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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nicht gewertete fragen



Unregistriert
07.10.2010, 19:27
Was meint ihr? welche fragen werden nicht gewertet?

Ich schätze: Insulinom/DM, NAS/Membranöse GN von Tag 1

Unregistriert
07.10.2010, 19:30
meiner meinung nach qualifizieren sich da bisher mal locker 10 fragen dafür. aber am ende wird man sich für nur 1-2 entscheiden, denn wenn man es einmal einreissen lässt wird sich das impp in den folgejahren vor klagen nicht mehr retten können....traurig aber wahr. auch beim durchkreuzen der alten hammerexamen bin ich des öfteren über fragen gestolpert, die ganz klar hätten entwertet werden müssen. insofern: genaue prognose unmöglich :-/

Unregistriert
07.10.2010, 19:32
kann mir jemand erklären warum eigentlich die fragen, die nicht gewertet werden überhaupt in die prüfung kommen?
das ist fast jede prüfung so
die wissen doch vorher was für fragen sie auswählen. warum denn dann nach der prüfung die fragen aus der wertung nehmen?

Unregistriert
07.10.2010, 19:40
wie läuft das eigentlich mit fragen die nicht gewertet werden? macht das das impp eigenständig wenn denen das auffällt oder nur auf antrag?

wie wird das entschieden, nach gutdünken vom impp oder juristen, einem gericht oder so?

wer muss wie und von wann bis wann nen antrag stellen, muss das ne klage sein oder ist das eher als bitte an das impp zu verstehen? klagen nachher mehrere studenten privat und einzeln oder gibt es eine koordinierte sammelklage oder was auch immer? wer weiß denn wies geht?

Zahir
07.10.2010, 19:43
Auf Zuschrift. Sie schauen dann, ob die Begründung fachlich gut ist. Wenn ja, nehmen sie die Frage raus.

mazel
07.10.2010, 19:46
Ihr müsst bedenken dass die wirklich ihre Fragen gut überprüfen, und dem IMPP bei den oben genannten Fragen auch bewusst sein wird dass genau diese Antworten nahe beieinanderliegen, bzw. die mit Absicht so gestellt sind!

Unregistriert
07.10.2010, 19:47
Dann kriegen sie von mir ein schreiben wegen dem sch...Orthopnoe.
Mit der PAH und rechtsherzinsuffizienz hat das nichts zu tun.
Oder hat ML ein Fehler gemacht??

dhjdzjket6z6iu
07.10.2010, 19:47
Auf Zuschrift. Sie schauen dann, ob die Begründung fachlich gut ist. Wenn ja, nehmen sie die Frage raus.

Die müssen aber innerhalb einer Woche beim IMPP eingegangen sein. Ganz schön knapp...

Schakal
07.10.2010, 19:51
Ja, aber sonst würden wie ewig auf unsere Ergebnisse warten. Und die Fragen hat ja jetzt jeder vorliegen...

morgoth
07.10.2010, 19:54
Man muss bei dem Fragerügen auch bedenken, dass sich das IMPP absichert. Die fragen z.B. nicht "Was könnte die Patientin (mit den Hypoglykämien) alles haben"?, sondern die fragen präzise "Was ist die wahrscheinlichste Ursache?".
Natürlich kann man jetzt hier oder auch unter Kommilitonen oder mit Ärzten durchdiskutieren, dass sowohl das Insulinom als auch ein Diabetes mellitus in Frage kommen könnte, wenn das IMPP aber beispielsweise die "Wahrscheinlichkeit" auf die Epidemiologie dieser beiden Erkrankungen bezieht, werden die Zuschriften zwar gelesen, aber halt nicht umgesetzt werden.
Schreiben kann man deswegen trotzdem, nur ist es äußerst unwahrscheinlich, dass 10 Fragen aus der Wertung genommen werden, bloß weil die auf den 1. Blick nicht super einfach zu lösen waren. Nur als kleine Vorwarnung. :-)

dhjdzjket6z6iu
07.10.2010, 20:09
Ja, aber die Blasentumorlokalisationsfrage wäre z.B. ein guter Kandidat. Wenn es wirklich so ist, dass in gängigen Lehrbüchern unterschiedliche Angaben stehen.

Unregistriert
07.10.2010, 20:15
wie ist das eigentlich. im begründeten fällen, würde da auch medilearn direkt beim impp nachhaken? ich meine, jetzt groß literatur zu wälzen oder pubmed zu durchsuchen... dazu haben die allermeisten studenten doch gar keine ressourcen...

Rose Rita
07.10.2010, 20:19
Im F2010 wurden Null Fragen aus der Wertung genommen

Unregistriert
07.10.2010, 20:29
ab wann gilt den die frist von einer woche oder besser bis wann? nächste woche donnerstag?

schickt medi learn oder deren experten auch was raus? und kann doch nicht sein das ich das nur ans impp schicken kann und die über ihren eigenen bockmist entscheiden. ist doch klar das die ihre fragen recht beantwortbar finden. sollte das nicht ein jurist entscheiden nach darstellung der sachlage von beiden oder allen seiten.....

Unregistriert
07.10.2010, 20:34
Ich finde wir sollten uns organisieren und dafür sorgen, dass so viele Fragen wie nur möglich rausgenommen werden. Was die heute mit uns veranstaltet habe ist wirklich eine Frechheit. Es kann einfach nicht sein, dass man sich Fragen ausdenkt, die so zweideutig sind, dass einem schon völlig falsche Antworten als sinnvolll erscheinen!
Das kann einfach nicht Sinn und Zweck der Geschichte sein. Deswegen finde ich sollten wir das nicht auf sich beruhen lassen!
Allen Befreiten wünsche ich viel Spaß beim Abfeiern heute Abend!
Viel Glück für die Mündlichen!

