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umr
27.10.2010, 22:44
Ich hoffe, irgendwer kennt sich hier aus.

Wenn man in der Schwangerschaft wegen Krankheit ausfällt, läuft die Weiterblidungszeit ja unverändert weiter. Wie sieht das aus im Beschäftigungsverbot? Wo kann man solche Dinge evtl. nachlesen? Und macht es überhaupt (außer der gefühlten Unvollständigkeit) einen Unterschied, ob man nun 11 oder 12 Monate Weiterbildungszeit hat? Ich steuere nämlich auf ein BV zu und überlege, ob es Sinn macht, die fehlenden 4 Wochen notfalls mit Krankenschein zu überbrücken.

Und eines interessiert mich persönlich noch. Wie lange habt ihr in der Schwangerschaft gearbeitet? Wer hat wirklich bis zum Mutterschutz durchgehalten? Und wer hat sich dabei dann überhaupt an die Mutterschutz-Regelungen gehalten (Blut abnehmen, Mehrarbeit, OP, ITS, langes Stehen usw.)?

Bin gespannt auf Eure Antworten

Allona
28.10.2010, 08:57
Ich hoffe, irgendwer kennt sich hier aus.

Und eines interessiert mich persönlich noch. Wie lange habt ihr in der Schwangerschaft gearbeitet? Wer hat wirklich bis zum Mutterschutz durchgehalten? Und wer hat sich dabei dann überhaupt an die Mutterschutz-Regelungen gehalten (Blut abnehmen, Mehrarbeit, OP, ITS, langes Stehen usw.)?



Bzgl. des Beschäftigungsverbots habe ich keine Erfahrung. Ich habe meinen ganzen Urlaub zusammengekratzt und ihn vor dem Mutterschutz genommen. Wenn ich das nicht so gemacht hätte, dann hätte ich es vermutlich nicht ohne Ausfall geschafft. Ich habe mich an die Mutterschutzregeln gehalten, obwohl es oft recht nervig war. Z.B. dauerte es länger jemanden zu finden der Blut abnimmt oder Vigos legt, als wenn ich es selbst gemacht hätte.

hiddl
28.10.2010, 10:53
Zur Berufsverbotsfrage kann ich nicht wirklich was fundiertes besteuern, aber da ja auch Mutterschutz als Weiterbildungszeit zählt (oder??), sollte es ein BV auch tun - vorsicht, gefährliches Halbwissen :-oopss.

Zur zweiten Frage:
Ich habe beim ersten Kind zwei Wochen Urlaub vorm Mutterschutz gehabt, beim zweiten Kind hab ich dann freiwillig auf Mutterschutz verzichtet und bis 3 Wochen vor ET gearbeitet. Ich bin eher der Typ, der am Anfang den Mutterschutz bräuchte, gegen Ende ging es mir prächtig. Was hab ich mich gelangweilt vor Geburt der Großen...
Auch die Mutterschutzregeln habe ich sehr großzügig ausgelegt - keine Nacht- und Wochenenddienste mehr - , aber ansonsten hab ich im Prinzip normal gearbeitet. Bei Kind No1 sogar die ersten Monate noch auf Intensiv.

Muriel
28.10.2010, 13:07
Berufsverbot gilt nicht als WB-Zeit, der Mutterschutz genauso wenig. Ich habe meinen Resturlaub zusammengekratzt und war somit zehn Wochen vor ET zu Hause, das war sehr nett. Ich hätte es nicht zwingend gebraucht vom Allgemeinbefinden, aber ich habe diese Zeit unendlich genossen. Und da ich nachher den Arbeitgeber gewechselt habe, war es das Beste, es so zu machen, da ja sonst der Urlaub verfallen wäre oder aber zu nicht sonderlich guten Konditionen ausbezahlt worden wäre. Ich habe mich auch an alles gehalten oder es dankend angenommen, wie man es nun auch nennen mag, was unter den Mutterschutz fällt, sprich keine Dienste, keine Injektionen, BEs etc. Die Verantwortung war mir zu groß, als dass ich da aus welchen Gründen auch immer die Gefahr von Nadelstichverletzungen etc hätte eingehen wollen.

Grombühlerin
29.10.2010, 12:24
Hallo,

also bei mir hat der Mutterschutz zur Weiterbildungszeit dazu gezählt!

Zumindest vom Gehalt her. Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten war ich nämlich eine Gehaltsstufe höher, dieser "Aufstiegstermin" (quasi der Jahrestag meines Arbeitsbeginns) ist allerdings fast identisch mit der Geburt meines Sohnes. Und ich habe den pränatalen Mutterschutz voll in Anspruch genommen.

