PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausschaffungsinitiative



Seiten : [1] 2 3

Schimmelschaf
29.11.2010, 20:23
Da schwillt mir bei der schweizer "Ausschaffungsinitiative" schon eher der Kamm :-?

Wer nicht hören will muss fühlen.. Und die schweizer Politiker machen wirklich zu wenig gegen die kriminellen Ausländer und damit meine ich auch die Prävention!
Die Schweizer wollen damit meiner Meinung nach das Signal setzen, dass es ihnen reicht jeden Tag in der Zeitung zu lesen (und in Basel ist das seit Wochen wirklich so): "Afrikaner überfallen ältere Dame/Jugendliche/junge Frau", "Afrikaner vergewaltigten junge Frau", "Osteuropäer begeht diese und diese Straftat". Ob eine Initiative der richtige Weg ist, wage ich zu bezweifeln, dabei hat die SVP noch nichtmal den Strafenkatalog ausgearbeitet!
Es grenzt an Menschenverachtung, aber irgendetwas musste passieren, bei der schweizer Mentalität erst recht.

Dr.Hackenbush
29.11.2010, 20:33
Wieso überhaupt "Ausschaffungsinitiative"?

Vor 70 Jahren nannte man das "Deportation" :-dagegen

Rico
29.11.2010, 20:36
Tja, direkte Demokratie ist halt doch nicht die eierlegende Wollmilchsau der Politik, da kann genauso Mumpe bei rauskommen wie bei einem Parlament.

Grüßle aus und an Stuttgart (21)
:-dafür:-dagegen:-dafür:-dagegen:-dafür:-dagegen

Evil
29.11.2010, 20:39
Wer nicht hören will muss fühlen [...]
Die Schweizer wollen damit meiner Meinung nach das Signal setzen, dass es ihnen reicht [...]
Hm, ich les derzeit ständig von dem Prozeß gegen die Schweizer Schüler, die in München brutal Passanten angegriffen haben.
Trotzdem halte ich es für das falsche Signal, jetzt in die Schweiz einzumarschieren, weil es mir reicht ;-)

Und die Medien bilden natürlich immer repräsentative Verhältnisse ab, ganz klar... überhaupt keine Stimmungsmache oder gar Hetze dabei... das gab es ja noch nie... und natürlich wird die Mehrzahl der Straftaten in der Schweiz von Nicht-Schweizern begangen, demnach können sich die Schweizer durch diese Maßnahme fortan wesentlich sicherer fühlen :-top

Schimmelschaf
29.11.2010, 20:47
Wieso überhaupt "Ausschaffungsinitiative"?

Vor 70 Jahren nannte man das "Deportation" :-dagegen

Heee, nun mach mal halblang!

Bis diese Initiative überhaupt angewendet wird, wird sicher noch einige Zeit vergehen (zum Vergleich: die Verwahrungsinitiative wurde erst Jahre später halbherzig umgesetzt). Und die SVP hat da noch nicht das letzte Wort gesprochen. Zudem gabs jetzt schon die ersten Demos von Schweizern und Ausländern gegen das Ergebnis. Übrigens hat Basel-Stadt mit "nein" und Asel-land dafür mit "ja" gestimmt. Die meisten "Ja"-Stimmen kann man aus der Innerschweiz erwarten, vielleicht auch noch ZH.
Die Initiativen-Gegner haben 18 Monate Zeit um eine Gegeninitiative einzureichen, solange haben sie sicher noch Zeit. Die Muslime in der Schweiz haben sich ja auch schon für diese Möglichkeit angemeldet.


@evil

naja, es sind 3 Schweizer und nicht mehrere Afrikaner, die dich öfters ansprechen, ob du Drogen kaufen willst und dann auch auf Polizisten losgehen oder OSteuropäer oder oder oder... Es ist die Masse!

ehemalige Userin 24092013
29.11.2010, 20:47
Hab mir mal erlaubt, das Ding ein wenig abzuspalten....


