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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AVR §27...?



mik84
13.11.2010, 11:34
Hallo ;-)

Habe vor an einem Haus der Diakonie zu arbeiten. Im Tarifvertrag AVR, den ich vorab bekommen habe finde ich einen Punkt recht verwirrend:

Zusätzliche Vereinbarung zur Altersvorsorge (§27 AVR):
Die zusätzliche Altersversorgung richtet sich nach § 27 der AVR.
Ich gebe die Einwilligung zur Anmeldung beim Versicherungsträger. Mir ist bekannt, dass im
Zusammenhang mit der beantragten Versicherung stehende Daten auf Datenträger gespeichert werden.
Ich wurde informiert, dass für mich zusätzlich die Möglichkeit zum Abschluss einer Direktversicherung besteht.

Ist da das ärztliche Versorgungswerk gemeint, oder ist das eine Art zusätzliche interne Altersvorsorge, die vor den Steuern vom Brutto abgezogen wird? Wenn das der Fall ist, weiss jemand wie hoch solche Abgaben in der Regel sind, weil man unterm Strich zwar eine zusätzliche Altersvorsorge aber pro Monast ja auch weniger Netto hat, oder? Muss man so etwas als Arbeitnehmer überhaupt mitfinanzieren, wenn man nicht vorhat sein Leben lang an einem Haus zu bleiben?

Würde mich sehr freuen, wenn jemand, der sich mit so etwas auskennt mich aufklären könnte :).

MfG, mik.

P.S.: Goole und Forumsuche habe ich auch schon bemüht aber irgendwie bin ich nicht viel schlauer geworden :/

mik84
17.11.2010, 16:33
Hat sich erledigt, hab mir das vom MB mal erklären lassen. Danke trotzdem !:-stud