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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmeldung zum Physikum nach 2 Semestern?



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Recall8
26.10.2010, 21:27
Hallo,
ich möchte kurz anfragen, ob man sich vorrzeitig zum M1 anmelden kann, wenn alle Scheine vorliegen. Im Speziellen handelt es sich um ein Zweitsudium, weshalb zahlreiche Scheine aus dem Erststudium anerkannt wurden. Meines Wissens muss man 4 vorklinische Semester (incl.ggfls. Höherstufung) abgeleistet haben. oder gibt es Ausnahmen?
Danke
MfG

Muriel
26.10.2010, 21:34
Nein, gibt es meines Wissens nicht, auch wenn es gerade in dem vorliegenden Fall natürlich sehr sinnig wäre.

Michael72
26.10.2010, 22:36
Falls Dir aus Deinem Erststudium zwei Semester für Medizin angerechnet werden/wurden, dann ist das kein Problem, sonst ist es unmöglich. Frag Dein LPA, die wissen Bescheid.

Ehemaliger User 05022011
26.10.2010, 22:43
Falls Dir aus Deinem Erststudium zwei Semester für Medizin angerechnet werden/wurden ....

und das dürfte mit so vielen Scheinen die du hast kein Problem sein ( 5 große Scheine brauchst für für 2 Semester Medizinanrechnung)

MisterXYZ
27.10.2010, 06:26
und das dürfte mit so vielen Scheinen die du hast kein Problem sein ( 5 große Scheine brauchst für für 2 Semester Medizinanrechnung)
5 GROßE??? Also ich dachte immer die Großen sind:
Anatomie
Physiologie
Biochemie
Med. Soz/ Med. Psych.

also nur 4 und halt folgende Kleine:
Biologie
Chemie
Physik
Terminologie
BFE
EKM
1 Wahlfach

korrigiert mich wenn ich mich irre, aber das sind doch alle Scheine im Vorklinischen....

Ehemaliger User 05022011
27.10.2010, 07:22
5 GROßE??? Also ich dachte immer die Großen sind:
Anatomie
Physiologie
Biochemie
Med. Soz/ Med. Psych.

also nur 4 und halt folgende Kleine:
Biologie
Chemie
Physik
Terminologie
BFE
EKM
1 Wahlfach



Chemie, Physik und Bio sind große Scheine

Kackbratze
27.10.2010, 08:33
Vielen Dank für die stimmige Stammtischdiskussion hier.
Eigentlich ist es beschämend, dass sogar Studenten in klinischen Semestern nicht mit der Grundlage ihres Studiums, nämlich der Approbationsordnung vom 27. Juni 2002, vertraut sind.


Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.
(3) Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 5 wird abgelegt:

1.
der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und
2.
der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Die in § 27 genannten Fächer und Querschnittsbereiche werden von der Universität zwischen dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Beginn des Praktischen Jahres geprüft.

Um es für die Nicht-Leser zusammenzufassen:
Es ist total egal, wann wie und wo die anerkannten Leistungsnachweise ausgestellt wurden.
Ohne 2 Jahre Vorklinik gibts keine Anmeldung für die 1.ÄP.

Ende der Durchsage.

Falls Du jetzt 2 Semester "Freizeit" haben solltest, nutze die doch für eine Promotion oder sowas in der Art.
Um die nächste Frage vorzugreifen:
Nein, Famulaturen sind in der Zeit nicht möglich, da auch da die Approbationsordnung unter §7 eine deutliche Sprache spricht.

Ehemaliger User 05022011
27.10.2010, 08:42
Vielen Dank für die stimmige Stammtischdiskussion hier.
Eigentlich ist es beschämend, dass sogar Studenten in klinischen Semestern nicht mit der Grundlage ihres Studiums, nämlich der Approbationsordnung vom 27. Juni 2002, vertraut sind.



Um es für die Nicht-Leser zusammenzufassen:
Es ist total egal, wann wie und wo die anerkannten Leistungsnachweise ausgestellt wurden.
Ohne 2 Jahre Vorklinik gibts keine Anmeldung für die 1.ÄP.