Zur Abstimmung: ich finds ne riesen Sauerrei!
Natürlich darf kriminelles Verhalten net beschönigt oder sanft behandelt werden - egal welche Nationalität grad vorliegt - nur die Schweizer können ja auch hier verknacken oder?
Mit dem einfachen "Auschaffen" krimineller Ausländer beseitigt man nur mal eben den "Müll" und gut ist.
Und mit dem "Müll" vielleicht auch deren Kinder, die in der CH geboren und aufgewachsen aber leider erst 16 Jahre alt sind und noch net volljährig um das allein zu entscheiden.
Was sollen die bitte in einem Land, welches sie vielleicht net mal in ihren Kulturen kennen?

Hab vor kurzem mal ein Artikel drüber gelesen....weiss nur leider net mehr wo :-nix :-blush...NZZ vielleicht?

Schimmelschaf
29.11.2010, 21:26
Ausgeschafft wird doch jetzt schon, nur in einem anderen Rahmen.

In wie weit Angehörige in die Ausschaffung involviert werden, sollte man vielleicht erstmal abwarten bis die ersten Vorschläge v.a. der SVP vorliegen. Für einen kleinen Ladendiebstahl wird man nun sicher nicht ausgeschafft.

airmaria
29.11.2010, 21:41
das problem dieser ausschaffungsinitiative ist, dass es in der gestellten form klar gegen die menschenrechte ist und gegen rechtsstaatliche prinzipen verstösst: z.B hier nachzulesen (http://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2010/annahme-ausschaffungsinitiative)
...da war der fremdenhass des volkes wohl mal wieder stärker, als der verstand!
airmaria

Schimmelschaf
29.11.2010, 22:00
Das ist beim Minarettverbot das gleiche Problem, wenn ich mich nicht irre.
Warte mal ab, was noch kommt... Kann mir nicht vorstellen, dass die Ausschaffungsinitiative einfach so angenommen wird, wobei ich ja auch den Gegenvorschlag nicht gerade gut gefunden habe.

Die Schweiz sollte mal ein Verfassungsgericht aufziehen, sonst gibts nur noch mehr Wirrwarr.

Relaxometrie
29.11.2010, 22:03
Wenn das, was ich in unserer Tageszeitung gelesen habe, stimmt, muß jetzt erstmal ein Katalog von Delikten ausgearbeitet werden, bei denen das Gesetz greifen soll. (Stimmt aber wohl, denn Schimmelschaft hat das ja auch geschrieben.) Das scheint wohl jahrlang zu dauern. Und solange es diesen Katalog nicht gibt, sind sämtliche Diskussionen reine Polemik.
Die Gegner der Initiative haben jetzt außerdem viel Zeit, eine Gegeninitiative zu starten.
Des Weiteren habe ich mich bei der Überschrift ("Ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in der Schweiz) des von airmaria verlinkten Artikels gefragt, ob Kriminalität ein Menschenrecht sein soll, welches durch die Initiative tragischerweise in der Ausübung erschwert wird.
Kriminelle Taten sind kein unabwendbarer Schicksalsschlag für denjenigen, der sie verübt. Er entscheidet sich aktiv dafür. Für eine Tat von gewisser Schwere (und da bleibt der Katalog abzuwarten) habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn der Täter des Landes verwiesen wird.

Dr.Hackenbush
29.11.2010, 22:06
Tja, direkte Demokratie ist halt doch nicht die eierlegende Wollmilchsau der Politik, da kann genauso Mumpe bei rauskommen wie bei einem Parlament.

Grüßle aus und an Stuttgart (21)
:-dafür:-dagegen:-dafür:-dagegen:-dafür:-dagegen

Du vergleichst einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 ernsthaft mit (Anhang) ?

airmaria
29.11.2010, 22:15
Wenn das, was ich in unserer Tageszeitung gelesen habe, stimmt, muß jetzt erstmal ein Katalog von Delikten ausgearbeitet werden, bei denen das Gesetz greifen soll. (Stimmt aber wohl, denn Schimmelschaft hat das ja auch geschrieben.) Das scheint wohl jahrlang zu dauern. Und solange es diesen Katalog nicht gibt, sind sämtliche Diskussionen reine Polemik.
sorry, nur weil es verschiedene möglichkeiten zur verzögerung gibt, ist es wohl nicht verboten und sicher nicht "reine polemik", über diesen volkswillen zu diskutieren... im gegenteil, es ist dringend nötig!!!


