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nlh96
10.11.2010, 11:49
Weiß jemand, ob und welche anforderungen man erfüllen muss, um solche Gutachten zu schreiben?

dreamchaser
10.11.2010, 12:59
Zunächst mal gibt es verschiedene Arten von Gutachten - die haben unterschiedliche Anforderungen. In der Regel sind Gutachten fachärztliche Gutachten, die z. B. an den Chef der Abteilung gehen - dieser lässt die Gutachten von einem Assistenten machen, im Gutachten selbst steht dann eben, dass xy das Gutachten unter seiner Aufsicht erstellt hat. Die Chefs verteilen die Gutachten unter den Assistenten - wenn du Interesse hast, dann frag mal bei deinem Chef.
Was in einem Gutachten zu schreiben ist, das kommt auf das jeweilige Gutachten an.

haemo
10.11.2010, 14:54
Es gibt auch Kurse, deren Teilnahmeschein eine gewisse Anzahl Gutachten abdeckt!
Bei uns gibt es nämlich kaum Gutachten. Man kann aber auch mal bei Hausärzten anfragen, ob die Rentenanträge abgeben (und dafür natürlich selber kasieren).

Lava
10.11.2010, 16:35
Hm, also für den Facharzt Unfall/Ortho muss man sogar eine gewisse Anzahl von Gutachten vorweisen können.

Um welche Art Gutachten handelt es sich denn? Gutachten nach Aktenlage machen bei uns z.B. schon Assistenten im 1. WBJ. Zusammenhangs- und Rentengutachten dürfen wir ein bisschen später auch machen.

nlh96
10.11.2010, 17:04
Es ging eher darum, ob man das nebenbei so für Versicherungen oder Gerichte machen kann/ darf, um sich ein wenig Geld dazuzuverdienen.
Weiß jmd was man an so einem Gutachten so verdient?

dreamchaser
10.11.2010, 17:07
Der Verdienst ist abhängig von der Art des Gutachtens, da gibt es bestimmte Tabellen. Ob du das nebenberuflich machen kannst, das solltest du mit deinem Arbeitgeber abklären. Für klinische Gutachten ist meistens ja auch eine gewisse Diagnostik notwendig, da musst du abklären, wo du diese dann machst und was dafür berechnet wird.

Lava
10.11.2010, 17:22
Für Gutachten nach Aktenlage bekommt man zwischen 10 und 70 Euro.

Das meiste was wir machen sind auch Anfragen von Versicherungen. Wir kriegen die Gutachten aber zugeteilt vom leitenden OA. Also wir MÜSSEN die machen. Wir kriegen auch nicht das volle Geld, sondern nur etwa die Hälfte :-?

lala
10.11.2010, 19:11
Für Gutachten nach Aktenlage bekommt man zwischen 10 und 70 Euro.




Naja das kannst du jetzt so pauschal nicht sagen ;-)
Kommt immer auf Auftraggeber, Art und Umfang an....private Unfallversicherungen zahlen gut, BG eher mäßig, Gerichte auch oft schlecht....(außer umfangreiche Unterbringungsgutachten und forensische GA vielleicht).

FirebirdUSA
12.11.2010, 14:23
Wie schon gesagt, ein Gutachten wird eigentlich immer von einem FACHARZT gemacht. Insofern kannst du nicht einfach nebenher mal ein paar Schreiben. Zugewiesene und "beaufsichtigte" Gutachten muss eigentlich jeder AA mal machen und wird in den meisten WBOs auch gefordert.
In meiner Abteilung bekommen wir eigentlich fast das gesamte Geld, in anderen Abteilungen bekommt der AA gar nichts.

apple
13.11.2010, 12:40
Ist wohl in jedem Fach etwas anders, in der Psychiatrie muss man für den Facharzt Gutachten machen, nicht nur Reha oder Betreuungsgutachten, sondern auch größere (strafrechtliche oder zivilrechtliche) für Gerichte, wobei es jetzt wohl laut Weiterbildungsordnung keine Mindestanzahl mehr gibt. Die verteilt unser Chef und die OÄ wenn sie nicht alle schaffen, da es ziemlich viele sind, die bei uns ankommen, manchmal müssen auch welche abgelehnt werden, weil es keiner zeitlich schafft. Ich hab schon in meinem 1. WBJ ein größeres Gutachten gemacht. Dafür muss man bei uns bei der Uni einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen und den nach 1 Jahr verlängern. Damit darfst du dann nebenbei so viele Gutachten machen wie du willst, wobei dann immer ein OA oder der Chef mit verantwortlich ist und sich die Patienten mit anschaut. Bei den größeren verdient man auch recht viel, ich mach jetzt mein 3., bei den zwei vorherigen hab ich für ca. 15 Seiten am Ende netto (also nach Abzug des Anteils für die Klinik und für den OA) ca. 900 € rausbekommen. Dabei ist es auch egal wie weit du in deiner Ausbildung bist, wobei natürlich die ganz schwierigen Sachen (meist forensisches Zeug) die OÄ machen, aber vor 2 Wochen "durfte" ich auch alleine als Gutachter bei einer Verhandlung auf`s Gericht, weil der Chef, mit dem ich das Gutachten geschrieben hatte, keine Zeit hatte, das war schon etwas komisch, dort neben der Staatsanwältin zu sitzen und dem Richter und allen anderen Anwesenden mein Gutachten zu erklären, aber es ging eigentlich. Insgesamt ist es ein ganz netter Zuverdienst, aber es kostet auch viel Zeit mit Einbestellung und Untersuchung der zu begutachtenden Personen, Einforderung aller Befunde, dem Schreiben des Gutachtens und dann meistens noch dem Beiwohnen des Prozesses, der auch mal am anderen Ende des Bundeslandes stattfinden kann :-nix

lala
13.11.2010, 13:09
bei den zwei vorherigen hab ich für ca. 15 Seiten am Ende netto (also nach Abzug des Anteils für die Klinik und für den OA) ca. 900 € rausbekommen.

