Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe- Chef verweigert Weiterbildungsanerkennung
Kyutrexx
24.10.2010, 15:52
Also alles wieder Angstmache von unerträglichen Chefärzten.
Und hier schreiben Leute ohne Ahnung. ("Formaljuristisch" - was soll denn das bedeuten?)
Ein anderes Wort für formaljuristisch ist auch "de iure" (oder de jure).
Aber natürlich hast du Recht. Verträge sind Schall und Rauch, vor allem im Arbeitsrecht.
Viel Spaß beim Weiterglauben :-)).
Feuerblick
24.10.2010, 16:01
Aha. Welches Gesetz denn bitte schön?
Also, echte Juristen verwenden den Ausdruck bestimmt nicht :-topDa muss ich dich enttäuschen - sie tun es :-))
Nu mal ehrlich: Worauf soll sich der Richter denn bitte stützen? Auf das einzige schriftliche Dokument aka Arbeitsvertrag oder auf dutzende von Zeugenaussagen, die er vermutlich nie hören wird? Er ist angestellt auf einer Drittmittelstelle zum Forschen. So steht es da, wenn ich das richtig verstanden habe, schwarz auf weiss. Wenn da nichts weiter von zusätzlichem Einsatz in der Patientenversorgung vorgesehen ist (so etwas steht ausdrücklich in Arbeitsverträgen drin!!!), dann dürfte es vor Gericht schon ein paar Problemchen geben.
Ich würde mich zwar an den Marburger Bund wenden und einem Rechtsstreit auch nicht aus dem Weg gehen, weil ich diese Art von Ausbeutung schlichtweg inakzeptabel finde, aber ich würde mir trotzdem nicht allzu hohe Erfolgschancen ausrechnen. Wie ärgerlich, dass Chefs mit dieser Art des Drittmittel-Einsatzes zu ihren Gunsten auch noch durchkommen.
Kyutrexx
24.10.2010, 16:08
Übrigens ist die maßgebliche Regelung bezüglich des vorliegenden Problems § 116 BGB.
*einwerf*
Espressa
24.10.2010, 16:40
Ich hoffe nur, dass es sich um eine deutsche Uniklinik handelt.
In Österreich sind Drittmittelstellen bzw. Forschungsstellen meist per se keine Weiterbildungsstellen und die darauf verbrachte Zeit wird nicht anerkannt.
Was man aber nicht alles tut, um irgendwann dann eine Planstelle zu ergattern...
der_querulator
24.10.2010, 16:49
Das ist ja alles ausgekochter Blödsinn, insbes. 116 BGB.
Dann könnte ja der Arbeitgeber auch den Lohn zurückfordern.
Es gibt Rotationspläne, allein das ist ja Beweis genug.
Wenn hier überhaupt eine Norm zitiert werden sollte, dann
242 BGB. Ziemlich klare und üble Verletzung von
Nebenpflichten seiten des Chefarztes, schliesslich ist es
Verkehrssitte, das einem Arzt an einer Weiterbildungsstätte
ein solches Zeugnis ausgestellt wird, und darauf konnte der
Angestellte vertrauen.
Ich werde jetzt nichts mehr zu dieser Diskussion schreiben, aber an den Orginalposter:
1. Wird es nicht mal so weit kommen, der Chef stellt das Zeugnis auch so aus und
2. wenn nicht, auf jeden Fall nen Anwalt bemühen und 3. nötigstenfalls vors Gericht.
PS: Wenn ein Jurist den Begriff "formaljuristisch" bemüht,
würde ich den Anwalt wechseln.
Das ganze Mal umgekehrt:
Wenn die Ärztekammer die Bescheinigung des Chefs anzweifelt, dann will sie z.B. Dienstpläne sehen, die die Weiterbildungszeiten dokumentieren, Sonobefunde, OP-Protokolle, die belegen, dass man das tatsächlich gemacht hat (ich kenne Fälle in denen das passiert ist).
