DrNolte
06.10.2010, 12:49
Im Moment beginne ich langsam, mich nach einer Doktorarbeit umzugehen. Am ehesten soll es eine klinische Arbeit werden, für die ich aber keine größere Laborarbeit machen muss. Für die Arbeit werde ich mir zudem ein Freisemester nehmen. Nun will ich die Arbeit nicht unbedingt an meiner Heimatuni machen, sondern würde prinzipiell jede Uni im Großraum Hessen/Rheinland-Pfalz/NRW nehmen. Nun unterscheiden sich die Unis doch ein wenig in Bezug auf die Promotionsordnungen, sodass ich meine Ortspräferenz auch ein wenig davon beeinflussen lassen würde.
Ein großer Punkt, in dem sich die Universitäten unterscheiden, ist die Art der Verteidigung. Mache Universiäten machen nur die Vorstellung der Arbeit und Fragen dazu zum Thema. (z.B. Mainz) Andere Fakultäten geben an, dass zusätzlich noch eine mündliche Prüfung zu einem oder mehreren anderen Fächern stattfindet. (z.B. Aachen, Bonn) Einzelne Fakultäten akzeptieren als Ersatz der Verteidigung auch Vorträge auf Kongressen oder andere Präsentationen. (z.B. Köln) Handelt es sich bei den Doktorprüfungen an Unis wie Aachen oder Bonn wirklich um vollwertige mündliche Prüfungen in den anderen Fächern oder steht das nur der Form halber in den Promotionsordnungen?
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Möglichkeit, die Arbeit schon vor dem Ende des Studiums einzureichen. Manche Universitäten gestatten dies, nur muss eben die Verteidigung nach dem Bestehen des Hammerexamens abgelegt werden. (z.B. Mainz, Aachen) Manche andere gestatten dies nicht. Gibt es in Deutschland auch Fakultäten, die einen die komplette Arbeit inkl. Verteidigung vor dem Hammerexamen ablegen lassen?
Ein letzter Punkt ist die Vergabe der Promotionsurkunde an sich. Bei manchen Fakultäten geht das wohl relativ unkompliziert einige Wochen nach Fertigstellung der Promotion. (z.B. Aachen) Andere Universitäten scheinen die Urkunden nur zweimal im Jahr im Rahmen ihrer Promotionsfeiern zu vergeben. (z.B. Bonn, Mainz) Verstehe ich das richtig, dass man an letzteren Unis je nach dem 6 Monate auf seine Urkunde und damit den Titel warten muss, wenn man Pech hat, obwohl die Promotion eigentlich komplett fertig ist?
Es wäre sehr nett, wenn ihr etwas zu den oben genannten Fragen erklären könntet. Gibt es weitere wichtige Punkte, in denen sich die Promotionsordnungen unterscheiden?
Ein großer Punkt, in dem sich die Universitäten unterscheiden, ist die Art der Verteidigung. Mache Universiäten machen nur die Vorstellung der Arbeit und Fragen dazu zum Thema. (z.B. Mainz) Andere Fakultäten geben an, dass zusätzlich noch eine mündliche Prüfung zu einem oder mehreren anderen Fächern stattfindet. (z.B. Aachen, Bonn) Einzelne Fakultäten akzeptieren als Ersatz der Verteidigung auch Vorträge auf Kongressen oder andere Präsentationen. (z.B. Köln) Handelt es sich bei den Doktorprüfungen an Unis wie Aachen oder Bonn wirklich um vollwertige mündliche Prüfungen in den anderen Fächern oder steht das nur der Form halber in den Promotionsordnungen?
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Möglichkeit, die Arbeit schon vor dem Ende des Studiums einzureichen. Manche Universitäten gestatten dies, nur muss eben die Verteidigung nach dem Bestehen des Hammerexamens abgelegt werden. (z.B. Mainz, Aachen) Manche andere gestatten dies nicht. Gibt es in Deutschland auch Fakultäten, die einen die komplette Arbeit inkl. Verteidigung vor dem Hammerexamen ablegen lassen?
Ein letzter Punkt ist die Vergabe der Promotionsurkunde an sich. Bei manchen Fakultäten geht das wohl relativ unkompliziert einige Wochen nach Fertigstellung der Promotion. (z.B. Aachen) Andere Universitäten scheinen die Urkunden nur zweimal im Jahr im Rahmen ihrer Promotionsfeiern zu vergeben. (z.B. Bonn, Mainz) Verstehe ich das richtig, dass man an letzteren Unis je nach dem 6 Monate auf seine Urkunde und damit den Titel warten muss, wenn man Pech hat, obwohl die Promotion eigentlich komplett fertig ist?
Es wäre sehr nett, wenn ihr etwas zu den oben genannten Fragen erklären könntet. Gibt es weitere wichtige Punkte, in denen sich die Promotionsordnungen unterscheiden?