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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definition "Tätigkeit als Arzt"



neanderthalensis
11.12.2010, 11:28
Mit Aufnahme der "Tätigkeit als Arzt" entsteht die Versicherungspflicht in der Ärzteversorgung und die Meldpflicht in der LÄK.

Doch wie genau ist "Tätigkeit als Arzt" definiert? Gibt es da bestimmte Grenzen?
Wenn man z.B. in einem medizinischen Verlag oder einer wissenschaftlichen Einrichtung arbeitet, fällt das noch darunter?

Feuerblick
11.12.2010, 11:35
Wenn du in einem Medizin-Verlag als Redakteur arbeitest, dann arbeitest du nicht als Arzt. Diesen Job kannst du nämlich auch ohne Approbation ausführen. Wenn du in einer wissenschaftlichen Einrichtung Tätigkeiten durchführst, für die du approbierter Arzt sein musst, bist du als Arzt tätig. :-nix

neanderthalensis
11.12.2010, 11:48
Das heißt die Unterscheidung ärztlich/nicht ärztlich hängt davon ab, ob die Tätigkeiten eine Approbation erfordern?