Ende der Durchsage.

Falls Du jetzt 2 Semester "Freizeit" haben solltest, nutze die doch für eine Promotion oder sowas in der Art.
Um die nächste Frage vorzugreifen:
Nein, Famulaturen sind in der Zeit nicht möglich, da auch da die Approbationsordnung unter §7 eine deutliche Sprache spricht.

Weiß nicht, warum du hier so rumkrähst - wer was nicht verstanden hat von den Beiträgen hier, dass bist offensichtlich du ! Wenn ihm zwei Semester anerkannt werden vom LPA und er zwei Semester gemacht hat , dann sind das 4= 2 Jahre Vorklinik ! Jetzt verstanden ?

Jemine
27.10.2010, 09:36
Weiß nicht, warum du hier so rumkrähst - wer was nicht verstanden hat von den Beiträgen hier, dass bist offensichtlich du ! Wenn ihm zwei Semester anerkannt werden vom LKA und er zwei Semester gemacht hat , dann sind das 4= 2 Jahre Vorklinik ! Jetzt verstanden ?

1. schreibt der Threadsteller, dass ihm Scheine anerkannt wurden und nicht ganze Semester (somit muß er trotzdem 4 Semester Humanmedizin studieren, um sich fürs Physikum anzmelden) und
2. (da du ja auch immer alles so genau nimmst) glaube ich nicht, dass das Landeskriminalamt ihm seine Scheine anerkennt :-wow

Jetzt verstanden?

Kackbratze
27.10.2010, 09:55
Weiß nicht, warum du hier so rumkrähst - wer was nicht verstanden hat von den Beiträgen hier, dass bist offensichtlich du ! Wenn ihm zwei Semester anerkannt werden vom LKA und er zwei Semester gemacht hat , dann sind das 4= 2 Jahre Vorklinik ! Jetzt verstanden ?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, dann kann man nämlich vermeiden sich lächerlich zu machen.

Kensington
27.10.2010, 10:06
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, dann kann man nämlich vermeiden sich lächerlich zu machen.

:-)):-meinung

Rico
27.10.2010, 11:54
Wobei Khiri in der Sache schon recht hat, denn neben Studienleistungen (=Scheine) können auch Studienzeiten (=Semester) angerechnet werden aus medizinverwandten Studiengängen.
Hier z.B. ein Auszug aus dem Merkblatt des LPA Bayern (http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/formulare/f_bereich5/sg_55-2/55.2_171_i.pdf):
Ein Studienhalbjahr kann dann angerechnet werden wenn der Nachweis einer mindestens halbjährigen Studienzeit erbracht ist und während dieser Zeit drei der nachfolgend aufgeführten großen Scheine bzw. je zwei große und zwei kleine Scheine regelmäßig und mit Erfolg absolviert wurden.Zuständig dafür ist das LPA.

Ehemaliger User 05022011
27.10.2010, 12:19
da hier offensichtlich noch niemand einen solchen Anrechnungsbescheid gesehen hat zitieren ich mal aus meinem, vielleicht hilft das ja zum besseren Verständnis weiter :

" Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen - Ihr Antrag vom ....

1. gemäß § 12 Approbationsordnung für Ärzte wird das Studium der Zahnmedizin an der Universität .... im nachfolgend genannten Umfang von zwei vorklinischen Semestern auf das Studium der Humanmedizin nach neuer ÄAppO( in Kraft getreten am 01.10.2003) angerechnet.

2. Anerkannt werden einschließlich folgende für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorgeschriebene Leitungsnachweise: ........"

Und nur der Vollständigkeithalber: Das Ganze kostete mich bei meinem LPA ganze 15 € und war noch mit dem freundlichen fett geschriebenen Zusatz "Ein Anspruch auf Zuteilung eines entsprechenden Studienplatzes im Studiengang Medizin kann aus dieser Anrechnung nicht abgeleitet werden!" versehen.

loxi
28.10.2010, 07:04
Ich habe es schonmal gesagt und ich sage es immer wieder:

Jede Deutsche Behörde ist zur Auskunft und Beratung verpflichtet, also geht mit solchen Problemen einfach zu Eurem Landesprüfungsamt, die wissen das definitiv und das Schlimmste was passieren kann ist, dass sie "geht nicht" sagen.