Keine Ahnung bei wem da die Beweislast liegt , aber im Umkehrschluss müssten Deine Dienstpläne und Patientenakten Deiner Station beweisen, dass Du dort tätig warst. Wenn Dein Chef also vor Gericht behauptet, dass Du nur im Labor warst und deshalb keine Weiterbildungszeit absolviert hast, aber in jeder zweiten willkürlich ausgewählten Patientenakte Deiner Station Dein Name unter den Anordnungen steht, dann wird er es schwer haben das zu erklären.
John Silver
24.10.2010, 21:34
Ich denke, dass das Problem hier bloss ist, dass zwei Dinge in einen Topf geworfen werden, die nicht in einen Topf gehören: Weiterbildungsordnung und Vertragsrecht. Rechtlich betrachtet ist die Situation klar: man ist als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" angestellt und hat nur entsprechende Rechte und Pflichten. Doch hier geht es um die Anerkennung der Weiterbildung, und da gilt nicht, was das Gericht sagt, sondern was die Landesärztekammer sagt. Die LÄK ist nicht zwangsläufig an irgendwelche Formulierungen im Arbeitsvertrag gebunden. Wäre dies so, stünden die meisten Assis in einer Uniklinik am Ende ohne jede Anerkennung der Arbeitszeit als Weiterbildungszeit da.
Der Chef kann versuchen, sich beim Ausstellen eines Weiterbildungszeugnisses querzustellen - vor Gericht. Vor der LÄK sind "formaljuristische" (ein echt blödes Wort) Einwände bei weitem nicht so relevant. Wenn man sein Recht vor der LÄK einklagt, kann der Chef nicht auf irgendwelche Vertragsklauseln pochen - wenn man nachweisen kann, dass man in der Patientenversorgung eingebunden war, wird die Zeit auch anerkannt, zumindest partiell.
Rechtverdreht
25.10.2010, 01:55
Das ist ja mal lustig, wenn Medizinmänner Jura VERSUCHEN....:-))
An den Threaderöffner:
Wende Dich an jemanden vom juristischen Fach. Wenn man als Mitglied bei Berufsfachverbänden kostenlos juristisch beraten wird (Weiß nicht, ob das z.B. der MB anbietet?), dann ist natürlich sowas die erste Adresse, wo man anfragt. Ansonsten natürlich Anwalt, wenn sich der Chef wirklich nicht umentscheiden will.
Das hier bringt echt nix!
Kyutrexx
25.10.2010, 06:14
Ich denke, dass das Problem hier bloss ist, dass zwei Dinge in einen Topf geworfen werden, die nicht in einen Topf gehören: Weiterbildungsordnung und Vertragsrecht. Rechtlich betrachtet ist die Situation klar: man ist als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" angestellt und hat nur entsprechende Rechte und Pflichten. Doch hier geht es um die Anerkennung der Weiterbildung, und da gilt nicht, was das Gericht sagt, sondern was die Landesärztekammer sagt. Die LÄK ist nicht zwangsläufig an irgendwelche Formulierungen im Arbeitsvertrag gebunden. Wäre dies so, stünden die meisten Assis in einer Uniklinik am Ende ohne jede Anerkennung der Arbeitszeit als Weiterbildungszeit da.
Der Chef kann versuchen, sich beim Ausstellen eines Weiterbildungszeugnisses querzustellen - vor Gericht. Vor der LÄK sind "formaljuristische" (ein echt blödes Wort) Einwände bei weitem nicht so relevant. Wenn man sein Recht vor der LÄK einklagt, kann der Chef nicht auf irgendwelche Vertragsklauseln pochen - wenn man nachweisen kann, dass man in der Patientenversorgung eingebunden war, wird die Zeit auch anerkannt, zumindest partiell.
So weit auseinander liegt das gar nicht.
Die Klinik stellt jemanden als wissenschaftlichen Mitarbeiter ein.
Der arbeitet "nebenbei" auf Station.
Derjenige will sein Arbeitszeugnis und seine WB-Anerkennung.
