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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezept - Offene Fragen



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Coxy-Baby
01.01.2011, 19:40
GÖA - Online (http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm)
hier ist nen Link zur GöA, da steht was welche Zahl bedeutet.

Grüße

PsychoFan
02.01.2011, 11:02
Bevor Du ein Rezept ausstellst, würde ich mich erkundigen, ob Deine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung in solchen Fällen greift.

"Rezept ausstellen" ist bereits eine Behandlung. Die kann immer schiefgehen. Was passiert, wenn du jmd. ein Antidepressivum verschreibst und er verunglückt in einem Autounfall? Und die Angehörigen oder die Versicherung des Verunglückten kommen auf die tolle Idee, es könnte ein Suizid gewesen sein, schliesslich litt er doch an Depressionen. Oder der Arzt hätte ihn nicht über die eingeschränkte Fahrtauglichkeit aufgeklärt? Theoretisch kein Problem, wenn das Rezept normal in einer Praxis ausgestellt worden wäre. Wohl aber ein Problem, wenn Du das Rezept beiläufig am Stammtisch in deiner Lieblingskneipe ausgestellt hast. Es nimmt Dir doch keiner ab, dass Du den Patienten untersucht hast und er nicht akut suizidal war. Alleine die Anwaltskosten können in solchen Fällen locker in den fünfstelligen Betrag fallen.

mainzer
02.01.2011, 16:04
Bevor Du ein Rezept ausstellst, würde ich mich erkundigen, ob Deine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung in solchen Fällen greift.

"Rezept ausstellen" ist bereits eine Behandlung. Die kann immer schiefgehen. Was passiert, wenn du jmd. ein Antidepressivum verschreibst und er verunglückt in einem Autounfall? Und die Angehörigen oder die Versicherung des Verunglückten kommen auf die tolle Idee, es könnte ein Suizid gewesen sein, schliesslich litt er doch an Depressionen. Oder der Arzt hätte ihn nicht über die eingeschränkte Fahrtauglichkeit aufgeklärt? Theoretisch kein Problem, wenn das Rezept normal in einer Praxis ausgestellt worden wäre. Wohl aber ein Problem, wenn Du das Rezept beiläufig am Stammtisch in deiner Lieblingskneipe ausgestellt hast. Es nimmt Dir doch keiner ab, dass Du den Patienten untersucht hast und er nicht akut suizidal war. Alleine die Anwaltskosten können in solchen Fällen locker in den fünfstelligen Betrag fallen.


sag mal FETT danke für den beitrag...DAS angesprochene wird nämlich schnell vergessen - gerade von achso eifrigen neuen rezept-ausstellenden kollegen wie es der thread-starter anscheinend ist...
schnell passiert nämlich doch was, dessen tragweite anfangs überhaupt nicht ersichtlich ist und dann ist guter rat/versicherung nämlich teuer!!

schönen sonntag noch

wjsl
29.06.2012, 21:06
Ich habe nochmal eine ähnliche Frage: Bisher ging es ja primär um die Ausstellung von Rezepten für andere Personen; aber wie ist es eigentlich mit Rezepten, die man sich selbst ausstellt? Was genau darf man sich selbst verschreiben (selbstverständlich kein BtM, aber was ist mit dem Rest?)? Und was wäre illegal, beziehungsweise wo müsste man Konsequenzen befürchten?

(Ich will jetzt nicht mit großartigen Selbstbehandlungen beginnen, aber man hat immer wieder mal Sachen, wegen denen man nicht gleich zum Arzt rennen will, vor allem wenn der Hausarzt den man hat lange Wartezeiten hat oder die Anfahrt einiges an Zeit in Anspruch nimmt)

WackenDoc
29.06.2012, 21:12
Du brauchst dir gar keine Rezepte selber ausstellen. Du kannst einfach mit deinem Arztausweis in die nächste Apotheke gehen und auch verschreibungspflichtige Medikamente kaufen. "Illegal" gibt es da nicht.

Mit einem Minimum an Forensuche hättest du das aber auch alleine rausfinden können- wurde schon öfter diskutiert.

Feuerblick
29.06.2012, 21:15
Und die meisten privaten Krankenkassen akzeptieren von Ärzten auch einfach die Einsendung der jeweiligen Apothekenbelege für die Erstattung. Falls nicht würde ich behaupten, dass du dir alles, was du auch in der Apotheke kaufen kannst mit Arztausweis in handelsüblichen Mengen dir selbst rezeptieren kannst.

Muriel
29.06.2012, 21:39
Geht auch bei gesetzlichen Kassen.

Feuerblick
29.06.2012, 21:44
Glaub ich... aber es ging ja um das Ausstellen von Privatrezepten ;-)

Lakemond
29.06.2012, 21:47
selbstverständlich kein BtM

Wieso sollst du als Arzt kein BtM-Rezept für sich selbst austellen dürfen?

EKT
30.06.2012, 10:25
Wieso sollst du als Arzt kein BtM-Rezept für sich selbst austellen dürfen?

:-)):-)):-keks

Fr.Pelz
30.06.2012, 11:11
Geht auch bei gesetzlichen Kassen.

