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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Exmatrikulation Zahnmed.,Was nun ???



Joe11
29.09.2010, 07:57
Hallo,
ich bin exmatrikuliert worden,weil ich den Kons-Phantom nicht bestanden habe.Hat jemand eine Ahnung,was man nun machen kann,um an einer anderen Uni sich wieder einschreiben zu können oder wie man generell jetzt vorgehen kann ???Ich möchte die Zahnmed. auf keinen Fall aufgeben,alle anderen Scheine drumherum habe ich.

Coxy-Baby
29.09.2010, 08:17
Hallo Joe11,

dü müsstest eine Uni finden die dich nimmt und wo du nicht unterschreiben musst, daß du noch Prüfungsanspruch hast, denn das lassen sich mittlerweile die meisten Unis quittieren.
Mußt also am besten alle in Frage kommenden Unis abklappern und mit dem Verweis "Bewerbung höheres Fachsemester" die Anträge durchforsten.

Grüße und Viel Erfolg.

Kackbratze
29.09.2010, 08:42
oder Dich im Ausland umschauen. Sofern auch da nicht der "Prüfungsanspruch-Passus" vorliegt.

hennessy
29.09.2010, 09:24
natürlich kannst Du es versuchen, so wie Coxy das vorgeschlagen hat, aber Du wirst wahrscheinlich kein Glück damit haben.
Ich würde ins Ausland gehen.

Spydaman
29.09.2010, 11:42
Hi Joe,

wieso wurdest du denn dann exmatrikuliert??? Wie oft bist du denn durchgefallen?
In Köln konnte man so oft durchfallen wie man wollte, aber wenn mans zwei mal nicht geschafft hat dann war es ein mehr oder weniger unausgesprochenes Geheimnis, dass man es nie schafft.
Und die Erfahrung hat gezeigt, dass die Leute, die es 2 mal oder 3 mal nicht schaffen, vielleicht einfach den falschen Beruf gewählt haben und das meine ich wirklich nicht böse. Manch einem fehlt aber einfach das handwerkliche Geschick und Feingefühl und dann ist es vielleicht besser etwas anderes zu machen, zum Teil kann man ja Scheine mit in die Humanmedizin nehmen.

Viel Glück und alles Gute!

P.S.: Hatten auch mal einen aus Göttingen, der dort exmatrikuliert wurde und bei uns ne Sondergenehmigung bekommen hat... es war eine Katastrophe und man hatte wirklich Angst um die Patienten, nach 3 oder 4 Semestern hat er es dann auch eingesehen, dass das einfach nichts wird.

Joe11
04.10.2010, 07:48
Ich habe die 1.Wiederholung nicht bestanden und kurz vor Beginn des Kurses wurde die Studienordnung so geändert,dass man nur noch einen Wiederholungsversuch hat und nicht mehr 2.Ausland klingt immer so einfach und gut,aber da muß man auch erst mal einen Platz bekommen und welches Ausland eignet sich am besten?

Spydaman
04.10.2010, 09:05
Ohje, das ist übel... nur 2 Versuche? Shit! Hab mal gehört, dass es in Österreich recht easy sein soll einen Platz zu bekommen, aber mehr weiß ich leider auch nicht.

*Kathrin
04.10.2010, 09:26
Das klingt ja gar nicht gut :-( .

Ich hätte noch den Vorschlag und zwar hast du ja unter der Voraussetzung angefangen, dass du zwei Versuche hast, um den Schein zu wiederholen und wenn sie zwischendrin plötzlich die Studienordnung ändern, müsste das aber eigentlich nicht für dich gelten, weil du schon vorher angefangen hast. So war es bei uns an der Uni, wir haben hier sechs Versuche und plötzlich änderten sie die Anzahl auf vier Versuche, das galt aber nur für Nachkömmlinge.