Gibt die Klinik jetzt zu, dass sie ihn statt wie im Arbeitsvertrag auf Station arbeiten ließ, bekommt sie ein versicherungsrechtliches Problem.
Aus diesem Grunde wird die Klinik versuchen drauf zu pochen, dass er "nur" wissenschaftlicher Mitarbeiter war.
Hätte die Klinik ihn gleich als stationär tätigen Arzt eingestellt, hätte sie das Problem nicht.
Das wiederum berührt damit die arbeitsrechtliche und damit die vertragsrechtliche Ebene.
Eine unschöne Mischung, vor allem für den Betroffenen.
Anne1970
25.10.2010, 06:25
Das ist ja mal lustig, wenn Medizinmänner Jura VERSUCHEN....:-))
An den Threaderöffner:
Wende Dich an jemanden vom juristischen Fach. Wenn man als Mitglied bei Berufsfachverbänden kostenlos juristisch beraten wird (Weiß nicht, ob das z.B. der MB anbietet?), dann ist natürlich sowas die erste Adresse, wo man anfragt. Ansonsten natürlich Anwalt, wenn sich der Chef wirklich nicht umentscheiden will.
Das hier bringt echt nix!
Ja! Die MB-Juristen haben DIE Expertise im Arbeitsrecht im Bereich Medizin...
Ich würde es beim Bundesverband versuchen ( 030/746846-0 oder über www.marburger-bund.de), die leiten dich (kostenlos als Mitglied) an jemand Kompetenten weiter.
Viel Erfolg!
Anne
Rechtverdreht
25.10.2010, 08:39
So würde ich das auch sehen. Die Berufsfachverbände haben dort Spezialisten sitzen, die sich genau mit sowas den ganzen Tag beschäftigen.
Vielleicht lässt der Chef auch nur die Muskeln spielen, weil er sauer ist und zieht zurück, sobald es ernst wird.
Auf alle Fälle muss im anderen Fall ein Jura-Profi ran. Was der Arbeitgeber letztlich schuldet, ergibt sich grundsätzlich aus dem Vertrag (oft auch aus den Tarifverträgen, was hier wohl eher nicht einschlägig ist) und der liegt hier keinem vor und dem, was die Parteien vereinbart haben, übereinstimmend gewollt haben. Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" könnte ins Spiel kommen, der Vertrag könnte evtl. ausgelegt werden müssen. Ist auch in einem späteren Prozess eine Frage der Beweislast und der Beweisaufnahme....Am Ende könnte man theoretisch bei Dissens landen und weiß der Geier was. Für § 116 BGB seh' ich keinen Anwendungsspielraum eröffnet, aber ich lass' es mir gerne erklären. Vielleicht fehlt mir grade die Kreativität? Jurist ist deshalb ein so schöner Beruf, weil man jeden Tag was Neues lernt und weil man sich in tausend verschiedene Sachgebiete einarbeiten muss.
Versicherungsrechtliche Aspekte in Bezug auf Dritte würde ich eher nicht als problematisch erachten, weil sich auch beim arbeitsgerichtlichen Urteil die Rechtskraft nur inter partes, als nur unter den Parteien wirkt, erstreckt. Fraglich kann auch die Rechtsnatur so einer Bescheinigung sein. Ich kenn' mich da nicht aus, ob's sowas wie ein Prüfungsnachweis (Stichwort "anerkennen") ist oder wirklich ein Arbeitszeugnis? Gleichbehandlungsanspruch aus Art.3 GG kann ich mir im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht als zielführend vorstellen, bezieht sich ja auf Sonderzahlungen etca. Aber vielleicht wurde sowas mal entschieden vom BAG? Wenn tatsächlich die Bescheinigung nicht gegeben werden müsste, käme man vom Zivilrecht ins ÖR und man müsste dann schauen, ob die LÄK evtl. doch anerkennen muss. Das wäre dann aber ein neues Verfahren. Das muss sich jemand anschauen. Da könnte Art. 3 I GG dann zum Zuge kommen. Und hier geht's auch schon um Feinheiten, wo es sich empfiehlt, spezialisierte Juristen zu Rate zu ziehen. Evtl. geht's halt in die Klage.