Auf die (sicherlich gut und nett gemeinten) Informationen und Interpretationen von "Laienverwaltungsjuristen" hier, würd ich mich auf jeden Fall nicht verlassen.

Recall8
28.10.2010, 15:50
Ich danke Euch für die z.T. sehr guten Antworten. Das Thema erscheint leider nur auf den ersten Blick eindeutig. Ich denke hinsichtlich des LPAs müssen die Regelungen unisono und gleich sein. D.h. eine Anmedlung nach 2 tatsächlich absolvierten Semestern ist möglich, wenn 2 Semester anerkannt wurden, oder nach 3 tatsächlich absolvierten Semstern, wenn 1 Semester anerkannt wurden.

Ich denke, das kann man für allgemeingültig erklären. Das Problem, dass nun aufwartet, nennt sich Dekanat. Denn auch wenn man sich nach dem 2.Semester (+2 anerkannte = 4 ) anmeldet, besteht IMHO kein Anspruch auf einen Platz im 1.Klinischen Semester. Kann das wer bestätigen?

Kackbratze
28.10.2010, 16:51
Soweit wie ich weiss haben Studenten mit einem sog. Vollstudienplatz Anspruch auf einen Platz im klinischen Studienteil.
Teilstudienplatzinhaber sind nur his zum Physikum an der jeweiligen Uni und müssen sich für einen Vollstudienplatz neu bewerben ab Physikum.
Wie das genau bei Dir aussieht, kann Dir dein Dekanat beantworten.

Ehemaliger User 05022011
28.10.2010, 17:29
Soweit wie ich weiss haben Studenten mit einem sog. Vollstudienplatz Anspruch auf einen Platz im klinischen Studienteil.
Teilstudienplatzinhaber sind nur his zum Physikum an der jeweiligen Uni und müssen sich für einen Vollstudienplatz neu bewerben ab Physikum.
Wie das genau bei Dir aussieht, kann Dir dein Dekanat beantworten.
allgemein stimmt zwar so, hat aber mit dem "Problem" von Recall nichts zu tun


Ich danke Euch für die z.T. sehr guten Antworten. Das Thema erscheint leider nur auf den ersten Blick eindeutig. Ich denke hinsichtlich des LPAs müssen die Regelungen unisono und gleich sein. D.h. eine Anmedlung nach 2 tatsächlich absolvierten Semestern ist möglich, wenn 2 Semester anerkannt wurden, oder nach 3 tatsächlich absolvierten Semstern, wenn 1 Semester anerkannt wurden.
so ist es


Ich denke, das kann man für allgemeingültig erklären. Das Problem, dass nun aufwartet, nennt sich Dekanat. Denn auch wenn man sich nach dem 2.Semester (+2 anerkannte = 4 ) anmeldet, besteht IMHO kein Anspruch auf einen Platz im 1.Klinischen Semester. Kann das wer bestätigen?
ja das ist in deinem Fall leider so - auch wenn du einen Vollstudienplatz hast (wovon ich mal ausgehe, weil du sonst sicher geschrieben hättest, dass du nur einen Vollstudienplatz hast) bist du ja trotzdem nach bestandenem Physikum erst im dritten Semester an deiner Uni - hast also nur Anspruch auf einen Platz im dritten nicht im 5. Semester - die Lösung wäre, dass du dich jetzt hochstufen läßt, wenn aber keine Plätze frei sind machen sie das nicht - aber keine Panik erstens ändert sich das noch mal, wenn sie an deiner Uni genau wissen, wieviel das Physikum nicht bestanden, dann kommt man doch oft noch rein ins erste klinische Semester und zweitens kannst du dich an jeder anderen Uni unabhängig von deiner Semesterzahl für einen Platz im 5.Semester bewerben (du hast halt nur nicht, wie alle anderen die vom 4. nach bestandenen Physikum ins 5. aufsteigen einen Anspruch auf einen Platz, sondern musst dich bewerben)

also vorsorglich solltest du dich aber - vorausgesetzt du kannst dir auch einen Ortswechsel vorstellen - auch an anderen Unis fürs erste klinische Semester bewerben (Orstwechler aus Deutschland haben Vorrang vor Leuten aus Ungarn e.c. und Quereinsteigern), Bewerbungsfristen für Studienplätze im höheren Fachsemester (nach diesen Anträgen musst du jeweils auf den Uniseiten suchen) sind aber schon vor dem Physikum, also nicht erst im Sommer

