testat09
13.12.2010, 21:27
Hallo liebe Leute,
an meiner Uniklinik sind die Kündigungsfristen tarifvertraglich wie folgt geregelt:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
(1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. lm Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Hier nun meine Frage:
Wenn ich bspw. zum 1. Februar 2010 begonnen habe, wann muss ich dann spätestens kündigen, um noch bequem mit "einem Monat zum Monatsschluss" (s.o.) kündigen zu können? Kann ich bspw. noch bequem im Januar (i.e. IST-Beschäftigungszeit < 1 Jahr) zum Ende Februar (wäre dann der 13. Monat in diesem Arbeitsverhältnis) kündigen? Oder muss spätestens im Dezember zum 31. Januar (Januar = 12. Monat in diesem Beschäftigungsverhältnis) gekündigt werden???
Vielen herzlichen Dank allen Juristen unter euch! :) Mir erscheinen beide Interpretationsvarianten als möglich....
DANKE!!
an meiner Uniklinik sind die Kündigungsfristen tarifvertraglich wie folgt geregelt:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
(1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. lm Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Hier nun meine Frage:
Wenn ich bspw. zum 1. Februar 2010 begonnen habe, wann muss ich dann spätestens kündigen, um noch bequem mit "einem Monat zum Monatsschluss" (s.o.) kündigen zu können? Kann ich bspw. noch bequem im Januar (i.e. IST-Beschäftigungszeit < 1 Jahr) zum Ende Februar (wäre dann der 13. Monat in diesem Arbeitsverhältnis) kündigen? Oder muss spätestens im Dezember zum 31. Januar (Januar = 12. Monat in diesem Beschäftigungsverhältnis) gekündigt werden???
Vielen herzlichen Dank allen Juristen unter euch! :) Mir erscheinen beide Interpretationsvarianten als möglich....
DANKE!!