Ich bin kein Arbeitsrechtler, das war mein absolutes Haßfach. Aber selbst mir fallen schon einige Pünktchen auf, wo man anfängt zu überlegen. Es kann glasklar sein, muss es aber nicht. Das sind Dinge, die muss man prüfen, muss bei Juris fahnden....
Ich finde, solange man nicht genau die Sache vor sich hat, hat der Fall Potential doch komplizierter zu sein, als es auf den ersten Blick anmutet. Und in einem Verfahren kann's auch noch mal die Richtung ändern. Aber so ist es doch immer in Jura.
Außerdem: Wie war das noch? 2 Juristen = 3 Meinungen
Würde - wenn ich die Möglichkeit hätte - in so einem Fall wirklich Juristen von Berufsfachverbänden als die beste Möglichkeit ansehen; HB, MB?
Eine weitere Diskussion hier sehe ich als nicht sinnvoll an, weil's letztlich doch ein Stochern im Nebel bleibt. Man muss immer kucken, wie sich so eine Streitigkeit entwickelt. Der Chef spuckt vielleicht schon nach einem ersten Schriftsatz vom Anwalt die Bescheinigung aus. Vielleicht will er in die Klage, damit er andere Assis abschrecken kann, auch zu kündigen; auch er wird seinen Hausjuristen hinzuziehen.
Juristerei ist nicht nur materielles Recht, sondern auch Verfahrensrecht, da wird auch taktiert, gerechnet, sonstige Motive verfolgt.
Gibt die Klinik jetzt zu, dass sie ihn statt wie im Arbeitsvertrag auf Station arbeiten ließ, bekommt sie ein versicherungsrechtliches Problem.Wenn das tatsächlich ein versicherungstechnisches Problem wäre, dann hätte das das KH bereits.
So wahnsinnig kann doch gar kein KH sein, dass es einen Arzt irgendwo in der Patientenversorgung einsetzt, der dabei nicht versichert ist, weil er exklusiv für's Labor eingestellt ist. Überleg mal, da braucht doch nur mal einer zu sterben und die Angehörigen klagen, was da los wäre.
Stellt sich sowieso die Frage, wieso sich das Haus in seiner Personalplanung so einschränken sollte und Ärzte vertraglich exklusiv an das Labor binden sollte.
Ich bin ja auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt und bei mir steht im Vertrag ganz vorne "Herr Dr. Rico ist [...] als wissenschaftlicher Mitarbeiter [...] eingestellt" und dann weiter unten unter "Aufgaben des Angestellten: Herr Dr. Rico wird [...] als Arzt in der Krankenversorgung eingesetzt. [...] Er hat den ihm vorgesetzten Universitätslehrer [i.e. meinen Chef] bei der Forschung zu unterstützen."
