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UnterDruck
31.12.2010, 12:14
Hallo,

bin seit kurzer Zeit approbierter Arzt und suche die passende Stelle, bin also nirgends angestellt, genieße die Post-Examen-Phase. Ich habe das mit den Privatrezepten nicht ganz kappiert. Bekomme seitdem ich Arzt bin von einigen Freunden die Anfrage, ob ich denen dieses oder jenes als Privatrezept ausstellen dürfte - keine BTMs, aber hauptsächlich Antidepressiva, Sedativa (Ich habe in Pharma sehr gut aufgepasst, keine Sorge).

Leider habe ich bisher keine offiziellen Leitlinien zu diesem Thema gefunden und strafbar möchte ich mich nicht machen. Wer muss denn sowas wissen? Die Ärztekammer? Sowas muss doch irgendwo offiziell und gesetzlich festgelegt sein..

Die Google-Suche ergab vielerlei Hinweise, dass das Ausstellen von Privatrezepten den ausstellenden Arzt durchaus große Probleme bereiten kann, vor allem strafrechtlich. Deswegen wollte ich da nochmal nachfragen. Übrigens bin ich bei der Ärztekammer Nordrhein angemeldet.


Wem darf ich ein Privatrezept ausstellen?

Muss das Rezept mit einem Stempel versehen sein oder reicht eine Unterschrift?

Was muss ich als meine Anschrift eintragen? Bin zur Zeit auf der Suche nach der richtigen Stelle, somit nirgends angestellt. Trage ich da meine Wohnanschrift ein?

Darf ich nur Familienangehörigen ein Privatrezept ausstellen oder auch Freunden?

Muss ich eine Rechnung stellen? Wenn ja, wem und vor allem wie??


Ich möchte bloß nichts falsch machen und vor allem will ich meine Approbation keineswegs riskieren.

(Bevor wieder Verweise kommen: Ja, habe die Suchfunktion genutzt, aber meine Fragen sind weiterhin ungeklärt)

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke.

WalterSobchak
31.12.2010, 12:43
Schick doch einfach die Leute zum niedergelassenen Arzt, der ihnen das Zeug bisher auch verschrieben hat.

Ich persönlich halte nichts davon, allen möglichen Leuten Medikamente zu verschreiben oder zu kaufen, "nur weil man es darf" :-dagegen
Pille für Freundin mit Arztausweis ist okay; aber nur weil man jetzt Arzt ist, jedem alles mögliche verschreiben zu wollen, ich weiß nicht...

Coxy-Baby
31.12.2010, 12:47
Ein Teil der Fragen liesse sich aber ganz gut mit der SuFu finden Stichwort "Gefälligkeitsrezepte", da wird dann auch geklärt wie es auszufüllen ist, inklusive
Rezeptvorlage....
Prinzipiell kannst du jedem ein Privatrezept ausstellen, nur mußt/müsstest du bei nicht Familienmitgliedern dafür ne Rechnung stellen/ dich bezahlen lassen.(GÖA?)

PS: Würdest du "Freunden" wirklich Rezepte für so heikle Sachen wie Antidrepssiva und Sedativa ausstellen?????

aber das sind nur so meine 5cent als studi....

lara162
31.12.2010, 14:17
Wie oben schon erwähnt, du darfst jedem ein PR ausstellen, musst dafür aber eigentlich bei nicht nahe Verwandten eine Gebühr für verlangen. Fraglich ist natürlich immer, wie das raus kommen soll (dass du es nicht gemacht hast), solange die Leute ihr Rezept nicht bei der privaten KK einreichen.

Stempel muss bei PR nicht sein. In manchen Apotheken führt das aber wohl zu Diskussionen. Daher habe ich immer einen drauf gemacht.
Als Adresse schreibst du deine Privatadresse drauf mit der Bezeichnung "Arzt/Ärztin".

Ich habe einen Freund auch schon mal ein Benzo Rezept ausgestellt, weiß aber , dass er damit recht sorgsam umgeht. Allgemein wäre ich bei solchen Dingen sehr zurückhaltend. Zur Not kannst du dich ja auf die Problematik des Verbots des umsonst-ausstellens berufen und die Sache damit abwehren.