Die Gegner der Initiative haben jetzt außerdem viel Zeit, eine Gegeninitiative zu starten.
es wurde bereits ein gegenvorschlag ausgearbeitet und gleichzeitig über diesen abgestimmt... abgelehnt!


Des Weiteren habe ich mich bei der Überschrift ("Ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in der Schweiz) des von airmaria verlinkten Artikels gefragt, ob Kriminalität ein Menschenrecht sein soll, welches durch die Initiative tragischerweise in der Ausübung erschwert wird.
Kriminelle Taten sind kein unabwendbarer Schicksalsschlag für denjenigen, der sie verübt. Er entscheidet sich aktiv dafür. Für eine Tat von gewisser Schwere (und da bleibt der Katalog abzuwarten) habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn der Täter des Landes verwiesen wird.
hier solltest du dich vielleicht mal etwas näher mit der materie menschenrechte, gleichberechtigung etc. befassen, bevor du selbige mit füssen trittst ;-)
airmaria

Schimmelschaf
29.11.2010, 22:28
Man hat sowohl für den Gegenvorschlag als auch für die Initiative wählen können. Ein Gegenvorschlag MUSS vom Parlament ausgearbeitet werden, das hat nichts mit Gegeninitiative zu tun.

airmaria
29.11.2010, 22:36
Ein Gegenvorschlag MUSS vom Parlament ausgearbeitet werden
da wäre ich mir nicht so sicher: beispiel (http://www.chanvre-info.ch/info/de/Bundesrat-lehnt-Hanf-Initiative.html) (und wo ist z.b. der gegenvorschlag bei der gleichzeitig zur abstimmung gestellten steurinitiative?)
...aber auch das ist völlig unerheblich, es geht um die tatsache des volksentscheids und die damit offensichtliche problematik der direkten demokratie!
airmaria

Die Niere
30.11.2010, 09:55
Die "eidgenössische Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer", wie sie so schön heisst, ist leider erneut ein Beweis, wie ausgeprägt die ausländerfeindliche Gesinnung unter der braven Oberfläche der Schweizer ist. Nicht nur, dass eine Initiative angenommen wurde, die polemisch ist, überhaupt nicht durchdacht ist, grobe Fehler aufweist, gegen bestehende Abkommen verstösst (Freizügigkeitsgesetz) sondern auch ein Zeichen in das Gesicht eines jeden Nicht-Schweizer setzt, der sich fühlt, als ob ihm nen Trekker übers Gesicht gefahren ist.

Ich fühle mich wohl hier, aber dafür ist sicher meine Umgebung, meine schweizer Freunde, meine berufliche Anerkennung schuld und nicht das Gefühl, dass mir das schweizer Volk vermittelt. Nach solchen Aktionen frage ich mich ehrlich, wie auch nur ein einziger schweizer Bürger jemals wieder mit dem Finger auf Skinheads in Deutschland zeigen kann. Sie haben wieder einmal ein Zeichen gesetzt, dass ihren Ruf, den sie bereits nach dem Minarettverbot zünftig eingekauft haben, weiter untermauert *kopfschüttel*.

Ganz abgesehen davon erfolgt eine Ausweisung auf eine Straftat in der jetzigen Form (und in genau dieser wurde der Vorschlag angenommen) unabhängig von der Schwere der Straftat, der Verwurzelung des Straftäters in der Schweiz und rechtlichen Schwierigkeiten im Deportationsland. Das bedeutet, rein polemisch gesprochen, dass ein seit 35 Jahren in Deutschland lebender (inkl. Familie usw.) ausgewiesen wird, weil er z.B. einmalig in seinem Leben seinem Kumpel im angetrunkenen Zustand eins übergezogen hat, weil der mit seiner Frau geschlafen hat (alles ist möglich). Dieser Mensch muss dann seine Heimat verlassen (die er mühevoll mitaufgebaut hat). Wer denkt vor solchen Entscheidungen eigentlich etwas genauer an die Auswirkungen?

gruesse, die niere

Skyreaver
30.11.2010, 10:43
Um mal den advocatus diaboli zu spielen sehe ich auch überhaupt nicht ein warum ein Staat weiterhin Leute bei sich dulden oder gar noch durchfüttern sollte die diesen Staat durch Kriminalität aktiv schaden wollen.

