PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfristen an Uniklinik??



testat09
13.12.2010, 21:27
Hallo liebe Leute,

an meiner Uniklinik sind die Kündigungsfristen tarifvertraglich wie folgt geregelt:

Kündigung des Arbeitsverhältnisses:
(1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. lm Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Hier nun meine Frage:
Wenn ich bspw. zum 1. Februar 2010 begonnen habe, wann muss ich dann spätestens kündigen, um noch bequem mit "einem Monat zum Monatsschluss" (s.o.) kündigen zu können? Kann ich bspw. noch bequem im Januar (i.e. IST-Beschäftigungszeit < 1 Jahr) zum Ende Februar (wäre dann der 13. Monat in diesem Arbeitsverhältnis) kündigen? Oder muss spätestens im Dezember zum 31. Januar (Januar = 12. Monat in diesem Beschäftigungsverhältnis) gekündigt werden???

Vielen herzlichen Dank allen Juristen unter euch! :) Mir erscheinen beide Interpretationsvarianten als möglich....

DANKE!!

blanko
18.12.2010, 09:20
wenn du am 31.1. aufhören willst mußt du fristgerecht spätestens am 31.12. deine kündigung eingereicht haben (chef und personalabteilung).

wenn du zum 31.3. gehen willst mußt du aber schon mitte februar kündigen (6 wochen zum quartalsende, weil du dann mehr als 1 Jahr beschäftigt bist). Deine nächste Chance ist dann erst 31.6. (wieder 6 Wochen vorher kündigen).

Am 28.2. kannst du eigentlich nicht gehen (bist mehr als 12 Monate da, es ist aber NICHT quartalsende). Du kannst ab dem 31.1. danach nur noch zum jeweiligen quartalsende kündigen.

Ansonsten über Auflösungsvertrag jederzeit (Kulanz des Arbeitgebers).

Denk auch dran, daß bei fristgerechter Kündigung dein Anspruch auf resturlaub und Überstunden besteht (entweder abfeiern oder auszahlen). D.h. Du kannst meist schon deutlich früher "gehen", bist baer weiter noch beschäftigt bis ende des Vertrags (kannst also noch nirgendwo anders neu anfangen).

Hab nach meiner Kündigung (1 Monat vorher) noch genau 7 Tage oder so gearbeitet. Ist praktisch, dann läuft man dem Chef nicht mehr so oft über den Weg.

ANGABEN ohne Gewähr. Frag sonst bei deiner Personalabteilung nach. Die erzählen das dem Chef auch in der Regel nicht.

testat09
19.12.2010, 17:15
Danke dir für diesen ausführlichen Beitrag!!