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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anlage zum Zeugnis (Notfallmedizin): Wie füllt man sowas aus?



Haggis
22.12.2010, 19:50
Tag zusammen,

da ich mittlerweile für die Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin alle Voraussetzungen zusammen getragen habe wollte ich jetzt mal alles an die Ärztekammer schicken.
Auf der Internetseite (Ärztekammer Hessen) hab ich mir dann "Anlage zum Zeugnis gemäß §9 der Weiterbildungsordung für Ärzte" für Notfallmedizin heruntergeladen. Ich dachte ja mit Absolvierung meiner Intensivzeit, des Notarztkurses und Ableistung der entsprechenden Notarzeinsätze hab ich den schwiergisten Teil hinter mir, aber wie es scheint ist das Ausfüllen des Zeugnises wohl der anspruchvollste Teil:
Ok ganz am Ende es Zeugnisses muss der ärztl. Leiter des Notarztstandortes Unterschreiben, dass ich mind. 50 Einsätze begleitet hab, das raff ich ja noch, aber der Rest?
Z.b. "Erfahrung und Fertigkeiten in: dem Impfwesen" Anzahl (soll) / absolviert oder "Erfahrung und Fertigkeiten in: ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des ärztlichen Handelns" Anzahl (soll) / absolviert.
Wie soll man denn da Zahlen Angeben? So ein Schwachfug! Wie habt ihr dass gemacht? Irgendwelche Zahlen eingetragen? "z.B. Erfahrungen im Impfwesen: drei" und "Erfahrungen gesundheitsökonomischer Auswirkungen ärztlichen Hanelns: fünf" (das klingt doch irgenwie saudämlich) :-))
Und dann soll der Weiterbildungsermächtigte Arzt unterschreiben, ist dass der Ärztl. Leiter des Notarztstandortes (mit dem ich 2-3 Einsätze abgerissen hab) oder ist dass mein Chefarzt der seit mittlerweile 3 Jahren bemüht ist mir Medizin und Intensivmedizin beizubringen (selber aber kein Notarzt ist) ?

Wie habt ihr sowas ausgefüllt?

Evil
22.12.2010, 21:24
So einen Schmarrn muß man in Bayern nicht ausfüllen, was soll denn der Blödsinn mit Impfungen im Rettungsdienst?

Frag am besten bei Deinem ärztlichen Leiter des Notarztstandortes nach, der muß die Formulare ja nicht zum 1. Mal ausfüllen.

Kackbratze
22.12.2010, 23:09
Notfallimpfungen: nachdem man am Unfallort bereits die Milz entfernt hat?

CAVE: STIKO-Empfehlungen beachten! (sonst keine Unterschrift!)

:-oopss

Gersig
23.12.2010, 09:55
Auf dem Zeugnis gibts zwei Spalten: Anzahl (soll) und absolviert. Die einzige Zeile, bei der in der Zeile "Soll" etwas steht ist "Einsätze im Notarztwagen", also ist dort einzutragen, wie viele Notarzteinsätze du gefahren hast. Der Rest ist nicht auszufüllen und nicht zu unterschreiben :-meinung

Haggis
27.12.2010, 13:04
Danke für die Antworten,

mich wundert es zwar weshalb da soviele Spalten mit Anzahl (soll) u. absolviert stehen und man letztendlich nur in eine Spaltre was Eintragen muss, aber so Bürokratenzeug ist mir einfach zu kompliziert, bin ja nur Arzt ;-)

Gersig
27.12.2010, 13:38
Hmmm, ich glaube, das Formular wurde für mehrere Zusatzbezeichnungen verwendet und nur ansatzweise modifiziert :-top

WackenDoc
27.12.2010, 13:45
Ich glaub, das Verstehen der WBO und der entsprechenden Formulare ist schon ein Teil der Prüfung für die Zusatzbezeichnung.

andréw
27.12.2010, 18:26
Seid froh drum, dass Ihr "nur" irgendwelche Spalten ausfüllen müsst. In Niedersachsen reicht das nicht so ganz, denn da darf/muss man noch ne nette Prüfung in der LÄ machen und das nervt irgendwie, denn schlussendlich geht´s ja um die gleiche Zusatzbezeichnung wie in Hessen oder diversen anderen Bundesländern.