Würde mich wundern, wenn beim Threadersteller nicht eine ähnliche Passage auftaucht, da die Klinik ja doch keinen Vorteil hätte, das Aufgabenfeld auf die Forschung einzuschränken - man wird ja deshalb nicht billiger oder so.... :-nix
forschungssklave
25.10.2010, 17:54
Ich wollte mich nur mal bei allen bedanken, die hier und über PNs geantwortet haben. Ich habe jetzt diese Woche nochmal einen Termin beim Chef. Ärztekammer habe ich angerufen, die wussten da auch nicht genau Bescheid. Sie meinten, dass vor allem das zählt, was ich tatsächlich gemacht habe und dass für sie der Vertrag nicht wichtig sei. Wie ich den Chef aber zur Herausgabe des Zeugnisses zwingen kann, können sie mir auch nicht sagen, soll zum Marburger Bund gehen. Naja, natürlich war ich auf der einen Seite sehr blauäugig, auf der anderen Seite sind aber fast alle meine Freunde, die eine Unistelle haben, wissenschaftliche Mitarbeiter. Und ich habe auch gehört, dass es durchaus gängig sei, an Unikliniken als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt zu werden. Wenn ich jetzt der einzige gewesen wäre, hätte ich das natürlich komisch gefunden, aber bin ich ja nicht. Auf der anderen Seite hat mein Chef nämlich einem Kolegen zwei Jahre für die Weiterbildung anerkannt, in denen er jeden Tag im Labor war und nicht mal in zehn Kilometer Entfernung einen Patienten gesehen hat, außer vielleicht im Dienst. Und es ist wirklich die letzte Klinik, die an Bewerbermangel leidet. Gäbe es nicht mindestens 50 Leute, die meine Stelle haben wollten, würde ich das ja noch verstehen. Und ich bin wirklich nicht so toll, dass die nicht auf mich verzichten können Das ist pure Bösartigkeit von diesem Menschen, er hat ja nichts davon. Naja, das bedeutet jetzt nicht das Ende meines Lebens, selbst wenn ich nichts mehr erreiche und ich hätte wirklich besser aufpassen müssen. Ich hoffe nur, dass ich jetzt bei Neubewerbungen nicht wieder den Berufsanfängerstatus habe und dass die mir dann glauben, dass ich full-time mit Patienten beschäftigt war.
WackenDoc
25.10.2010, 18:44
Also das ist doch schon mal gut, dass die Ärztekammer sagt, dass das zählt, was du tatsächlich gemacht hast.
Kann natürlich immer noch passieren, dass dir das evtl. nicht als Vollzeit angerechnet wird- aber erstmal versuchen zu bekommen, was man kriegen kann.
Die Chefs sind übrigens ganz scharf auf ihre Weiterbildungsermächtigung- daran kann man sie durchaus packen. Wenn die richtig Murks bauen, verlieren die schon mal Weiterbildungszeit.
Also nochmal versuchen ganz selbstbewusst mit dem Chef zu sprechen, dass du dich erkundigt hast und du weisst, dass dir das Teil zu steht. Wenn er nicht will, wirst du dich leider an die Ärztekammer wegen weiterer Klärung wenden müssen.
Wenn´s hart auf hart kommt- weiter über die Ärztekammer versuchen. Einfach nen netten Brief schreiben, wo du den Sachverhalte schilderst und Belege beifügen, dass du tatsächlich in der Patientenversorgung tätig warst.
Nächstes Mal biste halt schlauer- und sollte nicht das Problem sein, ne neue Stelle zu bekommen. Welchen Status du da hast, wird von deinen Fähigkeiten und deinem Wissen abhängen- nicht von dem was im ersten Weiterbildungszeugnis steht.
Übrigens: Gab auch Fälle, wo es einen Weiterbildungsvertrag gab, der Chef aber gar keine Weiterbildungsermächtigung hatte- hat dem Betroffenen leider nix geholfen.
John Silver
25.10.2010, 20:03
So weit auseinander liegt das gar nicht.
Die Klinik stellt jemanden als wissenschaftlichen Mitarbeiter ein.
Der arbeitet "nebenbei" auf Station.
Derjenige will sein Arbeitszeugnis und seine WB-Anerkennung.
Gibt die Klinik jetzt zu, dass sie ihn statt wie im Arbeitsvertrag auf Station arbeiten ließ, bekommt sie ein versicherungsrechtliches Problem.
Aus diesem Grunde wird die Klinik versuchen drauf zu pochen, dass er "nur" wissenschaftlicher Mitarbeiter war.
Hätte die Klinik ihn gleich als stationär tätigen Arzt eingestellt, hätte sie das Problem nicht.
Das wiederum berührt damit die arbeitsrechtliche und damit die vertragsrechtliche Ebene.
Eine unschöne Mischung, vor allem für den Betroffenen.