Wenn ein Gast auf einer Party einen dicken Haufen ins Wohnzimmer setzt und die Möbel zerstört hat dieser auch jedes Recht auf Gastfreundschaft verwirkt und darf sich nicht beschweren vor die Tür gesetzt zu werden, unabhängig davon ob es vielleicht gerade kalt ist draussen. Das ist eigentlich das normalste von der Welt.

Die Niere
30.11.2010, 11:22
Darum geht es in der Initiative überhaupt nicht. Die rechtlichen Grundlagen einen Nicht-Schweizer auszuweisen, wenn er straffällig geworden ist, exisitieren bereits und werden individuell angewandt (ggf. zu wenig bisher). Nun folgt jedoch eine automatische Deportation ohne Hinblick auf Schwere des Deliktes und den familiären Hintergrund...das ist einfach eine blinde Hauruck-Methode, die in einem Rechtsstaat wenig zu suchen hat.

gruesse, die niere

surfsmurf
30.11.2010, 13:32
Darum geht es in der Initiative überhaupt nicht. Die rechtlichen Grundlagen einen Nicht-Schweizer auszuweisen, wenn er straffällig geworden ist, exisitieren bereits und werden individuell angewandt (ggf. zu wenig bisher). Nun folgt jedoch eine automatische Deportation ohne Hinblick auf Schwere des Deliktes und den familiären Hintergrund...das ist einfach eine blinde Hauruck-Methode, die in einem Rechtsstaat wenig zu suchen hat.

Genau so ist es. Mal abgesehen davon, dass anscheinend der Grossteil der straffällig gewordenen Ausländer de facto staatenlos sind, wie ich gelesen habe. Und auch jetzt können in der Schweiz verurteilte Ausländer des Landes verwiesen werden, eben aber nach richterlicher Entscheidung und nicht automatisch. Dass man verurteilte Ausländer in ihr Heimatland verbringt, ist ja eine Sache. Dass dies aber automatisch geschehen soll, ohne richterliche Anhörung, in der die soziale Einbindung, die Vorstrafen und nicht zuletzt die Situation im Heimatland in die Entscheidung mit einbezogen werden können, ist das imho Entscheidende (und völkerrechtlich Problematische) an dieser Entscheidung. Es bleibt der gleiche Nachgeschmack wie nach der Minarett-Initiative: Allgemeine Ressentiments oder Befindlichkeiten scheinen eine weitaus grössere Rolle zu spielen als konkrete (!) politische Forderungen.

Relaxometrie
30.11.2010, 13:47
Ganz abgesehen davon erfolgt eine Ausweisung auf eine Straftat in der jetzigen Form (und in genau dieser wurde der Vorschlag angenommen) unabhängig von der Schwere der Straftat

Das habe ich anders verstanden. Es ist doch die Sprache von einem Deliktkatalog, der noch erstellt werden muß. Da wird doch die Schwere der Straftat genau definiert.

Die Niere
30.11.2010, 16:14
Das habe ich anders verstanden. Es ist doch die Sprache von einem Deliktkatalog, der noch erstellt werden muß. Da wird doch die Schwere der Straftat genau definiert.
In dem Deliktenkatalog wird nur das Delikt, jedoch nicht die Schwere genannt.
Es handelt sich dabei um genau 5 (willkürliche) Taten:
- vorsätzliches Tötungsdelikts
- Vergewaltigung oder schweres Sexualdelikt
- Gewaltdelikt (wie Raub)
- Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch (letzterer Tatbestand ist im schweizer Rechtssystem überhaupt nicht existent!)
- missbräuchliche Leistungennahme der Sozialversicherung oder Sozialhilfe

Bei den ersten 2 Dingen brauchen wir natürlich nicht diskutieren. Platz 3 und 4 ist jedoch schwierig, denn damit für das einmalige "auf die Schnauze hauen" bei 30-jähirger guter Führung gleichgesetzt mit einem Schläger, der das regelmässig tut. Und auch der Einbruch (ggf. im Rahmen eines Junggesellenabschiedsübermutes) in ein Kiosk oder Sexkino oder was weiss ich ist auch unabhängig der Schwere. Ganz zu Schweigen von Punkt 5, der ALLES bedeuten kann und einen Freibrief ausstellt, der in der Form nicht existieren darf.

lg,n