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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe- Chef verweigert Weiterbildungsanerkennung



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forschungssklave
23.10.2010, 11:52
Hallo ihr,

ich habe folgendes Problem: bin an einer Uniklinik angestellt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bin seit einem Jahr dabei und habe auch viel wissenschaftlich gearbeitet, aber ich habe jeden Tag mindestens 8 Stunden ärztliche Stationsarbeit und auch wöchentlich Dienste gemacht. Da ich aber nach einem Jahr nun keine Lust mehr habe, jeden Tag 12 Stunden zu arbeiten, will ich jetzt gehen. Ich hab noch nicht schriftlich gekündigt, aber der Chef weiß es. Nun meinte er, dass er da gar nicht sagen kann, ob er mir die Arbeitszeit überhaupt für den Facharzt anerkennt und wenn doch, wieviel davon, schließlich bin ich ja wissenschaftlicher Mitarbeiter auf ner Drittmittelstelle. Er war halt voll angepisst, dass ich gehen will. Nun meine Frage: hab ich irgendwelche Ansprüche oder rechtliche Möglichkeiten? Schließlich habe ich in der Patientenversorgung gearbeitet, es gibt zahlreiche Unterschriften auf irgendwelchen Untersuchungszetteln, Arztbriefe von mir und andere Dokumente und schließlich ja auch den Rotationsplan. Nicht zuletzt habe ich auf den Stationen ja auch mit Leuten gearbeitet, die bezeugen können, dass ich dort war. Oder bringt das alles nichts, wenn ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt bin? Bei uns sind ja viele Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Was würdet ihr denn jetzt tun?
Vor Gericht?

stennadolny
23.10.2010, 12:40
Im Prinzip: Ja.

Soweit mir bekannt, ist es nach wie vor eine rechtlich nicht auf den ersten Blick klare "Gnade" der CÄ in Forschungsinstitutionen, "wiss. Mitarbeitern" ein WB-Zeugnis auszustellen.

Warum freilich hast Du Dich als wiss. Mitarbeiter überhaupt auf Pat.versorgung eingelassen- hattest Du kein klares Jobprofil für die Forschung ? Hattest Du überhaupt ein (schriftliches) Jobprofil bzw. eine nähere Bezeichnung Deiner Tätigkeit im Arbeitsvertrag/Stellenausschreibung ? Hast Du jemals (etwa im Rahmen eines protokollierten Mitarbeitergesprächs) den Chef auf die Problkematik angesprochen ?

Darum wird von Unikliniken ja auch abgeraten: In der Fläche bekommt man heute praktisch nur mehr ausdrückliche Arbeitsverträge "zur Weiterbildung zum Facharzt XY". Damit ist die Sache klar.

Auf jeden Fall mit der Landesärztekammer/dem MB/ einem Arbeitsrechtler bzw. der Uniklinikleitung/Unileitung/Leitung der med. Fakultät in Verbindung setzen (ohne fachkundigen rechlichten Beistand werden die Dich allerdings nicht ernst nehmen !)

Du hast einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeugnis mit Austritt - genauso wie (grundsätzlich) auf ein WB-Zeugnis. Würde BEIDES SCHRIFTLICH und mit RÜCKSCHEIN beim Chef anmahnen, ehe Du gehst. Nicht mündlicj, nicht ohne Zustellnachweis.
Dann muß er nämlich schriftlich begründen, warum er Dir kein Zeugnis ausstellt. Erst dann kann das Recht überhaupt greifen !

Kyutrexx
23.10.2010, 13:18
Hallo ihr,

ich habe folgendes Problem: bin an einer Uniklinik angestellt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bin seit einem Jahr dabei und habe auch viel wissenschaftlich gearbeitet, aber ich habe jeden Tag mindestens 8 Stunden ärztliche Stationsarbeit und auch wöchentlich Dienste gemacht. Da ich aber nach einem Jahr nun keine Lust mehr habe, jeden Tag 12 Stunden zu arbeiten, will ich jetzt gehen. Ich hab noch nicht schriftlich gekündigt, aber der Chef weiß es. Nun meinte er, dass er da gar nicht sagen kann, ob er mir die Arbeitszeit überhaupt für den Facharzt anerkennt und wenn doch, wieviel davon, schließlich bin ich ja wissenschaftlicher Mitarbeiter auf ner Drittmittelstelle. Er war halt voll angepisst, dass ich gehen will. Nun meine Frage: hab ich irgendwelche Ansprüche oder rechtliche Möglichkeiten? Schließlich habe ich in der Patientenversorgung gearbeitet, es gibt zahlreiche Unterschriften auf irgendwelchen Untersuchungszetteln, Arztbriefe von mir und andere Dokumente und schließlich ja auch den Rotationsplan. Nicht zuletzt habe ich auf den Stationen ja auch mit Leuten gearbeitet, die bezeugen können, dass ich dort war. Oder bringt das alles nichts, wenn ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt bin? Bei uns sind ja viele Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt. Was würdet ihr denn jetzt tun?
Vor Gericht?
Bevor auf die Frage eingegangen werden kann:
Was, exakt, steht in deinem Arbeitsvertrag?

