Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausscheidung der Pflichtversicherung nach § 257 SGB V
Hallo,
ich scheide nun zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze aus der Pflichtversicherung (GKV) aus und lasse mich einschl. Frau und Kindern nun freiwillig gesetzlich versichern und beantrage den Arbeitgeberzuschuss. Weiß zufällig jemand, ob das im Endeffekt netto auf dem Gehaltszettel einen Unterschied macht?
Das würde mich auch mal interessieren...... habe es nämlich auf meinem kryptischen Gehaltszettel nicht erkennen können.....
Aber ich habe mit Schrecken festgestellt, dass ich den Arbeitgeberanteil jetzt mitüberwiesen bekommen habe und den Beitrag ab jetzt selbst überweisen muß :-(
aschenputtel1977
14.02.2011, 21:23
Wie? Was bitte? Kann mich mal einer aufklären??? Wenn ich nicht meinen Wechsel in eine PKV beim Arbeitgeber anzeige, geht das trotzdem automatisch und ich muss mich dann um die freiwillige gesetzliche kümmern? Das hab ich ja noch nie gehört...
Gruß
Ich war vor einigen Jahren in dieser Situation, dass ich aus der Pflichtversicherung herausfiel und mich dann freiliwillig gesetzlich versicherte. Ich bekam von der Personalabteilung damals ein Schreiben, in dem mir dieser Sachverhalt erklärt wurde mit einem von mir auszufüllenden Zettel, bei wem ich weiter versichert sein würde (PKV, wenn ja welche oder weiter GKV). Daraufhin habe ich ohne weiteres Zutun den AG-Anteil überwiesen bekommen und gleichzeitig mit der GKV ausgemacht, dass sie den Beitrag monatlich abbuchen.
Bei mir war das auch so wie bei Muriel.
aschenputtel1977
16.02.2011, 18:20
Ok, dann hoffe ich mal auf unsere Personalabteilung und deren Weitsicht :)
Danke
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