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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation für Nicht-EU- Mitglieder



Diotima
14.10.2010, 10:21
Bin Schweizerin,seit einigen Jahren verheiratet mit einem Deutschen, habe unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.Habe in Deutschland mein gesamtes Medizin- Studium absolviert. Gibt es Besonderheiten, was die Erstellung/Beantragung der Approbation angeht? Weiß jemand was Genaues? Danke.

SuperSonic
14.10.2010, 11:06
Es sollte eigentlich keine Probleme geben:

Staatsangehörige eines der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Mitgliedsstaaten der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz, die ihre ärztliche Ausbildung in einem dieser Staaten abgeschlossen haben, dürfen eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland erst aufnehmen, nachdem sie von der zuständigen Oberen Landesgesundheitsbehörde (in dem Bundesland in dem Sie wohnen oder in dem Sie beabsichtigen Ihre Tätigkeit aufzunehmen) nach Antragstellung die Approbation als Arzt erhalten haben. Diese ist die Voraussetzung für den uneingeschränkten Zugang zur Ausübung des ärztlichen Berufes in Deutschland. Die Approbation berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufes an Krankenhäusern, in Instituten usw. und in eigener Praxis.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.111.3348

Diotima
14.10.2010, 11:13
Vielen Dank. Könnte ja allenfalls auch noch die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Es ist ja seit 2008 Doppel- Bürgerschaft möglich.

lichtblick
14.10.2010, 13:08
Hi,die doppelte staatsbürgerschaft ist nicht möglich..

Lakemond
14.10.2010, 15:24
Staatsangehörigkeit ist nicht das Problem bei der Approbation. Wichtig ist wo du deine Ausbildung gemacht hast. Wenn du die Examen auch in DE machst, kriegst du die Approbation problemlos.

Hätte ein Deutscher die Ausbildung z.B. in Russland (nicht EU) gemacht, würde er keine Approbation automatisch kriegen.

SuperSonic
14.10.2010, 16:11
Hi,die doppelte staatsbürgerschaft ist nicht möglich..
Prinzipiell richtig, aber es gibt Ausnahmen bei Staatsangehörigen der EU und Schweiz!
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppelte.htm


Staatsangehörigkeit ist nicht das Problem bei der Approbation. Wichtig ist wo du deine Ausbildung gemacht hast. Wenn du die Examen auch in DE machst, kriegst du die Approbation problemlos.
Sowohl die Staatsangehörigkeit als auch der Ausbildungsort spielen eine wesentliche Rolle. Ein Nicht-EU-Bürger, der in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) studiert hat, bekommt die Approbation in D nicht!

Diotima
14.10.2010, 16:43
Ja, das Examen mache ich hier, und dann denke ich, dass es kein Problem ist. Die Regierung von Oberbayern hat bloß gerade keine Zeit zum antworten, deswegen mein Beitrag hier. Danke Euch allen.

lichtblick
14.10.2010, 16:54
Stimmt es gibt ausnahmen für die doppeltestaatsbürgerschaft.. (vergesse immer wieder das ich die `falschen` wurzeln habe :-wow )
die approbation bekommt man nicht wenn man die deutsche staatsbürgerschaft nicht hat, sondern nur ein berufserlaubnis..

Solara
14.10.2010, 17:43
Es gibt auch Doppelstaatsbürgerschaften von Leuten jenseits des 30.LJ mit kürzlich erworbener dt. Staatsangehörigkeit.

Es gibt nicht-EU-Bürger, die mit dt. Studium und dt. Schulzeit auch eine Approbation bekommen.

Es gibt also nix, was es nicht gibt ;-).

lichtblick
14.10.2010, 18:15
man lernt nie aus:-)

Diotima
15.10.2010, 19:51
Das wäre nun geklärt. Des Weiteren eine andere Frage zur Approbation in die Runde: ich habe Anfang Dezember das mündliche Examen und für 1.1. eine Stelle. Zur Not könnte ich auch zwei Wochen später anfangen. Wie lange dauert es, bis die Approbation kommt, bzw. gibt es einen Weg, diesen Vorgang zu beschleunigen? Wollte erst am 1.2. anfangen, aber das geht nicht.

Solara
15.10.2010, 19:59
bringe deine kompletten unterlagen persönlich zur Regierung von Oberbayern (so früh wie nur möglich) und weise die Leute dort darauf hin, dass dein Vertrag zum ersten Januar beginnt. Normalerweise sollte das klappen!

Diotima
15.10.2010, 20:06
OK, ja, ich denke, persönlich hingehen ist am besten.Danke.

Desiderius
18.10.2010, 13:57
Falls Du ein polizeiliches Führungszeugnis nötig hast, frage diesen auch rechtzeitig an. Der arf auch nur ein bestimmtes Alter haben. Das kann die Sache auch beschleunigen.

Solara
18.10.2010, 16:22
Führungszeugnis braucht man immer für die Approbation, darf aber glaub ich nicht älter als vier Wochen sein.