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Hoppla-Daisy
22.11.2010, 10:33
Bekanntlich bin ich ja etwas älteren Semesters und war somit in der Vergangenheit nicht mehr studentisch krankenversichert, sondern im Rahmen einer freiwilligen Versicherung, was immerhin mit monatl. ca. 150 Euronen zu Buche schlug :-((.

Da ich jetzt während des PJ meinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen kann, stellte sich mir die Frage, wie ich diesen Beitrag überhaupt würde aufbringen können. Ente also nicht dumm, fragte bei der Krankenkasse nach. Und siehe da, nach langer Zeit der Unsicherheit auf allen Seiten stellte sich heraus, dass PJler in jedem Fall der Sozialversicherung zu melden sind (laut § 5 Abs. 1 Nr. Sozialgesetzbuch V).

Somit dürfte sich dies für alle alten Studenten geklärt haben. D. h. kein "Methusalem-Student" wird sich mehr Sorgen darüber machen müssen, wie er einen hohen freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag während des PJ zahlen soll bei den geringen Aufwandsentschädigungen, die in der Regel ja nur gezahlt werden.

Bei jungen Studenten unter 30 Jahren ergibt sich dieses Problem ja nicht, da sie weiterhin studentisch versichert sind. Aber für alle älteren Studenten gilt:

Checkt bitte, wie ihr krankenversichert seid! Solltet auch ihr unter einem hohen Beitrag dank freiwilliger Versicherung zu leiden haben, verweist bitte auf o. g. Paragraphen! Leider ist dieser Sachverhalt in vielen Kliniken NICHT BEKANNT!

Ich kann jedenfalls endlich wieder ruhig schlafen, weil ich weiß, dass ich nicht mal eben 600 Euro für die vergangenen vier Monate PJ nachzahlen muss, sondern nur einen Kleckerbetrag :-dance.

Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin jetzt bestens informiert in dieser Hinsicht ;-).

Relaxometrie
22.11.2010, 10:42
Glückwunsch, Daisy :-)
Es freut mich, daß Du erstmal für Dich eine gute Lösung gefunden hast, die aber wahrscheinlich auch anderen helfen wird.
Ich frage mich, ob man das auch rückwirkend noch geltend machen kann? Ich war im PJ (drittes Staatsexamen dann im April 2007) ja auch schon etwas älter und habe die Kranken-/Pflegeversicherung (damals ca. 130 Euro monatlich) auch selbst gezahlt. Da ich bekanntermaßen die Konstruktion "kirchliche Trägerschaft" auf ganzer Linie ablehne, würde ich dem PJ-Haus ja gerne noch etwas in Rechnung stellen. Aber vom Arbeitsaufwand erscheint es mir wohl eher ein Eigentor zu werden, wenn ich das in Angriff nehmen sollte :-((

Sebastian1
22.11.2010, 10:42
Hm, das wäre vor ein paar Jahren gut zu wissen gewesen; ich durfte nämlcih den freiwillig-Versicherten-Satz zahlen :/

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 10:49
Zitat meiner Krankenkasse:
Laut § 5 Abs. 1 Nr. Sozialgesetzbuch V besteht auch für die Zeit des PJ eine Versicherungspflicht zu allen Sozialversicherungszweigen. Die Möglichkeit der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Studenten im praktischen Jahr besteht seit dem 01.01.2004 nicht mehr.

Ich gehe mal davon aus, dass man somit auch rückwirkend etwas machen könnte. Allerdings weiß ich nicht, wie da die Verjährungsfristen sind :-nix. Aber für manch einen könnte das ja wirklich sehr interessant sein, sich zumindest mal zu informieren, wie die Chancen auf eine Rückvergütung sind.

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 10:52
Glückwunsch, Daisy :-)
Es freut mich, daß Du erstmal für Dich eine gute Lösung gefunden hast, die aber wahrscheinlich auch anderen helfen wird.


Das ist genau der Grund, weshalb ich das hier im Forum veröffentliche. Wenn ich nicht so hartnäckig gewesen wäre, würden wahrscheinlich noch heute alle drei Beteiligten (Uni, Lehrkrankenhaus und Krankenkasse, wobei die am kooperativsten waren :-love) behaupten, nicht zuständig zu sein.

Relaxometrie
22.11.2010, 10:54
Bei welcher KK bist Du denn, Daisy?
Wie sollte man bzgl. der Rückvergütung wohl vorgehen? Logisch erscheint mir:
1) Konkrete Fakten schaffen. Also Daisys Paragraphen von der eigenen KK bestätigen lassen.
2) Dem PJ-Haus den Sachverhalt vortragen.

Relaxometrie
22.11.2010, 10:56
Uni, Lehrkrankenhaus und Krankenkasse, wobei die am kooperativsten waren
Der KK ist es ja auch egal, wer zahlt. Bei Uni/Lehrkrankenhaus geht es aber um Verluste.

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 11:04
Bei welcher KK bist Du denn, Daisy?
Wie sollte man bzgl. der Rückvergütung wohl vorgehen? Logisch erscheint mir:
1) Konkrete Fakten schaffen. Also Daisys Paragraphen von der eigenen KK bestätigen lassen.
2) Dem PJ-Haus den Sachverhalt vortragen.

DAK-versichert. Und bisher in allen Fragen immer gut damit gefahren.