Was noch geht: An eine deutsche Uni wechseln, welche mehr Versuche anbieten wie z.B. Ulm oder Marburg etc. Du hast zwar den Prüfungsanspruch an deiner Uni verloren, aber nicht an den deutschen Unis, welche mehr Versuche anbieten.

Ich drück dir für alles die Daumen!

Liebe Grüße,
*Kathrin

Coxy-Baby
04.10.2010, 12:12
Was noch geht: An eine deutsche Uni wechseln, welche mehr Versuche anbieten wie z.B. Ulm oder Marburg etc. Du hast zwar den Prüfungsanspruch an deiner Uni verloren, aber nicht an den deutschen Unis, welche mehr Versuche anbieten.

Interessanter Sachverhalt, aber wo steht das?

Arutha
04.10.2010, 13:22
Mahlzeit!

Also da ich selber ja leider noch nicht studiere, kann ich das natürlich nicht bezeugen, aber ich kenne es ob vom Gymnasium, Berufsausbildung usw. immer nur so, dass solche Änderungen immer nur neue Studien-/Ausbildungsgänge usw. betreffen! ist schon nen starkes Stück, dass das dann plötzlich auch für Dich galt!

Immerhin hast Du Dich ja damals unter dieser Studienordnung eingeschrieben. Kann man sich dann da nicht drauf berufen?

Gruß,
Arutha der diese Methode ganz schon fies findet... :-nix

Coxy-Baby
04.10.2010, 13:32
.... ich denke ja es wurde eher die Prüfungsordnung denn die Studienordnung geändert.

Frederick
04.10.2010, 19:56
hier ein auszug aus der kieler studienordnung. demnach wäre es z.b. möglich, in kiel weiterzustudieren:

Wiederholung von nicht erlangten Leistungsnachweisen
(1) Prüfungen zu Leistungsnachweisen können drei Mal wiederholt werden. Handelt es sich um den die Pflichtlehrveranstaltung abschließenden Leistungsnachweis, so ist eine Wiederholung vor dem Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters durchzuführen. Steht für den Studierende ein Prüfungstermin an, so soll die Wiederholung noch vor dem Meldungstermin für die Prüfung anberaumt werden.
Pflichtlehrveranstaltungen, für die ein Leistungsnachweis nicht erlangt wurde, können unabhängig von § 7 Abs. 3 zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Eine zwei- oder mehrmalige Wiederholung von Pflichtlehrveranstaltungen im Sinne des § 5 Satz 1 kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
(2) Bereits unternommene Wiederholungsversuche an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands werden auf die noch bestehenden Wiederholungsversuche angerechnet.
(3) Die Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung setzt eine Studienberatung im Studiendekanat voraus.
(4) Härtefälle regelt der Studienausschuss im Benehmen mit dem Prüfer.

Coxy-Baby
04.10.2010, 22:13
Uni Kiel: "Achtung: Sollten Sie Prüfungen zu Leistungsnachweisen endgültig nicht
bestanden haben, ist eine Fortsetzung Ihres Studiums an der CAU nicht möglich."

Informationsblatt Bewerbung höheres Fachsemester:
http://www.studservice.uni-kiel.de/doc/Zahnmedizin-Vorklinik.pdf

Frederick
05.10.2010, 10:35
@coxy-baby: danke für den wichtigen hinweis, hab ich doch glatt übersehen ;-)

ist wirklich ziemlich unfair mit der verschiedenen anzahl der wh-versuche deutschlandweit...

*Kathrin
05.10.2010, 10:43
Interessanter Sachverhalt, aber wo steht das?

Ist bei uns möglich und hab ich auch schon öfters gehört und gelesen. Wenn eine Uni nur zwei oder drei Versuche anbietet und man bis dahin nicht besteht, kann man danach an eine Uni wechseln, welche z.B. fünf oder sechs Versuche anbietet, weil man an solch einer Uni den Prüfungsanspruch noch nicht verloren hat.

