inneremedizin
28.09.2010, 20:50
Hallo,
ich möchte nach dem Examen eine Weiterbildung zum Gastroenterologen beginnen. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dafür zuerst 3 Jahre stationäre Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin machen. Jetzt hab ich mal auf der Website der Landesärztekammer geschaut und mir ist das alles vollkommen unklar. Wenn ich dort eine Weiterbildungsstelle suche, wo muss ich denn dann schauen? Muss ich unter "Weiterbildungsbefugnis für stationäre Basisweiterbildung" oder unter "Weiterbildungsbefugnis für Gastroenterologie" schauen. Wenn in einem Krankenhaus die Weiterbildungsbefugnis für die stationäre Basisweiterbildung von einem kardiologischen und einem gastroenterologischen Chefarzt geteilt wird, muss ich dann den Gastroenterologen oder beide anschreiben. Und für was soll ich mich dann bewerben, also was soll ich in die Bewerbung schreiben, Innere Medizin oder Gastroenterologie? Und bei manchen Chefärzten steht ja: volle Weiterbildungsbefugnis aber mit Rotationsauflage. Wie sieht denn in diesem Fall die Weiterbildung aus? Ich versteh das alles nicht. Danke für Hilfe
ich möchte nach dem Examen eine Weiterbildung zum Gastroenterologen beginnen. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dafür zuerst 3 Jahre stationäre Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin machen. Jetzt hab ich mal auf der Website der Landesärztekammer geschaut und mir ist das alles vollkommen unklar. Wenn ich dort eine Weiterbildungsstelle suche, wo muss ich denn dann schauen? Muss ich unter "Weiterbildungsbefugnis für stationäre Basisweiterbildung" oder unter "Weiterbildungsbefugnis für Gastroenterologie" schauen. Wenn in einem Krankenhaus die Weiterbildungsbefugnis für die stationäre Basisweiterbildung von einem kardiologischen und einem gastroenterologischen Chefarzt geteilt wird, muss ich dann den Gastroenterologen oder beide anschreiben. Und für was soll ich mich dann bewerben, also was soll ich in die Bewerbung schreiben, Innere Medizin oder Gastroenterologie? Und bei manchen Chefärzten steht ja: volle Weiterbildungsbefugnis aber mit Rotationsauflage. Wie sieht denn in diesem Fall die Weiterbildung aus? Ich versteh das alles nicht. Danke für Hilfe