UnterDruck
31.12.2010, 14:33
Mir ist klar, dass Sedativa (Benzos) durchaus missbraucht werden. Ich würde auch keinem Fremden ein Sedativum einfach so verschreiben. Aber bei Freunden, die man gut kennt und wo eine medizinische Inikation vorliegt, ist es was anderes - schließlich haben wir ja 6 Jahre dafür geackert, um eine gewissenhafte Entscheidung treffen zu können.

Was muss der Stempel beinhalten? Name und Berufsbezeichnung?

Wie hoch muss diese Gebühr sein bei einem normalen Privatrezept?

Was soll denn passieren, wenn sie das Rezept bei der privaten KK einreichen?

sdae
31.12.2010, 14:54
Ich bin in der selben Lage (post-Examen).

Für mich habe ich die Frage wie folgt beantworter: Gefälligkeitsrezepte gibt es nicht, Ausnahme: Pillenrezept, wenn ich die Packung kriege und es dringend ist oder ein vergessener Inhalator bei einem Asthmatiker oder ähnliche Geschichten.

Zum einen will ich nicht, dass später im Freundeskreis klar ist "geh zu dem, bei dem bekommst du ein Rezept für alles". und ich will auch nicht die medizinische Verantwortung im Freundeskreis tragen. Man ist ja auch bei Freunden in der Haftung.

Grade Antidepressiva sind Medikamente, die meiner Meinung nach eine klare Indikationsstellung brauchen und auch von Hausärzten zu oft verschrieben werden. Bei leichten und milden Depressionen ist ein guter Effekt ja auch nicht unumstritten.

Benzos sind ja auch so eine Sache, es laufen schon einge Süchtige rum. Ein oder zwei Leuten, die ich ewig kenne, würde ich wohl ne Packung verschreiben, auch nur bei viel betteln.

Das sind ja auch keine Bonbons, die man eben mal raushaut. Eigentlich wird in dem Augenblick aus dem freundschaftlichen Verhältnis ein Arzt-Patienten-Verhältnis. Würdest du einfach so einem Patienten, dessen Krankengeschichte du nicht kennst und den du nicht untersucht und befragt hast, einfach so ein Rezept für ein SSRI oder MAO-Hemmer in die Hand drücken? oder für die N3-Packung Tavor? Medizinische Entscheidungen (die man eh als Anfänger nur schlecht treffen kann) sind Arbeit und man ist dafür verantwortlich, das will ich so wenig wie möglich, ausserdem interessiert mich die KRankengeschichte meiner Freunde auch nicht so direkt.

meine 2cent. Aber jeder trifft ja andere Entscheidungen.

Coxy-Baby
31.12.2010, 14:54
Das ist doch Mumpitz, wieso solltest du Medis bei Leuten verschreiben die ne klare Indikation haben, müsste ja dann auch beim Hausarzt klappen und da brauchen deine Freunde es auch nicht aus der eigenen Tasche zahlen.......sehr suspekt, wie hoch gebühren sind sollte doch in der Gebührenordnung stehen.stell dir vor der Freund macht nen suizidversuch oder verscheuert die Medis weiter rate mal wer dann drann ist....
...und wenn man als privatversicherter einfach mal so ne Rechnung von irgendeinem Arzt also kein FA, nicht angestellt,reinreicht könnten die sich schonmal melden...wieso weshalb warum und evtl die kosten nicht uebernehmen.

UnterDruck
31.12.2010, 15:06
Immer diese Vorwürfe...


Leute... glaubt ihr ich habe meine Approbation geschenkt bekommen??

Ich finde diese Moralapostelei unter Kollegen äußerst nervig..

Ich weiß dass ich Verantwortung trage und weiß, was ich tue. Dazu brauche ich euren Senf nicht!

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich irgendwo die Aussage stehen habe: Ich habe meine Approbation geschenkt bekommen, helft mir bei medizinischen Entscheidungen ich habe keine Ahnung von Medikamenten!

