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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefallregelung



Pinkie
01.11.2010, 17:02
Hoi,

Wahrscheinlich nicht der erste Thread diesbezüglich.

Ich bin 28 und möchte mich für ein Medizinstudium eintragen.

Mein Abiturschnitt ist allerdings nur 3,2.

Jetzt suche ich nach möglichkeiten einen Studienplatz zu bekommen.

Zum einen möchte ich es über Wartesemester versuchen - davon sollte ich so ca 12 stück haben.

Zum anderen habe ich gehört (gelesen) das es auch die Härtefallregelung gibt. Allerdings sind die Aussagen WAS ein Härtefall ist ziemlich schwammig.

Ich erhoffe mir hier eine grobe Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten.
Kurzer Umriss der Vergangenheit:

Ich komme aus armen Familien - Verhältnissen (Hartz V respektive Sozialhilfe)
Nach vielen langjährigen körperlichen Übergriffen der Natur Gewalt/sexueller Gewalt (Inkl. Anzeige und Verurteilung) wurde mir nach einem Jahr Familientherapie ,eine Woche nach meinem 17.Geburtstag, dringend nahegelegt auszuziehen und in ein betreutes Wohnen zu gehen. Dies tat ich, machte meinen Abschluss (damals mittlere Reife, da meine mutter meinte Gymnasium ist für Spießer..) ging dann aufs Gymnasium in Schleswig Holstein (nicht HH.. ganz wichtig^^) und absolvierte dies ebenfalls. Allerdings nicht ohne Hürden.
Da ich auf mich allein gestellt war und keinerlei familiäre Bindungen mehr geblieben waren habe ich - mit eigener Wohnung etc - neben dem Abi viel gearbeitet und auch verarbeitet...
Was in sehr wenig Anwesenheit resultierte (unter 25% Anwesenheit pro Schuljahr) dennoch fiel mir das geforderte Leistungsniveau nicht sehr schwer. mitte des 12. Jahrgangs versuchte meine Tutorin mich zu überreden den 13. Jahrgang zu überspringen was ich damals ablehnte.

Danach war Geldverdienen oberste Priorität ein Studium kam monetär nicht in Frage und so machte ich mich selbstständig. Erst als Musiker dann später als Makler.

ich könnt jetzt noch das eine oder andere hinzufügen, aber ich denke, das oben genanntes die Kernelemente enthält auf die ich eine Härtefallregelung fußen würde.

Hat jemand eine Meinung dazu? Fällt sowas wie es mir passiert ist Grundsätlich in den Härtefallbereich? Die Uni Seite gibt als Härtefälle nur folgendes an:

Härtefallregelungen

Härtefälle sind Einschränkungen mit sozialem oder medizinischen Hintergrund.
Als Härtefall gelten:

* die Erziehung eines Kindes
* die Pflege eines Angehörigen
* Schwangerschaft
* Behinderungen

Davon trifft für mich nichts zu.
Danke im Vorraus

Muriel
01.11.2010, 17:18
Wenn Du jetzt zwölf Wartesemester hast (zähl doch mal genau nach ;-) ), sollte eigentlich in sehr absehbarer Zeit ohne Aufwand von Härtefallanträgen ein Studienplatz für Dich greifbar sein. Für mich wäre das sicherlich der einfacherere Weg. Viel Erfolg!

Coxy-Baby
01.11.2010, 17:39
Härtefall Uni und Härtefall Hochschulstart aka ZVS sind zwei paar Schuhe,
bei der ZVS / Hochschulstart gibts einen Härtefallantrag um zugelassen zu werden (krankheit etc...) Härtefälle für die Uni sind dann , bevorzugte Zulassung am Ort oder
weiterer Prüfungstermin, aber wenn du jetzt schon 12 WS hast sollte nächstes Jahr was dabei sein ;-)
Erläuterung Härtefall Hochschulstart.de (http://hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1010)

Grüße