Wurde mir in der Verwaltung auch so erklärt, liegt irgendwie daran, dass man wegen Mutterschaft nicht benachteiligt werden darf. Kann aber sein, dass das nur für den öffentlichen Dienst gilt und nur für die Gehaltsebene. Wie das eines Tages mit dem Facharzt aussieht wird sich zeigen. Dauert noch bisschen :-)

Bei mir war das Arbeiten bis zum Mutterschutz kein Problem. Außer der Kotzphase am Anfang gings mir prima in der Schwangerschaft. Hatte auch noch ein paar Wochen Urlaub vorher und wurde außerdem von den Kollegen und Pflegern geschont ohne Ende (hat mich zeitweilig ganz schön genervt, dass ich nicht mal mehr die kleine Sauerstoffflasche heben durfte :-)). BEs, Punktionen und so Zeug hab ich allerdings weiterhin gemacht, natürlich hätte ich mich weigern können, war mir aber lieber so.

Muriel
29.10.2010, 13:55
Moment, bitte nicht WB-Zeit und Gehaltsstufen verwechseln, dem Fehler bin ich auch mal unterlegen. Die Zeiten für die Gehaltsstufen zählen tatsächlich weiter, aber die Zeit bis zum FA nicht.

Hypomochlion
29.10.2010, 19:02
Eine Kollegin, die länger krank und dann in Reha war, hatte sich bei der LÄK erkundigt, und dort sei die offizielle Ansage, dass sogar Krankheitszeiten nicht auf die Facharztzeit angerechnet werden dürfen und man eigentlich sogar jeden Krankheitstag hintendran hängen müsste...

umr
04.11.2010, 12:24
Hmm naja, eigentlich ist es auch egal. Ich werde sowieso nicht genau nach Plan zur Facharztprüfung gehen können (was ja auch sowieso erst in fernster Zukunft stattfinden wird :-blush).
Zur Umetzung der Mutterschutzgesetze sieht es bei uns so aus: Keine Dienste, weniger OP (bzw. nur nach ausdrücklichem Wunsch). Ansonsten nahezu identische Arbeitsbedingungen incl. Blutabnehmen, Flexülen, Ambulanz/Notaufnahme mit all dem Streß, der dazu gehört. Von Schonung ist nicht viel zu merken. Ich könnte wohl darauf bestehen, aber dann bräuchte ich auch nicht mehr arbeiten gehen. Irgendwie kollidieren ja fast alle Arbeiten in der Klinik mit dem MuSchuG-wenns mans streng auslegt.

HuddelDuddel
22.02.2011, 12:28
Hallo,

ich möchte das Thema noch mal hochbringen, weils mich grad aktuell betirfft.

Bei mir hat sich eine ziemlich brisante Situation ergeben, und vielleicht kann mir jemand etwas Mut zu sprechen, bzw. hilfreiche Tipps geben.

Ich bin Studienabsolventin und habe einen Arbeitsvertrag in einer Kinderklinik unterschrieben. Einige Wochen danach habe ich erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin.
2 Wochen danach habe ic, noch bevor Arbeitsbeginn, meinem zukünftigen Chef mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Dieser war natürlich nicht begeistert und legte mir nahe, den Arbeitsvertrag meinerseits zu kündigen, da das Dienstsystem so nicht aufrecht zu halten wäre. Nun dem habe ich natürlich widersprochen. Ihr könnt Euch denken, dass das Gehalt wichtig für mich und das Kind ist, und dass ich unmöglich 1,5 Jahre zuhause ohne Arbeit rumsitzen kann (nach der ganzen Rumsitzerei fürs Examen). Ich will arbeiten und werde die Stelle auch antreten.
Der Chef, sowie das andere ärztliche Personal, ist natürlich nicht besonders gut auf mich zu sprechen und ich befürchte, dass mir dort in der Klinik eiskalter Wind entgegenwehen wird.

Kennt sich jemand hier vielleicht mit Mutterschutz/Arbeitsschutz im Bereich Pädiatrie aus? Ich bin dummerweise CMV und PB19 negativ und habe gelesen, dass manchmal ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt bis zur 20. Woche ausgesprochen wird.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird? Bekomme ich mein normales Gehalt weiter, oder wird es wie bei Krankschreibung auf 60% nach 6 Wochen gekürzt?
Wie sieht es mit Diensten aus? Nachtdienst und Sonntagsdienste sind nicht möglich. Aber ist es erlaubt, dass ich bspw. Samstags allein in der Kinderklinik sitze und potentiell infektiöse Patienten behandeln und aufnehmen muss?

Hat jemand vielleicht auch eine ähnliche Situation erlebt? Bin echt ratlos, weil ich dort anfange und mich dort eigentlich niemand sehen will....

Danke für Eure Tipps!