So fängt das an... man fragt eine nüchtere Frage über Privatrezepte und wird erstmal belehrt über die Gefahren von Benzos... Ich bin nicht euer Patient.. wir sind auf GLEICHER Augenhöhe... finde es äußerst traurig, dass das viele Kollegen nicht kappieren und nie kappieren werden.

Arroganz pur eben.

WalterSobchak
31.12.2010, 15:19
Niemand hat auch nur angedeutet, du hättest deine Approbation geschenkt bekommen.
Nur weil man eine hat, heißt das jedoch noch nicht, die Weisheit aus der Suppenkelle gefuttert zu haben.

Gibts irgendeinen sachlich vernünftigen Grund, Freunden und Bekannten Rezepte auszustellen (von o.g. Ausnahmen abgesehen...) und das nicht vom Hausarzt machen zu lassen?! Ich wüsste keinen... :-?

Coxy-Baby
31.12.2010, 15:22
Ich glaube es sollte eher nett gemeinter Hinweis denn moralische Senferei gewesen sein,
deine Frage zu Privatrezepten wurde schon in anderen Threads zum Thema geklärt, viel Spass und einen guten Start ins Berufsleben.

sdae
31.12.2010, 15:41
@Unter Druck:

Ich beziehe das mit der Moralapostelei jetzt mal auf mich. Insgesamt habe ich das Gefühl, dass du aus meinen Worten etwas ganz anderes herausgelesen hast, als ich sagen wollte.

Ich wollte dir keine Moralpredigt halten und ich glaube, du hast deine Approbation genauso wenig geschenkt bekommen wie ich meine.

Ich wollte nur ausgiebig meine Entscheidung erläutern, weil ich in einer ähnlichen Situation bin und mir ähnliche Fragen gestellt habe. Ich will dir gegenüber auch nicht arrogant auftreten und dich belehren, wenn ich erwähne, dass es nach Benzo-Süchtige gibt. Das soll nur ein weiteres Argument sein, dass ich durch ErwÄhnung hervorhebe, um meine Position zu untermauern.

Ich will dir keinesfalls unterstellen, dass du nicht wüsstest was du tust oder unverantwortlich handeln würdest. Ich wollte eher sagen, dass ich diese Verantwortung nicht übernehmen will und deswegen vielleicht eine andere Entscheidung als du getroffen. Ich denke dafür ist der Hausarzt da, ich möchte in meinem Freundeskreis nicht den Doktor spielen. Das kannst du anders handhaben, und das ist vollkommen okay.

Generell ist jede meiner Positionen diskutabel, ja sogar eine Einladung zur Diskussion, ohne dass ich dich jetzt herabsetzen wollte oder arrogant auftreten will.

Im Brunner-Lemme steht erklärt wie Privat und Kassenrezepte auszufüllen sind.

SidVicious
31.12.2010, 17:50
Immer diese Vorwürfe...


Leute... glaubt ihr ich habe meine Approbation geschenkt bekommen??

Ich finde diese Moralapostelei unter Kollegen äußerst nervig..


So fängt das an... man fragt eine nüchtere Frage über Privatrezepte und wird erstmal belehrt über die Gefahren von Benzos... Ich bin nicht euer Patient.. wir sind auf GLEICHER Augenhöhe... finde es äußerst traurig, dass das viele Kollegen nicht kappieren und nie kappieren werden.

Arroganz pur eben.

Niemand meint du hättest deine Approbation geschenkt bekommen. Und du darfst ja dank deiner Approbation auch Medikamente verschreiben. Das wird dir hier im Forum auch niemand mehr nehmen. Trotz alledem ist ein kollegialer Hinweis, dass man mit bestimmten Medikamenten vorsichtig sein soll, wichtig.
Seltsam erscheint mir, wie du auf die Idee kommst, du könntest "hauptsächlich" Antidepressiva verschreiben? Das gehört (trotz Approbation) in Facharzthände. Und da bist du sicher nicht mehr auf Augenhöhe.

Du machst mir Angst

SidV.

