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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückmeldung wegen Zivi?



Nobby
07.03.2003, 20:03
Hi!
Habe da mal eine ganz dringende Frage:
Ich habe (wie anscheinend sehr viele andere hier auch) einen Studienplatz an der LMU München erhalten (im Auswahlverfahren :-)) ) und habe nun das Problem das ich den Platz nicht annehmen kann, da ich noch Zivildienst mache.

Jetzt steht auf den Unterlagen von der Uni das ich, wenn ich den Platz nicht annehmen will / kann, dies auf dem ZVS Bescheid ankreuzen soll, und dann an die Uni schicken soll. Problem ist nur, das es das Kästchen "ich nehme den Platz nicht an" auf dem ZVS Zettel von mir gar nicht gibt.

Daher habe ich bei der ZVS angerufen und der Mann am anderen Ende meinte ich bräuchte keine Sachen zu verschicken, also auch keine Bescheide an die Uni.....

Was ist jetzt richtig, bzw. was ist zu tun???
(Hoffe es konnte jemand durch mein Problem durchsteigen ;-) )


Danke für jede Antwort,
Nobby

ClooneyGeorge
07.03.2003, 21:40
Lehn´dich einfach zurück und es wird sich in Wohlgefallen auflösen...

(auf dem Wisch von der ZVS steht man soll nix tun)

hibbert
07.03.2003, 21:50
Du brauchst nix zu machen und wenn die dann rumstressen, im nächsten Semester, hast du als Beweis Deine Einberufung, da können die gar nichts machen. Aus Deinem Dienst darf Dir kein Nachteil entstehen.... :-D
Give it away!!@Clooney, who likes the peppers!

Kiki1701
08.03.2003, 12:29
Ich konnte damals wegen meines Grundwehrdienstes den Studienplatz auch nicht annehmen - bei mir stand auf dem Zettel aber ein Kästchen mit "Ich nehme nicht an." drauf, soweit ich mich entsinne.

Nach der Bundeswehr gab es aber keine Probleme. Ich habe meiner Studienplatzbewerbung diesen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortswunsches beigefügt, der im auch im ZVS-Info drin ist.

Dort habe ich entsprechend angekreuzt, daß ich wegen meines Wehrdienstes den Studienplatz nicht annehmen konnte. Dann habe ich, soweit ich mich entsinne, noch eine Kopie einer Wehrdienstzeitbescheinigung und eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides beigelegt.

Und siehe da - ich habe ohne Probleme wieder einen Studienplatz in Lübeck bekommen! :-))

Melon_Man
08.03.2003, 13:45
Mir hat ein Kerl von der ZVS gesagt ich bräuchte nichts zu machen, einfach die Frist zur Annahme des Studienplatzes verstreichen lassen (oder ggf telefonisch absagen).

Später muss man dann eine Dienstbescheinigung und die alte Zulassung als (glaube ich beglaubigte) Kopie beilegen.

Dann müsste das auch mit dem Studienplatz klappen

hibbert
08.03.2003, 13:52
Funktioniert das auch mit den Zulassungsbescheiden der hochschulen, z.B. durch Los oder Auswahlgespräch???
Weiß das jemand???

Melon_Man
08.03.2003, 16:49
Mit Zulassung durch abgegebene Auswahl der Hochschulen an die ZVS über NOte(hoffe ist klar was ich meine) funktioniert es auf jeden Fall, hab ich bei dem Herren von der ZVS extra nachgefragt, da ich so ein Fall bin. Zitat des ZVS-Herren: " Das ist S......-egal" (bezogen darauf das ich den Studienplatz erst über Auswahl der Hochschulen (eigentlich ja trotzdem ZVS) bekam).

Ich vermute daher dass dies auch für Auswahlgespräche bzw. das Losverfahren funktioniert.

Nobby
08.03.2003, 16:59
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Das mit der "Frist verstreichen lassen" hat mir der ZVS Typ ja auch gesagt, daher werde ich das wohl einfach machen.

Was mich nur ein bisschen stutzig gemacht hat, ist der Abschnitt
"Wichtiger Hinweis für Dienstleistende" bei den Immatrikulationshinweisen der LMU München; dort steht:
"Wer über den Studienbeginn hinaus Wehr- oder Zivildienst leistet, kann nicht immatrikuliert werden. In diesem Fall ist auf dem Abschnitt des ZVS-Bescheides das Kästchen für "ich nehme nicht an" anzukreuzen und der Abschnitt innerhalb der Erklärungsfrist an die LMU München zu senden. [....]"

Nur wie oben schon gesagt gibt es bei mir auf dem ZVS-Bescheid nur dasd Kästchen "Ich nehme den Studienplatz an und werde die Einschreibung beantragen" - sonst nix!

Nun ja, vielleicht werde ich auch einfach ne Email an die LMU schicken....das gilt doch auch schon als Dokument, oder wie ist da die Rechtslage???

Danke für noch mehr antworten,
Nobby

Nobby
08.03.2003, 17:00
Was mir grade noch eingefallen ist:
Oder gibt es diesen Bescheid mit "ich nehme nicht an" wohl nur wenn man direkt im ZVS-Verfahren nen Platz bekommen hat, und nicht wie ich im Auswahlverfahren??

Fragen über Fragen.....

ClooneyGeorge
08.03.2003, 17:08
Hallo Nobby,


also bei mir steht nicht´s von wegen "ich nehme den Platz nicht an".
Wie schon erwähnt habe ich zum WS 2002/03 einen Platz in Lübeck bekommen und den aufgrund des Zivildienstes auch nicht angenommen.
Hab mich einfach zurückgelehnt und die Tage verstreichen lassen, :-sleppy
Hatte bei der Wiederbewerbung keine Probleme.... :-top

Wenn es dich aber zu sehr beschäftigt einfach per Mail nachfragen, ich persönlich vermute eher, dass der von dir zitierte Teil ein Überbleibsel vergangener Zeiten ist. :-notify


Gruß
ClooneyGeorge

Nobby
08.03.2003, 17:21
Mhhhkey, das werde ich wohl tun.
Kann ja ehh schlecht Montag morgen nach München fahren und mich persönlich abmelden (sind ja nur ca 600km ;-) ).
überlege mir das mit der Email noch mal....weil wenn man das nicht braucht, muss man sich ja nicht unnötig viel arbeit machen, oder??
Falls aber irgendwem eine Tel-Nummer bekannt ist wo man sich mit fachkundigen Leuten der LMU unterhalten kann, wäre ich dafür sehr dankbar. Habe schon versucht da jemanden zu erreichen unter der Nummer die auf den Einschreibungsunterlagen vermerkt ist, nur das Telefon von denen ist nur Dienstags und Mittwochs besetzt :-?

ClooneyGeorge, bist du denn direkt über die ZVS, über Auswahl, Los, oder wie an nen Platz rangekommen??

Greetz,
Nobby

ClooneyGeorge
08.03.2003, 17:35
Direkt über die ZVS....ui Simpsons beginnt jetzt :-notify