...aber "netto" heißt jetzt nicht wirklich netto, oder? Versteuern musst du die 900 dann noch selbst als Honorar - oder wird das bei euch direkt via Gehaltsabrechnung quasi versteuert und es sind dann tatsächlich 900 Gewinn gewesen?

apple
13.11.2010, 13:47
...aber "netto" heißt jetzt nicht wirklich netto, oder? Versteuern musst du die 900 dann noch selbst als Honorar - oder wird das bei euch direkt via Gehaltsabrechnung quasi versteuert und es sind dann tatsächlich 900 Gewinn gewesen?
Also die 900 sind dann wirklich auf meinem Konto gelandet, aber ich muss sie bei der Einkommenssteuer als Nebenverdienst mit angeben.

EKT
13.11.2010, 17:06
Wir werden geradezu bombardiert mit Gutachtenaufträgen, und da es kaum noch Ärzte gibt, fällt auf den einzelnen natürlich `ne Menge ab. So kommt man als Assistenzarzt schon durchschnittlich locker auf 4000 Euro netto Gesamteinkommen pro Monat (nach Steuerabzug!).
Mit ein bißchen Übung ist so ein Gutachten auch keine besondere Anstrengung mehr!

Haweee
20.11.2014, 09:27
Tag zusammen,

ich sitze grad an den beiden Gutachten zur Vorlage bei der Facharztprüfung. Bin auf dem Gebiet wirklich noch sehr ungeübt, da ich damit wie so viele bisher nie in Berührung gekommen bin.

Frage: Zitiert man in dem Gutachten auch und gibt an den entsprechenden Stellen die Literaturquellen an? Irgendwo her muss der Gutacher ja seine Meinung haben.
Ich finde nur, dass sich das dann eher wie eine Haus- oder Doktorarbeit liest... :-nix
Hab grad schonmal AWMF-Leitlinie dazu gewälzt, aber so richtig werd ich daraus nicht schlau.

Danke für einige Wortmeldungen!

Rico
20.11.2014, 14:57
Klar, grade wenn Du was "geldrelevantes" wie einen Grad der Behinderung oder so ausgibst, dann sollte schon irgendwie ersichtlich sein, wie Du dazu gekommen bist und dass das nicht willkürlich Pi mal Daumen entstanden ist.
Da gibt es oft auch Literatur zur Begutachtung, meistens hat irgendein OA sowas im Schrank stehen, ansonsten vielleicht die (Uni-)Binliothek, die fand ich extrem hilfreich.
Wenn es keine deutsche Leitlinie gibt, dann kann man auch die gängigen englischsprachigen heranziehen, da lohnt dann aber ein kurzer Gedanke, ob man die auch so übertragen kann auf die hiesigen Gegebenheiten.

Feuerblick
20.11.2014, 17:06
Wörtlich zitieren würde ich nur dann, wenn ich etwas wirklich ganz, ganz, ganz eindeutig und nachdrücklich klarmachen möchte. Ansonsten sinngemäß wiedergeben und dahinter in Klammern, wo genau du diese Erkenntnis herholst (Paper, Leitlinie, wo genau).
Ansonsten am besten mal ein paar Beispielgutachten von Oberärzten oder Assistenten holen und sich dann erst mal ne Struktur zusammenbauen. Wenn du ein Gerüst hast, läufst du nicht Gefahr, irgendwas Relevantes zu vergessen.
Und immer dran denken: Wenn der Auftraggeber eine konkrete Fragestellung formuliert hat, solltest du die am Ende auch nochmal gesondert klar beantworten. Oft lesen Sachbearbeiter von Versicherungen nämlich nur das Ende vom Gutachten bzw. eben diese Antworten ;-)

Haweee
21.11.2014, 09:35
Danke euch für die Tipps! Damit bin ich schonmal ein bißchen schlauer.
Die Vorlagen, die ich von Kollegen habe, sind thematisch leider sehr anders, so dass ich es nicht richtig übertragen kann. Aber fürs Grundgerüst passt das schon.

UweWoellner
18.05.2015, 13:06
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen. Ich habe in der Inneren ein Gutachten für die BG geschrieben. Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der Vergütung. Hat jemand damit Erfahrungen? Wieviel bekommt man als Assistenzarzt bei euch für so ein Gutachten? Falls es kein Geld gibt, gibt man dann die Stunden als Überstunden an?

Feuerblick
18.05.2015, 13:39
Normalerweise müsste man auch in deiner Abteilung eine Auflistung haben, was wie teuer ist bzw. bei uns war es so, dass wir Zeitaufwand für Untersuchung und Schreiben und die durchgeführten Untersuchungen aufgelistet haben und die Sekretärin die entsprechenden Preise dafür eingetragen/in Rechnung gestellt hat. Frag mal deine Kollegen!

Lava
19.05.2015, 18:20
Von der BG gibts leider nicht so viel. Für ein Rentengutachten (unfallchirurgisch/orthopädisch) gibts so um die 70€, glaube ich...