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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage: Zivildienst



ren0m
01.01.2011, 17:11
Hallo,

ich habe zum WS 2010 einen Studienplatz für Medizin erhalten, konnte diesen aber aufgrund des Zivis nicht wahrnehmen (der Platz wird mir erhalten). Der Dienst endet im Februar, d.h. ich hätte danach noch die Möglichkeit zum SS2011 hin zu studieren. Problem nur, dass der Ort, wo ich die Zusage bekommen habe, nur zum WS hin immatrikuliert. Kann ich trotzdem auf einen "Studienplatz" zum SS beharren oder müsste ich, um dieses Recht zu fordern, bis zum WS 2011 warten?

Und was passiert mit dem Reservierten Studienplatz, wenn ich mich erneut (ohne Reservation) zum SS bewerbe, bleibt dieser mir dann zum WS 2011 an der Uni bestehen, wenn ich zum SS keinen Platz woanders kriege?

Und angenommen, die "Reservation" ist nur für die jeweilige Uni zum WS möglich, wie kann ich eine bereits übers Internet angegebenen Antrag revidieren und einen komplett neuen beantragen?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten :-)

Kackbratze
01.01.2011, 19:37
Am sichersten bist Du, wenn Du dich an die betreffende Uni und an hochschulstart.de direkt wendest. Ansonsten könnte es sein, dass Du hier in diesem, recht speziellen Fall, veraltete oder falsche Antworten bekommen könntest, da sowas vermutlich von Uni zu Uni anders geregelt sein könnte.
Was die erneute Bewerbung auf einen anderen Studienplatz betrifft, da kann Dir wirklich am Besten direkt die zuständige Behörde (hochschulstart) weiterhelfen.

ren0m
01.01.2011, 19:49
Werde dort mal am Montag durchrufen, hatte gehofft hier vielleicht schon einige Erfahrungen/Tipps zu erhalten?!

konstantin
01.01.2011, 20:08
Du hast nur Anspruch auf erneute Zulassung an genau der Universitaet, bei der du zu diesem Wintersemester angenommen wurdest. Bietet diese Universitaet den Studiengang Humanmedizin nur zum Wintersemester an, so kannst du logischerweise auch erst zum naechsten Wintersemester mit dem Studium beginnen.

Selbstverstaendlich kannst du dich zum Sommersemester an einer anderen Universitaet (bzw. an anderen Universitaeten) auf einen Studienplatz der Humanmedizin bewerben und auf eine dortige Zulassung hoffen. Dadurch erlischt dein Anspruch auf den Studienplatz im Wintersemester nicht! Solltest du aber zum Sommersemester angenommen werden, erlischt dein Anspruch auf den reservierten Studienplatz zum Wintersemester.

Bewirbst du dich naechstes Wintersemester und willst deinen Anspruch auf den reservierten Studienplatz gueltig machen, darfst du dich ausschliesslich in der Quote und an der Universitaet bewerben, die dich im Vorjahr zugelassen hat.

So war es zumindest bisher immer, es kann aber gut sein, dass es dort im Zuge der Reformen hinsichtlich des Wehr- und Zivildienstes in den letzten Monaten zu Veraenderungen gekommen ist.

Aber du weisst ja, rechtlich verbindliche Aussagen koennen in einem Internetforum ohnehin nicht gegeben werden.

Liebe Gruesse,
Konstantin