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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Textmarker erlaubt?



Nasenbaer2
26.10.2010, 10:15
Waren bei euch Textmarker erlaubt?

Bei uns waren die auf einmal verboten. Einen Grund konnte man uns nicht nennen!! :-wand H09 und F10 waren sie noch erlaubt. Hatte total das Scannen mit Textmarker eingeübt, das Verbot hat mich echt aus dem Tritt gebracht. V.a. bei den Textwüsten in den Fällen hab ich nix wiedergefunden! Ich denk mal 6/7 Punkte hat mich das schon gekostet. Wie war das bei euch und ist das überhaupt rechtens?

sdae
26.10.2010, 10:20
War auch verboten. Nur Stift und Radierer vom LPA durften verwendet werden, hab halt damit markiert, ist sicherlich nicht das selbe. Textmarker hätte ich auch gutgefunden.

Ich bezweifle, dass es mich Punkte gekostet hat und es ist sicherlich rechtens.


Grund: Mit Textmarker ist das abgucken über die Tische hinweg einfacher.

lööö
26.10.2010, 10:21
Das sollte überall gleich gewesen sein. Stand im offiziellen Infoschreiben, das der Ladung vom LPA beilag. Es waren nur Bleistifte in den Härtegraden xyz erlaubt, keine anderen Stifte, Marker, ...

Mit nem Bleistift kann man im Text m.M. auch das wichtige unterschreichen oder einkringeln. So sahen jedenfalls meine Texte aus :)

stud.med.maria
26.10.2010, 10:44
ich fand es am Anfang auch doof aber man konnte es eh nicht ändern & ich hab mich damit abgefunden, ging auhc mit Bleistift am Ende ganz gut! bei uns waren Marker aber auch bereits in den letzten Jahren verboten: Argument: Dein Nachbarn (mit ner anderen Version :-wand) kann aus deinen Markierungen Schlüsse ziehen :-winky

Nasenbaer2
26.10.2010, 10:48
Das sollte überall gleich gewesen sein. Stand im offiziellen Infoschreiben, das der Ladung vom LPA beilag. Es waren nur Bleistifte in den Härtegraden xyz erlaubt, keine anderen Stifte, Marker, ...

Hab´s mal rausgekramt...also bei mir steht nur Bücher, Schreibpapier, Taschenrechner und sonstige Hilfsmittel... Wenn man nen Textmarker als Hilfsmittel bezeichnet, ich weiß nicht... dann ist ja auch meine Wasserflasche oder meine Uhr ein Hilfsmittel, die helfen mir ja auch...




Mit nem Bleistift kann man im Text m.M. auch das wichtige unterschreichen oder einkringeln. So sahen jedenfalls meine Texte aus :)

Hab ich dann "notgedrungen" auch gemacht, aber wenn du 6 Wochen lang dich auf GRELLES NEONGRÜN justierst, kann da ad hoc ein Bleistift in der gleichen Farbe des Textes überhaupt nicht mithalten.


Wenn ich immer mit Bleistift geübt hätte, ok, aber so... einfach plötzlich ändern und nicht auf die Änderung hinweisen, find ich echt unfair...:-(

Coxy-Baby
26.10.2010, 10:56
In dem Heftchen steht doch auch, dass man "ggf. das für die Prüfungsbearbeitung erforderliche Schreibmaterial." erhält, unser
LPA bringt für jeden Bleistift und Radiergummi mit und das ist auch bekannt....

Nasenbaer2
26.10.2010, 10:58
Argument: Dein Nachbarn (mit ner anderen Version :-wand) kann aus deinen Markierungen Schlüsse ziehen :-winky

Das wird es sein... müsste mich nur noch besser mit ihm absprechen, dass er seine Auflage B auch immer so umblättert, das die Reihenfolge zu meiner Auflage A passt... Und bei den 320 Fragen, kein Problem! :-wand

Die vom LPA sind so krass PARANOID...

Nasenbaer2
26.10.2010, 11:09
In dem Heftchen steht doch auch, dass man "ggf. das für die Prüfungsbearbeitung erforderliche Schreibmaterial." erhält, unser
LPA bringt für jeden Bleistift und Radiergummi mit und das ist auch bekannt....

Wie schlussfolgerst du denn daraus dass sie dir einen Bleistift geben, dass Textmarker verboten sind?

Eigentlich bringen die die Bleistifte mit, damit zur guten Maschinenlesbarkeit des Antwortbogens alle einen geigneten Stift (Härte und Farbe) benutzen.

Bei "ggf." müsste man zusätzlich sowieso seine eigenen Stifte mitbringen, da nur ggf., evtl. säß man dann ohne da.

Keek78
26.10.2010, 12:30
Also bei uns (Münster) waren Textmaker erlaubt!

Nasenbaer2
26.10.2010, 13:16
Sehr vernünftige Leute da in Münster. Der Münsterländer an sich ist noch bodenständig!:-top

Den anderen LPAs könnte man ja wegen der Plussymptomatik demnächst ein wenig Haloperidol zukommen lassen...

lööö
26.10.2010, 13:58
[QUOTE=Nasenbaer2;963639] Hab´s mal rausgekramt...also bei mir steht nur Bücher, Schreibpapier, Taschenrechner und sonstige Hilfsmittel... Wenn man nen Textmarker als Hilfsmittel bezeichnet, ich weiß nicht... dann ist ja auch meine Wasserflasche oder meine Uhr ein Hilfsmittel, die helfen mir ja auch...
QUOTE]

Dann ists wohl doch mal wieder LPA abhängig unterschiedlich...

Bei uns steht im "Hinweise für die Durchführung.....": "Auf ihrem Arbeitsplatz dürfen sich(...) nur ihre Bleistifte, Radiergummis, Bleistiftspitzer sowie der Zulassungbescheid und (...) befinden. Markierungsstifte zur Textmarkierung, Kugelschreiber, (...) dürfen nicht verwendet werden."

War also spätestens mit der Zulassung eindeutig geklärt, was man darf, was nicht. War wohl die letzten Jahre genau das Gleiche. Dachte, das wäre einheitlicher bei den verschiedenen LPAs.

Gast46
27.10.2010, 09:53
Ich denk mal 6/7 Punkte hat mich das schon gekostet.
weil du nicht mehr so gut abschreiben konntest oder was lol. Es ist doch eindeutig, dass mit einem Textmarker markierte Antworten viel besser zu sehen sind auch aus der Distanz. Da hatten eben die Leute in Münster einen Vorteil, kann man nicht ändern.

Nasenbaer2
27.10.2010, 10:37
... Es ist doch eindeutig, dass mit einem Textmarker markierte Antworten viel besser zu sehen sind auch aus der Distanz....

Hast du da mit Fernglas gesessen oder was?

Nein warte, jetzt fällt es mir ein:
Jemand der Weizen ist, hat auch einen Visus von 2,0!

Gast46
27.10.2010, 10:55
Also wenn du nicht viel sehen konntest, würde ich an deiner Stelle die Augen untersuchen lassen bzw. die Brillenstärke anpassen.

Kackbratze
27.10.2010, 16:09
Verboten ist verboten, da braucht man sich jetzr nicht gegenseitig zu zerfleischen.

:-meinung