forschungssklave
23.10.2010, 13:44
In meinem Vertrag steht nichts von "Weiterbildung zum Facharzt", sondern wissenschaftlicher Mitarbeiter. Allerdings sind bei uns 80% als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt, und alle arbeiten auf Station. Wenn ich den Jahresbericht von meiner Klinik ansehe, steht da bei jedem Arzt wissenschaftlicher Mitarbeiter dahinter. Hab Freunde, die als wissenschaftliche Mitarbeiter über Drittmittel ausschließlich Station machen bzw. machten, ganz ohne Forschung, und bei denen wurde das anerkannt. Die Ärztin, mit der ich im Moment auf Station arbeite, hatte mal genau die gleiche Anstellungssituation wie ich, sie hat aber seit einem Jahr keine Drittmittelstelle mehr sondern eine Planstelle und macht jetzt bald Facharztprüfung. Aber gut, so schlau hätte ich eigentlich sein müssen, ihr wird das anerkannt, weil sie an der Klinik bleibt bis zum Facharzt, mir nicht, weil ich gehen will. Naja, ich denke, mir wird das alles nichts nützen, hab dann ein Jahr umsonst gearbeitet. Glücklicherweise hab ich nicht vier Jahre dort gearbeitet und dann gekündigt und glücklicherweise bin ich erst 26. Ich werde mich an den Marburger Bund wenden, die Ärztekammer erreicht man ja nur über email und da zitieren die dann immer irgendwelche Auszüge aus der Weiterbildungsordnung, was mir aber nichts bringt, das kann ich ja selber nachlesen. Ich dachte halt, wenn ich auf Station arbeite, dann wird mir das anerkannt, weil ich in der Patientenversorgung bin, ganz egal, als was ich da angestellt bin.

Kyutrexx
23.10.2010, 14:05
In meinem Vertrag steht nichts von "Weiterbildung zum Facharzt", sondern wissenschaftlicher Mitarbeiter. Allerdings sind bei uns 80% als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt, und alle arbeiten auf Station. Wenn ich den Jahresbericht von meiner Klinik ansehe, steht da bei jedem Arzt wissenschaftlicher Mitarbeiter dahinter. Hab Freunde, die als wissenschaftliche Mitarbeiter über Drittmittel ausschließlich Station machen bzw. machten, ganz ohne Forschung, und bei denen wurde das anerkannt. Die Ärztin, mit der ich im Moment auf Station arbeite, hatte mal genau die gleiche Anstellungssituation wie ich, sie hat aber seit einem Jahr keine Drittmittelstelle mehr sondern eine Planstelle und macht jetzt bald Facharztprüfung. Aber gut, so schlau hätte ich eigentlich sein müssen, ihr wird das anerkannt, weil sie an der Klinik bleibt bis zum Facharzt, mir nicht, weil ich gehen will. Naja, ich denke, mir wird das alles nichts nützen, hab dann ein Jahr umsonst gearbeitet. Glücklicherweise hab ich nicht vier Jahre dort gearbeitet und dann gekündigt und glücklicherweise bin ich erst 26. Ich werde mich an den Marburger Bund wenden, die Ärztekammer erreicht man ja nur über email und da zitieren die dann immer irgendwelche Auszüge aus der Weiterbildungsordnung, was mir aber nichts bringt, das kann ich ja selber nachlesen. Ich dachte halt, wenn ich auf Station arbeite, dann wird mir das anerkannt, weil ich in der Patientenversorgung bin, ganz egal, als was ich da angestellt bin.
Leider nicht.

De iure bist du wissenschaftlicher Mitarbeiter und in einem Arbeits- und / oder Zivilgerichtsverfahren wird man dir das erfolgreich vorhalten können.

Ob du damit BEABSICHTIGT hast, deine WB zu machen, ist egal - und nur weil es bei den anderen so geklappt hast, ergibt sich daraus für dich kein Anspruch.
§ 119 BGB greift ebenso nicht, denn da du kündigst, kannst du den Vertrag de iure auch nicht mehr anfechten.

Du kannst auf Kulanz und Glück hoffen, nach dem Gesetz bist du jedenfalls im Unrecht.

WackenDoc
23.10.2010, 14:41
Ich würd mal bei der Ärztekammer nachfragen, wie es in deinem Fall aussieht. Gerade wenn du nachweisen kannst, dass du in einem entsprechenden Umfang in der PAtientenversorgung eingesetzt warst und andere Kollegen in der gleichen Situation ihre Weiterbildung angerechnet bekommen haben.

sdae
23.10.2010, 15:44
Was ist, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man in Forschung und Patientenversorgung eingesetzt wird?

