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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrechtlicher Aspekt



beatle
15.12.2010, 09:31
Hallo,

viell.hat einer von euch Ahnung von Arbeitsrecht. Folgendes Szenario: mein Weiterbildungsvertrag (Internist) geht bis zum 31.05.2012, meine Facharztprüfung werde ich aber schon im August/September 2011 machen. In der Regel ist es in unserem Haus so, dass man nach der Facharztprüfung bis zum Ende seines regulären (Weiterbildungs)Vertrags zum Facharztgehalt weiterbeschäftigt wird. Ein Kollege hat mit jetzt gesagt, das dieses Vorgehen arbeitsrechtlich nicht erlaubt wäre. Nach seiner Aussage müsste entweder ein neuer Vertrag aufgesetzt werden (man ist ja nicht mehr in der Weiterbildung), ansonsten würde ab dem 1 Arbeitstag als Facharzt die Stelle als unbefristet gelten.
Kennt Ihr euch damit aus ?

Kackbratze
15.12.2010, 10:13
Was sagt denn deine Verwaltung dazu?
Die sind ja dein erster Ansprechpartner.

Ehemaliger User 05022011
15.12.2010, 10:18
Was sagt denn deine Verwaltung dazu?
Die sind ja dein erster Ansprechpartner.

vielleicht nicht so schlau die zu fragen

wenn durch das Weiterarbeiten automatisch der Vertrag als unbefristeter Vertrag gilt, dann weckt man mit einer Frage ja nur schlafende Hunde

Kackbratze
15.12.2010, 12:21
Warum?
Es ist 1. bestimmt nicht das erste Mal, das sowas in der Klinik passiert und 2. was vergibt man sich?
Bei der derzeitigen Situation findet man als FA sowieso problemlos Ersatz, wenn die Verwaltung Mist baut.

Muriel
15.12.2010, 13:05
Dass der ursprüngliche Vertrag so nicht mehr gelten kann, wenn Du offiziell als Arzt in WB angestellt bist, leuchtet ein. Vertragslos irgendwo zu arbeiten, und das wäre das dann ja, kann wohl tatsächlich dazu führen, dass der Vertrag dann automatisch als unbefristet gilt. Zumindest war genau das der Grund, warum in meiner alten Klinik ein neuer Kollege vom leitenden OA von der Frühbesprechung seines ersten Arbeitstages ausgeschlossen und direkt in die Verwaltung geschickt wurde, um den bis dahin noch nicht unterschriebenen Vertrag mit seiner Unterschrift zu zieren. Wie gesagt, so wurde uns damals das Vorgehen erläutert, nachgeprüft habe ich es nicht.

mainzer
16.12.2010, 21:10
mein tip: rechtzeitig abklären (chef, perso, evtl. mb)...
bei uns im haus war's so, dass ein kollege, der schon regulär gekündigt hatte in den letzten drei monaten fa wurde und der ursprünglich geschlossene vertrag bis zum fa reichte....
chef sagte: gibt kein fa-gehalt für 2 wochen...zugegeben n bissl naja....
besagter kollege ging dann halt sofort ;-)

muss ja auch nicht sein....