Unregistriert
07.10.2010, 20:57
Ich finde wir sollten uns organisieren und dafür sorgen, dass so viele Fragen wie nur möglich rausgenommen werden. Was die heute mit uns veranstaltet habe ist wirklich eine Frechheit. Es kann einfach nicht sein, dass man sich Fragen ausdenkt, die so zweideutig sind, dass einem schon völlig falsche Antworten als sinnvolll erscheinen!
Das kann einfach nicht Sinn und Zweck der Geschichte sein. Deswegen finde ich sollten wir das nicht auf sich beruhen lassen!
Allen Befreiten wünsche ich viel Spaß beim Abfeiern heute Abend!
Viel Glück für die Mündlichen!

Ich schliesse mich an. Aber ganz einfach ist es nicht in einer Woche....
Andererseits kostet ein Anschreiben ans IMPP auch nichts, Hier kommen ja nun genug zweifelhaft doppeldeutige Fragen des Examens auf, diese könnte man ja bereits mal beim IMPP einsenden. Wie sie dann dort damit umgehen sei ja dahin gestellt.
Ich schätze dass sich die meisten Studenten nun, nach der langen Lern-Durststrecke allerdings eh nicht mir grosser Nachrecherche rumschlagen, vielleicht sind es deswegen auch Null Fragen im letzten Examen gewesen, die aus der Wertung genommen wurden, wie ich es gerade hier gelesen hab?

Andi G. Schütze
07.10.2010, 21:02
Also ganz ehrlich: Ich fand's heute auch richtig schwer (z.T. - Derma war zur Abwechslung mal fair), aber mensch sollte nicht vergessen, dass das eigene Examen immer das schwierigste ist! Zum Beispiel dachte ich nach der Herold-Lektüre zum Anfang der Lernzeit auch "mein Gott, wie zweideutig", als ich Innere gekreuzt habe - zumindest bei einigen Fragen. Zum Ende der Lernzeit dachte ich das bei den Fragen aber nicht mehr, weil ich mich natürlich sehr intensiv damit beschäftigt habe und die Kommentare auf der CD die "Zweideutigkeit" verungezweideutigt haben. Auch Insulinom/DM ist doch so ein Fall: Es trifft einfach nicht ganz genau die Definition einer Whipple-Trias und der DM ist des weiteren einfach viel "wahrscheinlicher"!
Sicherlich: Die Geschichte mit der Blasen-Ca-Lokalisation ist definitiv problematisch - die wird auch rausgenommen werden, da Standard-Lehrbücher nun mal zwei unterschiedliche Hauptlokalisationen nennen.

Das soll jetzt kein Kommentar im Sinne von "hättet halt besser lernen müssen" sein! Es werden ein paar Fragen rausgenommen werden, und das zu Recht! Also, trotzdem natürlich (sachlich fundiert) Fragen ankreiden - nur keine übertriebenen Hoffnungen machen... Und ich glaube ehrlich gesagt nicht an eine große IMPP-Verschwörung. Ich denke eher, die prüfen die Fragen schon gewissenhaft.

Unregistriert
07.10.2010, 21:40
"Was kann ich tun?
Strittige Examensfragen
Reinhard Karasek

Strittige Examensfragen

Rechtsanwalt Reinhard Karasek beantwortet die Frage wie folgt: Es gibt zunächst die rein informelle Möglichkeit, dem IMPP vor offizieller Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen, welche Prüfungsfragen im einzelnen fehlerhaft sein könnten. Hierfür gibt es eine vom IMPP gesetzte informelle Frist von sieben Tagen. Dieses Verfahren darf nicht mit dem üblichen Widerspruchsverfahren verwechselt werden.

Es dient lediglich der Information des IMPP über möglicherweise fehlerhafte Prüfungsfragen, die dann nach dem Ermessen des IMPP aus der Wertung genommen werden, bevor die Ergebnisse den Kandidaten offiziell mitgeteilt werden. Das eigentliche Widerspruchsverfahren erfolgt erst danach, wenn die Prüfungsergebnisse schriftlich mitgeteilt wurden.

Dann besteht die Möglichkeit, bei nicht bestandener Prüfung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch zu erheben. In einigen wenigen Bundesländern muß sofort Klage erhoben werden. Wenn man die Prüfung bestanden hat, hat man für diesen Widerspruch hingegen ein Jahr lang Zeit. Wenn man jetzt das IMPP informieren will, kann dies formlos geschehen, Quellenangaben sollten allerdings auf jeden Fall beigefügt werden. Adresse des IMPP: IMPP, Postfach 25 28, 55015 Mainz, Tel. 06131-28130, www.impp.de."


"Wenn man die Prüfung bestanden hat, hat man für diesen Widerspruch hingegen ein Jahr lang Zeit. " soll das heißen wenn ich bestanden habe und trotzdem noch fragen rausgenommen haben will, zwecks notenverbesserung hab ich ein ganzes jahr zeit???? klingt seltsam...

Unregistriert
07.10.2010, 23:13
ich hab auch schon öfter gehört, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll, wenn man die bessere Note ganz knapp verfehlt. Aber wie oft hilft das dann auch? Welche Chancen hat man tatsächlich?