Kyutrexx
23.10.2010, 16:03
Was ist, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man in Forschung und Patientenversorgung eingesetzt wird?
Dann ist auch nix.

Formaljuristisch besteht nur dann auf Anerkennung der Arbeitsleistung für die FA-WB, wenn im Arbeitsvertrag die Stelle als Weiterbildungsstelle gekennzeichnet ist.

sdae
23.10.2010, 16:41
Da muss man ja richtig aufpassen.

Kyutrexx
23.10.2010, 16:51
Da muss man ja richtig aufpassen.
Wie überall im Leben ;).

Man bekommt immer wieder den Eindruck, als wolle sich das Gesundheitswesen in Gänze zivilrechtlichen Regelungen entziehen.
Die Gründe dafür sind vielfältig.

Im normalen Leben würde man ja auch nicht einfach jeden Vertrag unterzeichnen. Bei der Stellensuche im ärztlichen Bereich scheint aber die Akzeptanz unfairer oder gar rechtsunwirksamer Vertragswerke weitaus höher zu sein.

Daher sollte man gerade in diesen Fällen genauer hinsehen.

der_querulator
23.10.2010, 17:06
Quatsch mit Sosse.
Es wird dir ein Leichtes sein, den WB-Nachweis gerichtlich einzufordern.
Was auf dem Arbeitsvertrag steht, ist NICHT relevant.
Relevant ist, was du gearbeitet hast.

Kyutrexx
23.10.2010, 17:20
Quatsch mit Sosse.
Es wird dir ein Leichtes sein, den WB-Nachweis gerichtlich einzufordern.
Was auf dem Arbeitsvertrag steht, ist NICHT relevant.
Relevant ist, was du gearbeitet hast.
Wer's glaubt, wird seelig.

Kackbratze
23.10.2010, 18:02
Im Himmel ist übrigens gerade Jahrmarkt.
Wen kümmern Verträge, wenn man Glauben kann?

Schimmelschaf
24.10.2010, 09:55
Wenns bei 80 % der Abteilung genau gleich läuft und diese sogar ihren FA damit machen können, könnte man doch immernoch auf richterliches Ermessen hoffen oder nicht?

Kackbratze
24.10.2010, 10:49
Die 80% bei denen es klappt haben sich auch nicht mit dem Chef "angelegt".

Schimmelschaf
24.10.2010, 11:03
Was den Richter ja wohl hoffentlich auch interessieren wird, sollte es so weit kommen.

der_querulator
24.10.2010, 11:59
Wenns bei 80 % der Abteilung genau gleich läuft und diese sogar ihren FA damit machen können, könnte man doch immernoch auf richterliches Ermessen hoffen oder nicht?

Das hat mit hoffen nichts zu tun.

Was im Arbeistvertrag steht, ist für die Ausstellung eines
Weiterbildungszeugnis im Sinne einer WBO schlicht und einfach irrelevant.

Offenbar gibt es ja sogar Rotationspläne, auf denen
der Einsatz als Arzt "angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung" dokumentiert ist.

Also alles wieder Angstmache von unerträglichen Chefärzten.
Und hier schreiben Leute ohne Ahnung. ("Formaljuristisch" - was soll denn das bedeuten?)

Hypnos
24.10.2010, 12:02
Und hier schreiben Leute ohne Ahnung. ("Formaljuristisch" - was soll denn das bedeuten?)

Stimmt:-))

for|mal|ju|ris|tisch (Adjektiv)


Erläuterung: meint rein formell (äußerlich) genau dem Gesetz entsprechend

Rechtsgebiet: allgemeiner Begriff

Schimmelschaf
24.10.2010, 12:21
So wie ich das verstehe, hätte ein (Arbeits-)Vertrag gar keine rechtliche Bindung mehr, das kann ja wohl auch nicht sein.
Nach dem Einzelarbeitsvertrag hast du ja eine persönliche Arbeitsleistung zu erfüllen, allerdings wurde hier ja anscheindend über die vertragliche Vereinbarung hinaus gearbeitet.

querulator
24.10.2010, 15:50
Stimmt:-))
Erläuterung: meint rein formell (äußerlich) genau dem Gesetz entsprechend


Aha. Welches Gesetz denn bitte schön?
Also, echte Juristen verwenden den Ausdruck bestimmt nicht :-top


So wie ich das verstehe, hätte ein (Arbeits-)Vertrag gar keine rechtliche Bindung mehr

Doch, sogar beträchtliche. Aber er hat nun nichts mit der ärztlichen Weiterbildung zu tun.
Es ist ja absolut üblich, im Arbeitsvertrag als "Arzt", "Assistenzarzt" oder eben auch als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bezeichnet zu werden. Entscheidend ist die Tätigkeit :-top