Feuerblick
31.12.2010, 18:23
Ein Privatrezept benötigt deine Adresse (Wohnadresse,wenn keine Praxisadresse vorhande) und den Zusatz Arzt/Ärztin. Was du dafür in Rechnung stellen musst, steht in der GOÄ genau drin. Du solltest weiterhin dokumentieren, was du wem verordnet hast und die entsprechenden Rechnungsbelege gut aufheben.
Ob es ratsam ist, Freunden bei bestehender Indikation Medikamente zu verschreiben, wenn auch der Hausarzt es tun könnte, muss jeder selbst wissen. Mir persönlich ist zum einen das Risiko zu hoch und zum anderen der Aufwand mit Abrechnung, Steuer und Co. einfach zu gross. :-meinung

EKT
31.12.2010, 18:35
Ich finde diese Moralapostelei unter Kollegen äußerst nervig

Kollegen sind wir, wenn du begonnen hast, als Arzt zu arbeiten.:-meinung

Das Medizinstudium allein qualifiziert zu nichts, außer zu Formalien, wie das Erstellen eines PR oder die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis als Assistent. Das wahre Leben der Medizin wirst du erst dann kennenlernen.

Antidepressiva werden gewöhnlich für schwer erkrankte Patienten verschrieben. Die Diagnose und Therapie mit allen Risikoabwägungen gehört in erfahrene fachärztliche Hände.

Allerdings eröffnet sich ein bedenklicher neuer Markt der Anwendung von Antidepressiva u. a. Psychopharmaka im Bereich des Neuroenhancement. Für einen solchen Zweck könnte man die Hilfe eines soeben Examinierten gebrauchen.:-oopss

Rico
01.01.2011, 10:26
Kollegen sind wir, wenn du begonnen hast, als Arzt zu arbeiten.Kollege ist man ab Immatrikulation.

@unterDruck:
Ich wäre sehr zurückhaltend was Rezepte angeht.
Auch bei Medis, die schon jahrelang eingenommen werden muss der behandelnde Arzt seinen Therapieerfolg kontrollieren, deshalb sollten die Patienten ohnehin regelmäßig zu ihm kommen.

Und was IMHO das größte Hindernis ist, ist dass wenn der Patient kein Familienmitglied ist, dann darfst Du ihn laut Standesordnung nicht umsonst behandeln, sondern musst (!!!) eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung stellen und dieses Einkommen sowohl versteuern als auch bei der Ärztekammer als Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit angeben.
Letztlich macht Dir ein popliges Gefälligkeitsrezept also nen Haufen Arbeit zusätzlich zur medizinischen Verantwortung (Fehldosierung, nicht beachtete KI, nicht ausreichende Kontrolle des Therapieerfolgs).

Von daher kriegen bei mir nur Familienmitglieder Rezepte und die nur unter Protest.

UnterDruck
01.01.2011, 11:28
Kollegen sind wir, wenn du begonnen hast, als Arzt zu arbeiten.:-meinung

Hoffentlich muss ich nicht mit Dir arbeiten.

Danke für die hilfreichen Antworten zum Thema Privatrezept und nicht zum Thema: "So asozial können auch Ärzte sein".

EKT
01.01.2011, 13:25
Hoffentlich muss ich nicht mit Dir arbeiten.


Warum nicht, dann wärst du doch Kollege? !!!:-))

Evil
01.01.2011, 13:33
Zur Klarstellung: die ML-Foren sind kein kostenfreies Informations-, sondern ein Diskussionsportal.
Wenn hier also Fragen gestellt werden, die ein gewisses Diskussionspotential beinhalten (was bei Gefälligkeitsrezepten für Antidepressiva und Hypnotika eindeutig der Fall ist), sollte einen eine Diskussion nicht überraschen... jedenfalls, sofern man die Approbation nicht geschenkt bekommen hat. Wundert mich daher etwas, daß Du so dünnhäutig reagierst.

Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Ausstellen von Privatrezepten informiert übrigens dieses Infoblatt der ÄK BW: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/privatrezept.pdf

THawk
01.01.2011, 15:31
Interessanter Link, Evil. Danke schön!

nlh96
01.01.2011, 19:36
Kann mir jemand die ganzen Zahlen bei der GoÄ erklären?
z.b. steht da erst ne 80 in der selben zeile 13,4 56 was bedeutet das?