HuddelDuddel

Muriel
22.02.2011, 14:56
Oh je, die Situation ist wirklich nicht toll. Mit negativen PB-19 und CMV-Titern wirst Du sehr wahrscheinlich ein Arbeitsverbot bekommen in einer Kinderklinik, so war es zumindest bei mir der Fall und mir bekannten Kolleginnen. Du wirst das normale Grundgehalt dennoch bekommen, da ein Arbeitsverbot in der Schwangerschaft Dir nicht zum Nachteil werden darf. Für die Weiterbildung zählt diese Zeit natürlich nicht. Insgesamt eine doofe Situation. Du wirst also offiziell eine Stelle antreten, auf der Du gar nicht arbeiten darfst, Dir darf nicht gekündigt werden, Du wirst vom Areitgeber bezahlt werden, der hat aber nichts von Dir und Du sammelst auch keine WB-Zeit. In welcher Woche wirst Du sein, wenn Du die Arbeit "antrittst"?

HuddelDuddel
22.02.2011, 18:40
Hallo, Danke für die schnelle Antwort! Klingt ja wirklich nicht so toll! Hab mich eigentlich aufs Arbeiten gefreut :-(
Wenn ich anfang bin ich 15. Woche. Hab dann 1 Woche nach Dienstantritt einen Betriebsarzttermin. Mal sehn, was die dann sagt. Ich will das Kind natürlich auf keinen Fall in Gefahr bringen. Das muss bei allem hin-und-her Überlegen immer noch das wichtigste sein....
Weisst Du, ob der Arbeitgeber in so einem Fall eine vertretung einstellen kann? Ich glaub, die Klinik geht echt am Stock, was mir auch wirklich leid tut.

dhjdzjket6z6iu
23.02.2011, 21:01
Bist du im Marburger Bund? Dann kannst du dich da bestimmt gut beraten lassen. Wenn du mind. 6 Monate Mitglied warst, gehen sie sogar für dich wenn es nötig ist vors Gericht...

McBeal
24.02.2011, 05:33
Den CMV-Fall hatten wir schon öfter bei Kolleginnen, nach PV B19 musste ich schauen: Mit negativem CMV-Titer darfst Du offiziell in der gesamten Schwangerschaft nicht mit Kindern unter drei Jahren oder Behinderten arbeiten, mit negativem PV B19-Titer bis zur 20.SSW nicht mit Kindern unter sechs Jahren (Quelle (https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/2997/rz_inter_mutterschutzbroschuere_2010.pdf)). Das gilt jetzt für NRW.
Wie groß ist denn die Klinik? Ich würde an Deiner Stelle fragen, ob es vielleicht möglich ist, Dich nach der 20. Woche einzusetzen. An vielen Häusern sind die Stationen ja nach Alter gestaffelt und wenn es z.B. eine "Schulkinderstation" gibt, könntest Du dort ja arbeiten. Sind dann bis zum MuSchu auch nur 14 Wochen, aber immerhin.

Alles Gute! :-)
Ally

HuddelDuddel
24.02.2011, 08:02
Hallo!

Wo hast Du denn die Infos her? Vielleicht kann ich das dann auch noch mal für mich nachlesen?
Die Klinik in der ich anfange ist ganz klein. Es gibt nur eine Akutpädiatrie und noch einen psychosomatischen Teil. Die Altersgruppen sind da völlig durchgemixt.

Im Marburger Bund bin ich nicht, aber natürlich Rechtsschutzversichert. D.h. wenn da was nötig ist, kann ich auch vor Gericht gehen. Ich hoffe nur, dass sich das alles verhindern lässt.

McBeal
24.02.2011, 17:03
Falls Du mich meinst: Klick das Wort "Quelle" in meinem Beitrag an. Sonst google mal nach "Mutterschutzgesetz, CMV, Parvovirus", da kommen viele Treffer.

LG
Ally

HuddelDuddel
25.02.2011, 13:37
:-blush alles klar. hätt ich auch selbst drauf kommen können. DANKE!

Sehr interessanter Link mit vielen Tipps! Hab jetzt eine Empfehlung der Gynäkologin an die Betriebsärztin... mal sehn, was dann passiert.

Danke für die vielen Tips, werd dann bescheid geben, wie's ausgeht! :-)

Trianna
25.02.2011, 13:55
Alles Gute für euch :)

Und komm doch gerne auch mal im schicken Elternthread von ML vorbei :-)

HuddelDuddel
18.03.2011, 13:56
Alles Gute für euch :)

Und komm doch gerne auch mal im schicken Elternthread von ML vorbei :-)

den man wo findet?

Trianna
18.03.2011, 14:08
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?p=1007312#post1007312

denkstdu
18.03.2011, 14:39
Darf man mal fragen, was nun bei der Betriebsärztin rausgekommen ist?
Alles gute für euch zwei.