beatle
15.12.2010, 09:31
Hallo,
viell.hat einer von euch Ahnung von Arbeitsrecht. Folgendes Szenario: mein Weiterbildungsvertrag (Internist) geht bis zum 31.05.2012, meine Facharztprüfung werde ich aber schon im August/September 2011 machen. In der Regel ist es in unserem Haus so, dass man nach der Facharztprüfung bis zum Ende seines regulären (Weiterbildungs)Vertrags zum Facharztgehalt weiterbeschäftigt wird. Ein Kollege hat mit jetzt gesagt, das dieses Vorgehen arbeitsrechtlich nicht erlaubt wäre. Nach seiner Aussage müsste entweder ein neuer Vertrag aufgesetzt werden (man ist ja nicht mehr in der Weiterbildung), ansonsten würde ab dem 1 Arbeitstag als Facharzt die Stelle als unbefristet gelten.
Kennt Ihr euch damit aus ?
viell.hat einer von euch Ahnung von Arbeitsrecht. Folgendes Szenario: mein Weiterbildungsvertrag (Internist) geht bis zum 31.05.2012, meine Facharztprüfung werde ich aber schon im August/September 2011 machen. In der Regel ist es in unserem Haus so, dass man nach der Facharztprüfung bis zum Ende seines regulären (Weiterbildungs)Vertrags zum Facharztgehalt weiterbeschäftigt wird. Ein Kollege hat mit jetzt gesagt, das dieses Vorgehen arbeitsrechtlich nicht erlaubt wäre. Nach seiner Aussage müsste entweder ein neuer Vertrag aufgesetzt werden (man ist ja nicht mehr in der Weiterbildung), ansonsten würde ab dem 1 Arbeitstag als Facharzt die Stelle als unbefristet gelten.
Kennt Ihr euch damit aus ?