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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtige ZVS - Bewerbung



prot
16.11.2010, 15:28
Hallo,

Da jetzt ja wieder die Zeit begonnen hat, dass man sich zum SoSe bewerben kann, starte ich hier mal diesen Thread, weil ich mich selbst zum ersten Mal bewerbe, und sich doch so einige Fragen auftun. Ich denke mal, all den "Neuen" geht es ähnlich, drum kann man hier die Fragen stellen.

Da hab ich dann gleich mal eine Frage:

Bei einem Formular steht Hauptwohnung [PLZ/Kreis]. Ich komme aus Österreich, muss ich da jetzt "außerhalb der BRD - Nicht BRD sonstige Gründe" angeben? Und was gebe ich da dann bei PLZ ein? Die Österreichische? Weil das ist ein Pflichtfeld.

EDIT: Ich habe jetzt den Antrag ausgedruckt, und da wurde folgendes ausgedruckt:

"Meldebescheinugung", wo ein Siegel der Meldebehörde gefordert wird. Muss ich das jetzt noch besorgen, weil geschrieben haben die bei hochschulstart.de davon gar nichts. Heute 4 Stunden zum Onkel gefahren, morgen wieder 4 Stunden zurück, um diese Bescheinigung zu holen xD

Dann noch eine Frage: Bei Kreiskennzahl hab ich gar nichts angegeben, und im ausgedruckten Formular steht auf einmal 99999 drin. Aber naja, ich denke mal, die von der ZVS kennen sich aus, und sagen mir ggf. Bescheid, wenn irgendwelche Fehler sind?

Danke

Rennmaus
16.11.2010, 17:46
Die Meldebescheinigung müsste beim ausgedruckten Antragsformular dabei sein. Entweder du nimmst die und lässt sie vom zuständigen Amt ausfüllen (bzw. unterschreiben & stempeln) oder du gehst ohne dahin und sagst, dass du eine brauchst. Kostet - egal wie - Geld.
Die brauchst du meiner Meinung auch nur, wenn du dir Chancen via Abiquote/Wartezeit ausmalst. Vllt ist es als Ausländer auch beim AdH wichtig? Keine Ahnung

prot
16.11.2010, 17:51
Die Meldebescheinigung müsste beim ausgedruckten Antragsformular dabei sein. Entweder du nimmst die und lässt sie vom zuständigen Amt ausfüllen (bzw. unterschreiben & stempeln) oder du gehst ohne dahin und sagst, dass du eine brauchst. Kostet - egal wie - Geld.
Die brauchst du meiner Meinung auch nur, wenn du dir Chancen via Abiquote/Wartezeit ausmalst. Vllt ist es als Ausländer auch beim AdH wichtig? Keine Ahnung

Also im Wartezeitverfahren nehme ich nicht teil. Ist deshalb wahrscheinlich, weil ich aus Österreich komme. Und diese 99999 bei der Kreiskennzahl ist ok, weil das müssen Ausländer reinschreiben. Bisschen verwirrend ist das mit den ganzen Zahlen schon.

Aber die melden sich ja, wenn es Fehler oder Ungereimtheiten gibt, oder?

jttt
24.11.2010, 01:34
ich hab noch ne frage zur zvs-bewerbung:
wenn ich im moment zwar zivildienst mache, dieser aber zum zeitpunkt des (hoffentlich) voraussichtlichen studienanfangs bereits aus ist (konkret: mein zivi geht bis zum 28.02.11, das studium würde am 01.04.11 beginnen), muss ich diesen dann überhaupt bei der bewerbung erwähnen bzw. soll ich?

Sophia_91
25.11.2010, 22:52
ich hab auch ne wichtige frage...
wenn ich bei der zvs-bewerbung würzburg als wunschort angegeben hab, kann ich mich dann bei der uni-würzburg direkt auch noch für psychologie bewerben?? oder zählt das dann als zwei bewerbungen an einer uni und geht dann somit nicht. würde mich über eine antwort sehr freuen!!

GeliS.
26.11.2010, 08:50
Medizinbewerbung geht über Hochschulstart bundesweites Verfahren, Psychologie über Hochschulstart Service Verfahren und JA,es geht beides parallel(pro HSS-Verfahren ein Antrag).
Für SS 2011 geht Psych. Bewerbung ausnahmeweise(vermutlich wg. Doppelabi?) direkt an die Uni- das müsste aber genauso beides parallel gehen. Im Zweifel einmal anrufen...

jttt
27.11.2010, 11:40
ich hab noch ne frage zur zvs-bewerbung:
wenn ich im moment zwar zivildienst mache, dieser aber zum zeitpunkt des (hoffentlich) voraussichtlichen studienanfangs bereits aus ist (konkret: mein zivi geht bis zum 28.02.11, das studium würde am 01.04.11 beginnen), muss ich diesen dann überhaupt bei der bewerbung erwähnen bzw. soll ich?

weiß das niemand? :(

bastiankai
27.11.2010, 12:58
ich glaub ich würd ihn angeben ... man gibt ja n Zeitraum mit an von wann bis wann ... die lesen das dann schon. weiß gar nicht mehr genau wie ich das gemacht habe! Aber so spontan ....

JanK
27.11.2010, 15:45
Zivildienst zählt als nachrangiges Auswahlkriterium. Das macht zwar effektiv wohl in den seltensten Fällen einen wirklichen Unterschied, aber bei der ZVS würde ich schon alles angeben, was auch nur annähernd so aussieht, als könnte es etwas bringen.


Abgesehen davon... ist man nicht eh verpflichtet, vollständige und richtige Auskünfte zu geben?

konstantin
27.11.2010, 16:19
Zivildienst zählt als nachrangiges Auswahlkriterium. Das macht zwar effektiv wohl in den seltensten Fällen einen wirklichen Unterschied, aber bei der ZVS würde ich schon alles angeben, was auch nur annähernd so aussieht, als könnte es etwas bringen.

Der Dienst zaehlt aber erst nach Beendigung als nachrangiges Kriterium und wenn ich mich richtig erinnere geht es nur darum, einen bereits absolvierten Dienst einzutragen. Ich bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, aber aus dem Bauch heraus wuerde ich sagen, dass ich den Dienst letztes Jahr nicht angegeben habe, weil es auch kein entsprechendes Feld dafuer gab (weil es dort eben nur um abgeschlossene Dienste ging).

GeliS.
27.11.2010, 18:22
so seh ich das auch, wie konstantin....

locumo123
02.12.2010, 21:17
Also ich musste sogar der ZVS eine Bestätigung schicken, dass ich gerade den Zivi mache plus Einberufungsbescheid. Naja und Meldebescheinigung und Nachteilsausgleich für Wartesemester wurden bei mir auch akzeptiert...
Am Kontrollblatt steht auf jedenfall wie lange der Zivildienst dauert. Ich denke ganz egal ist das denen nicht.