fungo
14.10.2010, 10:51
Aktuell studiere ich in Mainz und bin schon lange über Regelstudienzeit (Kindererziehungszeiten mit Bonussemester (Teilzeitsemestern...)). Ich würde gerne nach Frankfurt, Mannheim oder Heidelberg wechseln. Vor allem wegen dem PJ.
Ich möchte gerne PJ in Darmstadt machen.
Ist es sehr problematisch in die Modellstudiengänge in Heidelberg / Mannheim zu wechseln. Ich habe in Mainz alles bis auf den Schein Spezielle Pharmakologie.
Ich habe die Studienordnung für Mannheim grob überflogen, da müssten mir dann wohl noch die Scheine:
ELN 22 Wahlfach (wir hatten mal so ein kleines Wahlpflichtfach in Mainz, war bei mir Palliativmedizin, gibt es das in Mannheim auch als Wahlfach, ggf. kann ich mir das ja dann anerkennen lassen?)
ELN 17 PHarmakologie und Toxikologie
Was mit mit diesen fächerübergreifenden Leistungsnachweisen A-C? C enthält Innere, KLiChi, Mirkobio und Pharma, das muss ich dann sicherlich auch machen, was ist mit den Bausteinen A und B, muss man die dann machen, auch wenn man die Einzelscheine bereits erworben hat?
Das wäre verdammt viel... .
Kann mir jemand aus Mannheim / Heidelberg ggf. schreiben, wer da in der Klinik geeignete Ansprechpartner wären für meine Fragen. In der Studienordnung schreiben sie zwar, das man sich an Allgemeine Studienberatung wenden soll, meiner Erfahrung nach mit Mainz und Frankfurt leiten die einen aber nur x-fach weiter und man kommt da nicht wirklich an brauchbare Infos.
Da der Reformstudiengang nach Studienjahren aufgebaut ist, kann man sich wohl nur zum Wintersemester bewerben, oder?
Weiß jemand, ob man Chancen hat nur zum PJ die Uni zu wechseln?
Also in Frankfurt habe ich etliche erfolglose Versuche hinter mir. Dort hieß es erst ich solle einen Härtefallantrag stellen und dann würde ich sicherlich schnell, innerhalb weniger Semester Glück haben, ggf. gleich beim ersten Versuch, je nach Abbrecherzahl und anderer Härtefallanträge. Dann habe ich aber nach 2 Absagen herausgefunden, das ich gar nicht berücksichtigt werde, weil ich nicht mehr in Regelstudienzeit studiere und das oben beschriebene Prozedere nur bei Studenten in Regelstudienzeit besteht. Für höhere Semester gibt es keine Kapzitätenverordnung mehr. Wobei ich mich frage, was mit den Plätzen passiert von Leuten, die nach dem 13. Semester abbrechen.
Ich möchte gerne PJ in Darmstadt machen.
Ist es sehr problematisch in die Modellstudiengänge in Heidelberg / Mannheim zu wechseln. Ich habe in Mainz alles bis auf den Schein Spezielle Pharmakologie.
Ich habe die Studienordnung für Mannheim grob überflogen, da müssten mir dann wohl noch die Scheine:
ELN 22 Wahlfach (wir hatten mal so ein kleines Wahlpflichtfach in Mainz, war bei mir Palliativmedizin, gibt es das in Mannheim auch als Wahlfach, ggf. kann ich mir das ja dann anerkennen lassen?)
ELN 17 PHarmakologie und Toxikologie
Was mit mit diesen fächerübergreifenden Leistungsnachweisen A-C? C enthält Innere, KLiChi, Mirkobio und Pharma, das muss ich dann sicherlich auch machen, was ist mit den Bausteinen A und B, muss man die dann machen, auch wenn man die Einzelscheine bereits erworben hat?
Das wäre verdammt viel... .
Kann mir jemand aus Mannheim / Heidelberg ggf. schreiben, wer da in der Klinik geeignete Ansprechpartner wären für meine Fragen. In der Studienordnung schreiben sie zwar, das man sich an Allgemeine Studienberatung wenden soll, meiner Erfahrung nach mit Mainz und Frankfurt leiten die einen aber nur x-fach weiter und man kommt da nicht wirklich an brauchbare Infos.
Da der Reformstudiengang nach Studienjahren aufgebaut ist, kann man sich wohl nur zum Wintersemester bewerben, oder?
Weiß jemand, ob man Chancen hat nur zum PJ die Uni zu wechseln?
Also in Frankfurt habe ich etliche erfolglose Versuche hinter mir. Dort hieß es erst ich solle einen Härtefallantrag stellen und dann würde ich sicherlich schnell, innerhalb weniger Semester Glück haben, ggf. gleich beim ersten Versuch, je nach Abbrecherzahl und anderer Härtefallanträge. Dann habe ich aber nach 2 Absagen herausgefunden, das ich gar nicht berücksichtigt werde, weil ich nicht mehr in Regelstudienzeit studiere und das oben beschriebene Prozedere nur bei Studenten in Regelstudienzeit besteht. Für höhere Semester gibt es keine Kapzitätenverordnung mehr. Wobei ich mich frage, was mit den Plätzen passiert von Leuten, die nach dem 13. Semester abbrechen.