Das geht? Super, danke für den Tipp. Meine Gedanken beim Erhalten des Arztausweises waren ja "Juhu, nie wieder nur wegen einem Rezept zum Arzt" und dann "Moment mal, dann muss ich den Mist ja selbst bezahlen". :-D :-D :-D

carilind
01.07.2012, 21:56
Und wie macht man das dann bei der Erstattung, einfach Quittung sammeln und mit nem Antrag an die GKV??

lg und danke

JJ*
01.07.2012, 21:59
Guckt mal in diesen (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=35662&highlight=rezept+einreichen) Thread, so pauschal einfach und überall geht es wohl nicht.

wjsl
01.07.2012, 22:54
Das heißt aber zumindest, man muss keine Angst haben die Approbation zu verlieren, nur weil man sich selbst etwas verordnet. Hatte Bedenken, dass es Substanzgruppen geben könnte, wo einem das als Missbrauch ausgelegt würde, und es sich somit zumindest nicht empfehlen würde sich diese zu verordnen.

Brutus
01.07.2012, 23:08
Das heißt aber zumindest, man muss keine Angst haben die Approbation zu verlieren, nur weil man sich selbst etwas verordnet. Hatte Bedenken, dass es Substanzgruppen geben könnte, wo einem das als Missbrauch ausgelegt würde, und es sich somit zumindest nicht empfehlen würde sich diese zu verordnen.

Aha, welche Drogen werden denn so bei Euch gereicht? :-))
Erstmal: wenn ICH Medis brauche, dann gehe ich in die Apotheke und hole sie mir. Da brauche ich kein Rezept, sondern nur meinen Arztausweis. Für WEN denn die Medis sind, ist doch völlig egal.
Für die BTM brauchste eh BTM-Rezepte, da wird es schon ein wenig schwerer. Sprich Opiate, Rohypnol oder Ritalin muss man abwägen, ob man sich das auf eigene BTM-Rezepte holt, was durchaus möglich ist, oder eben doch lieber am HBF Wanne-Eickel. :D

wjsl
01.07.2012, 23:24
Solange es aber kein BtM ist sollte es ja "unbedenklich" bezüglich meiner Befürchtungen sein, oder?

MissGarfield83
02.07.2012, 05:19
Mal was anderes ... dieser Thread wird in der neuen lege artis im gleichnamigen Artikel zitiert ;)

Haru
22.09.2012, 13:41
Hab nochmal ein paar dusslige Fragen, weil ich da unterschiedliche widersprüchliche Dinge gelesen habe :

Wenn ich meiner Tante eine Cortisonsalbe per Privatrezept verschreiben will, die sie komplett selbst bezahlt, worauf muss ich dann nun achten :

- Muss auf dem Rezept oben irgendwie "Privatrezept" stehen, so als eine Art Überschrift ?

- Wenn ich oben auf dem Rezept meinen Namen, "Arzt" und Privatadresse schreibe, brauche ich dann noch einen Stempel ?

- Und wenn ja, was muss das für ein Stempel sein ? Einfach "Name - Arzt" oder wieder mit Anschrift ?

- Was muss meine Tante dann mit dem Privatrezept machen in der Apotheke, wenn sie es komplett bezahlt ? Muss sie es wieder mitnehmen, oder bleibt das beim Apotheker ? Oder kopiert sich die Apotheke das ? Irgendwie muss die Apotheke doch kontrollieren, was sie wem mit wessen Rezept verkauft hat, da kann dann doch jeder kommen...

Ich wäre dankbar für Antworten, auch wenn ihr jetzt denkt : "einfach in die Apo gehen, Arztausweis vorzeigen und ein paar Salben mitnehmen" diese Tante sehe ich nicht so oft und sie ist aus dem Ausland manchmal hier und soll sich diese Salbe einfach unkompliziert in der Apo holen können, wenn ich ihr das Rezept schicke ( Kosten spielen keine Rolle )

Danke

SuperSonic
22.09.2012, 14:10
- Muss auf dem Rezept oben irgendwie "Privatrezept" stehen, so als eine Art Überschrift ?
Nein. Was alles auf ein Privatrezept gehört, kannst du in der AMVV (http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html) nachlesen.


- Wenn ich oben auf dem Rezept meinen Namen, "Arzt" und Privatadresse schreibe, brauche ich dann noch einen Stempel ?
Nein.


- Was muss meine Tante dann mit dem Privatrezept machen in der Apotheke, wenn sie es komplett bezahlt ? Muss sie es wieder mitnehmen, oder bleibt das beim Apotheker ? Oder kopiert sich die Apotheke das ? Irgendwie muss die Apotheke doch kontrollieren, was sie wem mit wessen Rezept verkauft hat, da kann dann doch jeder kommen...
Privatrezepte kriegt man von der Apotheke abgestempelt zurück, um sie ggf. bei einer PKV (oder beim Finanzamt) einreichen zu können. Die Apotheke macht keine Kopie für sich.

Relaxometrie
22.09.2012, 14:17
Mal was anderes ... dieser Thread wird in der neuen lege artis im gleichnamigen Artikel zitiert ;)
Lege artis? Ich musste erstmal Goggle befragen, um herauszufinden, daß das eine Zeitschrift für junge Ärzte ist. Hast Du diese Zeitschrift abonniert? Ist sie gut/erkenntnisbringend/interessant?