Das ist schon richtig, aber die Leute bei der Landesärztekammer sind ja nicht von gestern. Die wissen doch genau, wie der Hase läuft. Sicher steht das Wort des Assistenten gegen Chefaussage, aber wenn in einer Klinik die Mehrheit der Assis als "wissenschaftliche Mitarbeiter" geführt werden, dann ist der LÄK doch sonnenklar, was hier gespielt wird. Keine Abteilung, selbst an einer Uni, kann es sich leisten, mehr als maximal 2-3 Assis tatsächlich für die Forschung abzustellen und aus der Patientenversorgung herauszunehmen. Und die LÄKs werden mittlerweile immer rigoroser beim Durchsetzen der Weiterbildungspflicht - die sehen doch als erste, in welch dramatischem Tempo die Anmeldungen für Facharztprüfungen gegen Null rauschen, sie müssen reagieren. Eine LÄK kann einem Chef, auch einem Uni-Chef, gehörig zusetzen. Ich kenne einen Chefarzt, zwar nicht an einer Uni, aber dennoch größeres Haus (400 Betten), der seine Weiterbildungsermächtigung durch genau solche Allüren nach wiederholten Mahnungen und Auseinandersetzungen verlor und letztlich von der Geschäftsführung gegangen wurde, weil seine Assis wegliefen und keine nachkamen - ist ja auch klar, ohne jede WB-Ernächtigung. Die beste Lösung besteht für meine Begriffe darin, sich einen vernünftigen Rechtsbeistand zu sichern (wie hier bereits erwähnt wurde, sind MB-Juristen keine schlechte Wahl, allerdings nur, wenn der Chef kein Mitglied des MB ist!!) und dann nicht vor Gericht, sondern bei der LÄK Terz zu machen.
Ein Problem, das Du auf diese Weise nicht lösen kannst, wird die Qualität des Zeugnisses sein. Hier bestehen allerdings sehr wohl rechtliche Möglichkeiten. Man muss sich ein besch...eidenes Zeugnis nicht gefallen lassen, wenn die schlechte Beurteilung nicht auf Tatsachen, sondern auf persönlichen Rachegelüsten basiert.
stennadolny
25.10.2010, 20:24
Nun, die Altvorderen haben immmer zu einem "Giftschrank" geraten, mit welchem man den Chef ein wenig "in der Hand" hat: Abrechnungsbetrug, Diagnosenfälschungen (v.a. bei Privatpat.), gefälschte OP-Protokolle (unter "Beteiligung" des Chefs), "Ungereimtheiten" in der Wissenschaft sollen auch in den Besten Häusern vorkommen.
Da die Luft nicht nur in Großkliniken oben dünn ist, möchte gerne insbes. die Geschäftsführung, aber auch die Pflegeleitung gerne Alles über den anderen wissen. Just in case. Will das der Chef ?
Und noch etwas: Man kann auch mal ganz dumm bei der LÄK nachfragen, ob der Chef wirklich WB macht, wenn er x u y u z NICHT macht, obwohl es in der WB-Ordnung so drinne steht.
(Da könnte dann eine blöde schriftliche Anfrage von der LÄK kommen.....)
Z.B.: Keine persönliche Anleitung (muß er nämlich.....), keine persönlichen WB-Gespräche mit Protokoll (muß er nämlich auch), keine strukturierte Rotation (muß er indirekt durch die meisten WB-Ordnungen ebenfalls) usw. usf.
Eigentlich komme ich mir vor wie im Kongo oder in Afghanistan: Statt "Warlords" "Medicalords".
Ich bin auch als wissenschaftl. Mitarbeiter angestellt und bei mir im Vertrag (Uni) steht, dass ich überwiegend in der Patientenversorgung eingesetzt werde, daneben aber auch Wissenschaft und Lehre mache. Was steht denn bei dir drin?
FirebirdUSA
26.10.2010, 05:43
Bei uns sind alle Ärzte als Wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Wenn du einen Weiterbildungsvertrag hast, hat das den Vorteil, dass sie dich für die gesamte WB-Zeit anstellen müssen und dir keinen Zeitvertrag geben dürfen (mal formaljuristisch unserer Verwaltung nachgesprochen, selbst wenig Ahnung).
