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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Altenpflegeausbildung als Pflegepraktikum anerkennen lassen??!!!



Basia
25.10.2010, 20:31
Hallo Alle zusammen,
habe scheinbar den falschen Beruf gelernt, oder die Richtlinien, Gesetze des Landes NRW, was die Ärzlichen Prüfungen angeht, ergeben für mich keinen Sinn ;-)
Habe 2007 mein Examen in der Altenpflege erfolgreich bestanden, wohlgemerkt nach einer 3jährigen Ausbildung, danach 2 Jahre als examinierte Altenpflegerin, eine sogenannte PflegeFACHkraft gearbeitet, mitunter auf einem Wohnbereich mit 60 Bewohnern, wo ich z.T. im Spätdienst alleine verantwortlich war :-) Zur Zeit studiere ich Medizin in Düsseldorf :-)))) ein Traum von mir ;-))) Nun zu meinem Problem, nachdem ich letztens beim landesprüfungsamt angerufen habe, bezüglich des Pflegepraktikums, sagte man mir, meine ausbildung, sowei meine berufliche Tätigkeit werden mir NICHT anerkannt!!!!! Desweiteren werden Berufe anerkannt wie der der Hebamme, und der des Sanitäters, wobei hier der Schwerpunkt auf der "Grundpflege" liegen soll, dass ich nicht lache, nichts gegen Hebammen und oder Sanitäter, aber letztere pflegen echt nicht, oder ich irre mich gewaltig... In meiner ausbildung hatte ih Krankenhauseinsätze in einem allgemeinkrankenhaus, sowei in einer Gerontopsychiatrie :-)))
Das Problem habe ich lediglich damit, dass man meinen Beruf unter die Erfahrung eines Praktikanten stellt, desweiteren wird mir meine Zeit "weggenommen" die ich besser für meien Familie bzw. zum Geld verdienen nutzen wollte, ich bräuchte Euren Rat, habe verdi schon verständigt, jedoch weiß ich noch nicht, ob sie etwas machen können :_)
ich kann das Problem noch nicht einmal Googeln, da es anscheinend echt wenig Altenpfleger gibt di eMedizin studieren, oder sind diese hier????? Bitte meldet Euch viele Grüße
Basia

Coxy-Baby
25.10.2010, 20:49
Wie lang waren denn diese Krankenhauseinsätze und könntest du dir dort im KH noch eine Bestätigung holen?
Pflegepraktika werden grundsätzlich nicht anerkannt wenn sie in einem Altenheim etc. abgeleistet werden, das hat mit Ausbildung wenig zu tun.... denn Sanitäter kriegen die Zeiten durch ihr Praktikum im KH angerechnet.

SuperSonic
25.10.2010, 20:56
Die rechtliche Grundlage zur Anerkennung findet sich in § 6 Abs. 2 ÄAppO:


§ 6 Krankenpflegedienst
(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:

1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe.

(3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.
(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.

Die Altenpflege wird (bewusst) nicht aufgeführt.
Sanitätern werden übrigens höchstens 2-4 Wochen ihrer Ausbildung angerechnet.



In meiner ausbildung hatte ih Krankenhauseinsätze in einem allgemeinkrankenhaus, sowei in einer Gerontopsychiatrie :-)))

Sprich doch mal die PDL dieses Krankenhauses an, ob sie dir deine Arbeit nicht als KPP bescheinigen kann.

Basia
25.10.2010, 21:01
Hallo Coxy Baby,
danke für Deine Antwort, ich weiß nicht mehr genau wie lange die Einsätze waren, die waren aber definitiv vor mehr als zwei Jahren, was mich so nervt ist, dass sie meinen Beruf vollkommen außer Acht lassen, ich möchte es anerkannt haben, dass ich beruflich pflege, und dafür Geld bekommen habe, ich habe nicht mit den älteren Herrschaften Mandalas ausgemalt, eventuell ist dieses Gesetz einfach veraltet, oder es hat sich noch nie ein Altenpfleger beschwert..., es ist einfach ungerecht :-( Auf meiner Station im Altenpflegeheim waren eigentlich nur chronisch und oder akut erkrankte ältere Menschen und natürlich dürfte ich kein But abnehmen, dass darf aber auch kein Praktikant machen oder???