Klar ist es der Krankenkasse egal, wer zahlt. Aber ich fand es schon toll, wie sehr die sich ins Zeug gelegt haben, um für mich die passenden Paragraphen zu finden, damit endlich Klarheit geschaffen wird. Für die war es auch sehr interessant, weil dieser Sachverhalt eben nicht so häufig (bzw. bisher noch gar nicht) vorkommt. Vor allem viele ältere Studentinnen sind häufig auch über einen Ehegatten versichert, wo sich diese Frage ja gar nicht stellt. Für alle anderen aber dürften damit endlich mal Fakten geschaffen sein :-).

Ich sollte mich in Johanna umbenennen lassen :-))

Coxy-Baby
22.11.2010, 11:51
Ich sollte mich in Johanna umbenennen lassen :-))

Ich könnte dich knutschen Ente (und mach's hiermit auch), denn dann wäre ich eine Sorge los im PJ, ist zwar noch etwas hin aber gut zu wissen....

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 12:34
Coxy..... :-blush

Giant0777
22.11.2010, 17:44
daisy, ich knutsche dich mal mit, ich hatte mich schon mit der situation abgefunden, mich weiter selbst versichern zu müssen! :-love

wie ist es eigentlich in der zeit zwischen pj und dem examen? vllt gibt es ja auch noch eine preiswerte lösung???:-nix

lg,giant

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 17:48
Giant, ich fürchte, da müssen wir in den sauren Apfel beißen :-heul

Muriel
22.11.2010, 17:50
Contenance bitte, meine Herren! Die Ente ist ein gar schützenswertes Geschöpf, welches nicht durch übermäßiges Geknutsche vom rechten Pfad abzubringen gedacht ist!

Hoppla-Daisy
22.11.2010, 17:52
Ach, mich knutscht doch sonst niemand.... da nimmt man alles mit, was sich einem auf die Lippen schmeißt :-))

Feuerblick
22.11.2010, 17:53
Auf den Schnabel, meinst du wohl :-)

Giant0777
22.11.2010, 18:04
daher kommt also schnäbeln...;-)

Anne1970
23.11.2010, 11:48
Bekanntlich bin ich ja etwas älteren Semesters und war somit in der Vergangenheit nicht mehr studentisch krankenversichert, sondern im Rahmen einer freiwilligen Versicherung, was immerhin mit monatl. ca. 150 Euronen zu Buche schlug :-((.

Da ich jetzt während des PJ meinem bisherigen Job nicht mehr nachgehen kann, stellte sich mir die Frage, wie ich diesen Beitrag überhaupt würde aufbringen können. Ente also nicht dumm, fragte bei der Krankenkasse nach. Und siehe da, nach langer Zeit der Unsicherheit auf allen Seiten stellte sich heraus, dass PJler in jedem Fall der Sozialversicherung zu melden sind (laut § 5 Abs. 1 Nr. Sozialgesetzbuch V).

Somit dürfte sich dies für alle alten Studenten geklärt haben. D. h. kein "Methusalem-Student" wird sich mehr Sorgen darüber machen müssen, wie er einen hohen freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag während des PJ zahlen soll bei den geringen Aufwandsentschädigungen, die in der Regel ja nur gezahlt werden.

Bei jungen Studenten unter 30 Jahren ergibt sich dieses Problem ja nicht, da sie weiterhin studentisch versichert sind. Aber für alle älteren Studenten gilt:

Checkt bitte, wie ihr krankenversichert seid! Solltet auch ihr unter einem hohen Beitrag dank freiwilliger Versicherung zu leiden haben, verweist bitte auf o. g. Paragraphen! Leider ist dieser Sachverhalt in vielen Kliniken NICHT BEKANNT!

Ich kann jedenfalls endlich wieder ruhig schlafen, weil ich weiß, dass ich nicht mal eben 600 Euro für die vergangenen vier Monate PJ nachzahlen muss, sondern nur einen Kleckerbetrag :-dance.

Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin jetzt bestens informiert in dieser Hinsicht ;-).


Vielen Dank Hoppla-Daisy,

ich gehöre auch zu den "älteren Semestern" und gehe im Februar ins PJ. Bin auch "freiwillig versichert", bei der TK. Bin gespannt, was die sagen werden...

Gruß
Anne

Hoppla-Daisy
13.12.2010, 11:32
Und es geht in die nächste Runde :-kotz

Es ist doch noch immer nix geklärt. Es gibt angeblich wieder neue Informationen, nach denen ich DOCH freiwillig zu versichern sei und somit mal eben 5 x ca. 150 Euro an die Krankenkasse latzen darf für die vergangenen Monate. Kann ich ja gleich Privatinsolvenz anmelden!

Ich kann wirklich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte!

Ist es denn sooooo schwer, das endlich mal für alle Zeit zu klären? Ich kann nicht mehr :-heul :-heul :-heul.

Coxy-Baby
13.12.2010, 11:43
Und es geht in die nächste Runde :-kotz


Schätzelein ich drück die Daumen das es noch irgendwie klappt, sollen wir einstweilen ein Spendenkonto einrichten?
Ich denke da an "Ein Herz für Enten" ;-)

Ehemaliger User 05022011
13.12.2010, 12:29
na zu verstehen ist es allerdings nicht Nummer 10 des Abs. 1 des § 5, der den Personenkreis der Sozialversicherungspflichtigen bestimmt, doch ausdrücklich:
"Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, ...."

und genau dies ist das PJ doch

Also kann man dir nur raten: lass dich nicht abwimmeln, beantrage ausdrücklich die Pflichtversicherung, dann müssen die das mit einem richtigen Bescheid ablehnen und du kannst zumindest dagegen Widerspruch einlegen.