Entscheidend ist wahrscheinlich auch ob du nach TV-L oder TV-Ä bezahlt wurdest. TV-L gilt wenn du weniger wie 50% Patientenversorgung machst, dann muss dein Chef dir gar nichts anerkennen (es sei den du kannst beweisen, dass er dich anders eingesetzt hat), TV-Ä wenn du hauptsächlich in der Patientenversorgung eingesetzt wird. Das steht auch in deinem Vertrag und da steht auch drin, dass das jeweilige Vertragswerk gilt.
Las uns am Ende mal wissen wie es ausgegangen ist und was der MB sagt.
Rechtverdreht
26.10.2010, 07:50
Das ist das, was ich schon die ganze Zeit sage:
Man muss den Vertrag haben, genau anschauen, was darin vereinbart wurde, ob ein Tarifvertrag Geltung hat.... Da kenne ich mich dann leider nicht aus, was es alles für TVe bei den Ärzten gibt, insbesondere die Einzelheiten bei Weiterbildung. Sehr gute Info im Vorpost!
Und letztlich reicht noch nicht mal wirklich der Vertrag, weil da eine Menge schief laufen kann beim Vertragsabschluss und das wird eben dann unter anderem im Klageverfahren bei der mündlichen Verhandlung geklärt, z.B. ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde?
Dass jemand auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses Anspruch hat, ist glasklar. Aber ob hier ein Weiterbildungsvertrag überhaupt geschlossen wurde, ist es leider nicht. Das ist zu prüfen, ob und mit welchem konkreten Inhalt der Dienstvertrag geschlossen wurde. Wenn z.B. ein Totaldissens vorliegt, weil die sich über wesentliche Vertragselemente nicht einig wurden, auch wenn sich das erst später rausstellt, gibt's gar keinen wirksamen Vertrag. Sowas kann durchaus vorkommen. Was vor Gericht um Vertragsklauseln gestritten wird, geht auf keine Kuhhaut!
Aus dem vereinbarten Schuldverhältnis kann man erst die Pflichten und Rechte aus dem Schuldverhältnis ableiten. Im Arbeitsrecht gibt's da dann wieder Ausnahmen. Jemand, der nicht vom Fach ist, ahnt gar nicht, wie verzwickt sowas sein kann! Das ist halt Jura. Bei den Medizinern ist ein akuter Blindarm ja auch kein offener Knochenbruch. Bei den Juristen ist das nicht anders.
Ich bin auch gespannt, was raus kommt. Hoffe, der TE teilt dies hier dann mit.
Jedenfalls hat das Ganze mit Terz machen, eigentlich nichts zu tun, das ist schlicht Jura. Und wenn's auf dem einvernehmlichen Weg nicht geht, bleibt immer nur die Klage übrig, ganz egal, ob's der Chef ist, der bockt, oder die LÄK. Im ersteren Fall landet das beim Arbeitsgericht, im anderen Fall beim Verwaltungsgericht. Abschließend das Sagen hat grundsätzlich ein Gericht; Voraussetzung ist halt, dass man Klage erhebt.
Natürlich gibt's auch diese Taktiererei im Vorfeld. Wenn diese Chefs da so empfindlich zu treffen sind bei der Weiterbildungsermächtigung, ist das eine schöne Sache. Das ist schon ein Ansatzpunkt in der Praxis.
ABER: Die LÄK steht in keinem Fall über einem Gericht! Da hat wohl jemand was verwechselt?! Die Judikative kontrolliert die Exekutive und nicht umgekehrt! Von wegen, was das Gericht sagt, ist egal!!! Vorstellungen haben hier manche?!
Kopfschütteln meinerseits....
John Silver
26.10.2010, 17:49
Der LÄK ist es natürlich nicht egal, was ein Gericht sagt. Aber die LÄK ist nicht an irgendwelche gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem Chefarzt gebunden - die kann viele Dinge auch ohne den Rechtsweg klären, und auch Sanktionen verteilen, ohne dass ein Gericht überhaupt angerufen wird.
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