Viel Glück - das klappt schon !

ach und noch was: beantrage die Anerkennung deiner bereits erbrachten Studienleistungen jetzt schon, dass dauert oft eine Weile beim LPA und manchmal fehlt noch ein Schreiben von einem Prof., was du noch einholen musst ec.- ich habe immer den persönlichen Kontakt zu der für die Anerkennung zuständigen Sachbearbeiterin (eine sehr nette Frau, der ich noch heute unendlich dankbar bin) gewählt, hatte den Eindruck, dass das gut so war ;-)

Recall8
28.10.2010, 19:00
so ist es


ja das ist in deinem Fall leider so - auch wenn du einen Vollstudienplatz hast (wovon ich mal ausgehe, weil du sonst sicher geschrieben hättest, dass du nur einen Vollstudienplatz hast) bist du ja trotzdem nach bestandenem Physikum erst im dritten Semester an deiner Uni - hast also nur Anspruch auf einen Platz im dritten nicht im 5. Semester - die Lösung wäre, dass du dich jetzt hochstufen läßt, wenn aber keine Plätze frei sind machen sie das nicht - aber keine Panik erstens ändert sich das noch mal, wenn sie an deiner Uni genau wissen, wieviel das Physikum nicht bestanden, dann kommt man doch oft noch rein ins erste klinische Semester und zweitens kannst du dich an jeder anderen Uni unabhängig von deiner Semesterzahl für einen Platz im 5.Semester bewerben (du hast halt nur nicht, wie alle anderen die vom 4. nach bestandenen Physikum ins 5. aufsteigen einen Anspruch auf einen Platz, sondern musst dich bewerben)

also vorsorglich solltest du dich aber - vorausgesetzt du kannst dir auch einen Ortswechsel vorstellen - auch an anderen Unis fürs erste klinische Semester bewerben (Orstwechler aus Deutschland haben Vorrang vor Leuten aus Ungarn e.c. und Quereinsteigern), Bewerbungsfristen für Studienplätze im höheren Fachsemester (nach diesen Anträgen musst du jeweils auf den Uniseiten suchen) sind aber schon vor dem Physikum, also nicht erst im Sommer

Viel Glück - das klappt schon !



Besten Dank, sehr gute und fundierte Antwort :-) Ja, habe einen Vollstudienplatz. Habe an meiner Uni bereits einen Höherstufungsantrag gestellt, welcher aber in einer Ablehnung mündete.

Ansonsten werde ich deinen Tip berücksichtigen, habe sowieso in Erwägung gezogen nach dem M1 zu wechseln. Definitive Zusagen hinsichtlich eines klin. Platzes werden tatsächlich nicht gemacht, aber man hat mich in der Tat mit dem Argument, dass nicht alle das M1 bestehen werden, "Hoffnung" gemacht.

Meine Fragen wären somit beantwortet, vielen Dank an alle, insbesondere@Khiri!

Demisz
29.10.2010, 08:08
ich würde gern eine frage anschließen. und zwar wurden mir ebenfalls 2 semester angerechnet. ich studiere derzeit bio an der lmu und will auch weiterhin hier bleiben. hatte mich für das 3. semester beworben, daraus wurde allerdings nicht. nun weiß ich nich ob ich mich mit meiner anrechnung auch für das 2. semester bewerben darf. kann mir jemand helfen?

wiwicas
04.11.2010, 10:07
Was muss man denn studieren ( und an welcher Uni) um direkt so viel erlassen zu bekommen? Und welche scheine hast du dadurch angerechnet bekommen?