An vielen Unis kann man auch einen Härtefallantrag stellen, wenn ein Schein fehlt und alles nur von einem Schein abhängt.

Coxy-Baby
05.10.2010, 14:08
Ist bei uns möglich und hab ich auch schon öfters gehört und gelesen. Wenn eine Uni nur zwei oder drei Versuche anbietet und man bis dahin nicht besteht, kann man danach an eine Uni wechseln, welche z.B. fünf oder sechs Versuche anbietet, weil man an solch einer Uni den Prüfungsanspruch noch nicht verloren hat.


Man kann VORHER versuchen zu wechseln, dann hat man mehr Versuche, ich glaub du kommst aus Marburg (oder?) da musst du folgendes unterschreiben "In dem angegebenen Studiengang war ich bisher an keiner Hochschule in einer für die Fortsetzung des Studienganges erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung endgültig erfolglos."
Wenn du schon geext wurdest deswegen dann kann man das nicht unterschreiben.

http://www.uni-marburg.de/studium/studsek/onlineantraege/zulassungsantrag.pdf

hennessy
05.10.2010, 14:47
Man kann VORHER versuchen zu wechseln, dann hat man mehr Versuche, ich glaub du kommst aus Marburg (oder?) da musst du folgendes unterschreiben "In dem angegebenen Studiengang war ich bisher an keiner Hochschule in einer für die Fortsetzung des Studienganges erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung endgültig erfolglos."
Wenn du schon geext wurdest deswegen dann kann man das nicht unterschreiben.

http://www.uni-marburg.de/studium/studsek/onlineantraege/zulassungsantrag.pdf

das wäre zumindest Urkundenfälschung. Die Approbation wäre dann extremst gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich!

Joe11
06.10.2010, 07:10
Vielen Dank für all Eure Vorschläge.Ich versuche ja zur Zeit auch die Uni zu wechseln,aber das ist einfach verdammt schwierig bis aussichtslos.Bis jetzt habe ich nur Absagen bekommen,wie z.Bsp. von Giessen,Würzburg...Von einigen anderen Unis habe ich noch nichts gehört.Mit den verantwortlichen Leuten hier ist jedenfalls überhaupt nicht zu reden.Die Studienordnung hier wurde rückwirkend so wasserdicht verändert,dass man das ganze hier an dieser Uni absolut vergessen kann.Und es ist auch so,dass ich alle anderen Scheine ,die man rund um diesen Kons-Phantom noch machen kann ohne Probleme bekommen habe.Ich bin also nicht flächendeckend der große Loser.

*Kathrin
06.10.2010, 16:54
Hmm, ok, dann hat Marburg wohl auch die Zügel angezogen, das ist sehr schade :-( .

Ich wusste nur, dass hier die Möglichkeit besteht oder bisher bestand, wenn man woanders seinen zweiten oder dritten Versuch nicht bestanden hat, dass man hier unter anderem weiterstudieren kann, weil Marburg bis zu sechs Versuche anbietet und man somit eigentlich nicht in Marburg seinen Prüfungsanspruch verloren hat. Würdest du in Marburg studieren, bestünde die Möglichkeit auch auf einen Härtefallantrag, der mit Sicherheit durchgehn würde, da du alles andere gut bestanden hast.

Vielleicht wäre es auch hilfreich, wenn du mal zum Studienberater gehst, die haben wirklich sehr gute Tipps und können dir auch helfen, dass du diesen einen Schein noch bekommst oder dir vielleicht Möglichkeiten aufzeigen, an die man selbst nie denkt.

Zum Anwalt zu gehn wäre auch eine Option, da du ja unter anderen Voraussetzungen angefangen hast und du noch nach der anderen Studienordnung der Uni studierst und du einfach deine Versuche "geklaut" bekommen hast. Aber Uni verklagen ist immer schwierig :-( .

Ich wünsch dir alles Liebe.

Liebe Grüße,
*Kathrin