Ich würde mich sogar freuen wieder im Krankenhaus zu sein, immerhin wird das meine Zukünftiger Arbeitsplatz sein, jedoch rennt mir die Zeit weg bis zum Physikum und ich kann dieses doofe Praktikum ja nur in den Ferien absolvieren, da es 30 tage am Stück sein müssen.
Ist es bei Sanitätern auch so, dass ihr Praktikum nach 2 Jahren verfällt????
Wieso bekommen Hebammen ihre Ausbildung anerkannt, wbei pflegen sie überhaupt??? Wann pflegen Sanitäter???

Bin echt sauer :-)

Grüße Basia

P.S. Ich habe ein Staatsexamen abgelegt vor einem Menschen von der Bezirksregierung, dass ist doch eine Ironie des Schicksals nicht wahr??

Basia
25.10.2010, 21:08
Warum wird die Altenpflege ausgeklammert bzw. bewusst erst gar nicht aufgeführt??
Ich glaube es ist eine billige, weil kostenfreie ABM-Maßnahme für die Krankenhäuser, weil sonst würden die Stationen ja echt leer aussehen, dabei ist es ja grundsätzlich nichts schlechtes, in minem Fall aber ärgert mich das enorm, würde gerne das Gesetz kippen ;-)

Coxy-Baby
25.10.2010, 21:39
Na dann viel Spaß beim kippen der Äappo es geht um diesen Passus
"Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen."

Rico
25.10.2010, 21:53
zwei Jahren[...]
Ist es bei Sanitätern auch so, dass ihr Praktikum nach 2 Jahren verfällt????Das KPP verfällt nicht in allen Bundesländern nach 2 Jahren, frag Dein zuständiges LPA, ob das für Dich überhaupt zutrifft oder ob es auch länger hersein kann.

nata-88
25.10.2010, 23:44
Hallo Basia,

ich möchte noch einmal an das anknüpfen, was Coxy-Baby auch schon geschrieben hat.
Da du ja meintest, auch Krankenhausaufenthalte während Deiner Ausbildung gemacht zu haben, könntest Du das Krankenhaus bitten, Dir die Bestätigung zu geben.
Ich weiß, dass Altenpfleger selbstverständlich mehr pflegen als Hebammen, aber so Recht Du auch hast, ändern kannst Du an der AO nichts. Und da würde ich mich auch nicht mit dem LPA anlegen, das hilft nicht, wirklich.

Wie gesagt, gehe mM nach zur Pflegedirektion und erläutere ihr Deine Situation (auch das was Du eben beschrieben hast, mit dem Arbeiten etc..., ich nehme an, dass Du wahrscheinlich wieder in der Pflege arbeiten wirst). Wenn sie nett ist, wird sich das schon machen lassen. Kommt eben auf die Direktion an. Aber versuchen würde ich das auf jeden Fall! Da kannst Du nur gewinnen...



Wünsche Dir viel Erfolg und drücke die Daumen.


Beste Grüße

GeliS.
26.10.2010, 08:42
Hallo Basia,
ich bin nebenberuflich als Ärztin in der Altenpflegeausbildung tätig und möchte dir sagen, dass ich dich seh gut verstehe. Die Altenpflegeausbildung heutzutage ist wirklich anspruchsvoll und in der Pflege einem GuKpfleger gleichwertig. Ich würde auch versuchen, die Fremdeinsätze in KH nachträglich auf dem Formblatt bescheinigt zu bekommen, sofern sie 30 Tage gedauert haben. Allerdings scheint NRW ja tatsächlich die 2 Jahresfrist für das KPP vor Aufnahme des Studiums zu verlangen.Wenn das in der AppO nicht so steht, könnte man da evt klagen, aber- wieviel Zeit bleibt dir noch bis zum Physikum? Evt. ist das (nochmalige) Ableisten des KPP doch weniger nervenaufreibend..

LieberInvasiv
26.10.2010, 13:21
Es heißt Rettungssanitäter (520h Ausbildung), bzw Rettungsassistent (echte 2 jährige Ausbildung), nicht Sanitäter!
Sanitäter sind irgendwelche Ehrenamtler mit sanitätsdienstlicher Ausbildung unterschiedlicher Ausprägung - aber ohne jegliche klinischer Erfahrung/Ausbildung im Sinne eines Gesetzes!
Das sollte man m.E. als Profi im Gesundheitswesen wissen. :-(

Was das eigentliche Problem angeht. Das kann ich gut nachvollziehen.
War nicht irgednwann mal vom Marburger Bund angedacht Altenpflege mit aufnehmen zu lassen in den Kanon der anerkennungswürdigen Ausbildungen?