt wurde, auf dem angekreuzt wurde was sie mitzubringen hat oder?

heikemasi
24.09.2010, 18:36
Das Attest soll sich sehr wohl auf den Kratzer beziehen. Es geht auch nicht um das juristische Procedere, sondern darum ob ich als frisch Approbierte so ein Attest ausstellen darf.

FirebirdUSA
06.10.2010, 10:09
1. Ja, du darfst ein Attest ausstellen.
2. Ja, du musst dafür Geld verlangen.
3. Solltest du in diesem Fall aber gut dokumentieren wie groß die Verletzung war, welche Maßnahmen du angeordnet hast, etc.

Sollte der Kratzer keine ärtzliche Versorgung benötigt haben ist ein Attest Blödsinn. Deine Freundin soll einfach angeben, dass du es dir als Arzt angeschaut hast und als Zeuge zur Verfügung stehst falls weitere Fragen bestehen. Es kann dir dann aber passieren, dass du vorgeladen wirst und vor Gericht dazu aussagen musst.