LG André, der sich auf seine Prüfung im Februar freut und zwischendurch noch ein paar Fahrten sammelt. ;-)))

Evil
27.12.2010, 19:45
Seid froh drum, dass Ihr "nur" irgendwelche Spalten ausfüllen müsst. In Niedersachsen reicht das nicht so ganz, denn da darf/muss man noch ne nette Prüfung in der LÄ machen und das nervt irgendwie, denn schlussendlich geht´s ja um die gleiche Zusatzbezeichnung wie in Hessen oder diversen anderen Bundesländern.

LG André, der sich auf seine Prüfung im Februar freut und zwischendurch noch ein paar Fahrten sammelt. ;-)))
Die Prüfung muß in allen Landesärztekammern abgelegt werden, nicht nur in Niedersachsen.
Das Formular brauchst Du, um Dich überhaupt erst für die Prüfung anzumelden.

andréw
28.12.2010, 06:58
Da muss ich Dich leider enttäuschen, denn es ist nicht so. Da "reicht" die Absolvierung des Kurses + die Sammlung von 20/50 Einsatzfahrten, welche natürlich sorgfältigst dokumentiert werden müssen und dann bei der LÄ eingereicht werden müssen und das Ganze ohne Prüfung

WackenDoc
28.12.2010, 12:37
Mal ne blöde Frage- ich hab jetzt nochmal auf der Seite von der LÄK Niedersachsen nachgeschaut- wo steht eigentlich bei was man ne Prüfung braucht und wofür nicht.:-nix

mainzer
28.12.2010, 18:05
Da muss ich Dich leider enttäuschen, denn es ist nicht so. Da "reicht" die Absolvierung des Kurses + die Sammlung von 20/50 Einsatzfahrten, welche natürlich sorgfältigst dokumentiert werden müssen und dann bei der LÄ eingereicht werden müssen und das Ganze ohne Prüfung

ich glaube hier muss man mal prinzipiell unterscheiden zwischen
- zusatzbezeichnung und
- fachkunde notfallmedinzin

für letztere - die in einigen bundesländern wohl noch bis 2013 gültigkeit hat (man also damit auch naw/nef fahren kann/darf) - muss man keine prüfung ablegen;
für letztere hingegen schon!!
da letztere aber 2013 "aussterben" wird macht es evtl. schon sinn, sich gleich für die zusatzbezeichnung anzumelden, in den sauren apfel zu beißen und zu löhnen; wobei gerade die zusatzbezeichnung aufgrund von höheren anforderungen einschließlich prüfung für mehr qualität im rd einsteht!

siehe auch hier (übersicht über die regelung der einzelnen bundesländer)

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Notarztqualifikationen.pdf

oder das ganze in lang!:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Uebersicht_Notfallmedizin_lang-1.pdf

hoffe, ein wenig licht ins dunkel gebracht zu haben...

andréw
29.12.2010, 06:50
Ok, das mag sein. Aber um in Niedersachsen NEF fahren zu dürfen, muss man diese ach so tolle Prüfung absolvieren. Und ob diese für eine bessere Qualität spricht, sei mal dahin gestellt, denn diese ist genauso vom Prüfer abhängig, wie die FA-Prüfung.

mainzer
29.12.2010, 13:57
Ok, das mag sein. Aber um in Niedersachsen NEF fahren zu dürfen, muss man diese ach so tolle Prüfung absolvieren. Und ob diese für eine bessere Qualität spricht, sei mal dahin gestellt, denn diese ist genauso vom Prüfer abhängig, wie die FA-Prüfung.

das mag ja sein...aber
1.) hast du dann auch die zusatzbezeichnung notfallmedizin (statt nur der fachkunde rettungsdienst)
2.) wird die zusatzbezeichnung bis 2013 fast überall einheitlich pflicht um nef fahren zu können, was wie schon oben geschrieben m.M.n. die qualität im rd steigert...

;-)

andréw
29.12.2010, 20:24
Du hast mit dieser Prüfung, welche übrigens ca. 30-40 min dauert und von 4 Prüfern abgenommen wird, definitiv die ZB Notfallmedizin

mainzer
29.12.2010, 21:21
Du hast mit dieser Prüfung, welche übrigens ca. 30-40 min dauert und von 4 Prüfern abgenommen wird, definitiv die ZB Notfallmedizin

wenn das als frage gedacht war:...JA!

ansonsten versteh ich das posting irgendwie nicht?!...