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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SS bewerben, aber WS erst anfangen -> gehts das?



mistermo
11.01.2011, 12:44
Hallo Forum,

eine für mich sehr wichtige Frage:

Annahme: ZVS Bescheid positiv

Ich möchte mich zum SS in Erlangen zum Medizinstudium immatrikulieren, kann aber erst, da ich Berufstätig bin und eine längere Kündigungsfrist habe, zum WS anfangen. Ich kündige natürlich erst, wenn ich einen sichern Studienplatz habe.

Leider kann ich laut Studienordnung in Erlangen für diesen Grund kein Urlaubssemester beantragen.

Kann ich mich ohne Nachteile zum SS anmelden, an keinen Veranstaltungen teilnehmen und zum WS anfangen??
(Bafög etc. ist mir egal)

Danke für ein Feedback!

netfinder
11.01.2011, 13:00
Komplett ohne Nachteile wird das nicht gehen, da du ja eingeschrieben sein wirst und deshalb in den Listen gefuehrt wirst; wenn du dann nicht bei der Prüfung auftauchst, koennte es als Fehlversuch gelten.
So wuerde ich mir das vorstellen...

Streifi2011
11.01.2011, 13:35
würde ich auch so sehen, macht ja keinen sinn nen platz zu besetzten und nicht da zu sein.
viele von uns haben eine Kündigungsfrist, ich auch, aber das muss eben gehen.

netfinder
11.01.2011, 13:57
Kann die Kündigungsfrist eigentlich ueberhaupt so lange sein, dass das nicht hinhaut?

Streifi2011
11.01.2011, 14:13
nach bgb sind es 4 wochen und anderweitig muss man einen auflösungsvertrag machen, würde ich auch machen.

Dobby
11.01.2011, 14:22
Auflösungsvertrag ist sicher die sinnvollste Lösung. Aber frag doch mal bei deinem Chef an.... unterschreiben muss er ihn nämlich nicht.

Asclepia
11.01.2011, 16:55
Ich habe auch 6 Wochen zum Quartal Kündigungsfrist. Auflöseverträge bekommt man bei uns auch nicht. Ich kann das Problem nachvollziehen.

mistermo
11.01.2011, 17:11
Eine kurze Bitte: wir kommen kurz vom thema ab.

Kann ich mich einschreiben und erst ein Semester später "wirklick" anfangen zu studieren?? Möchte ungern den richtigen Platz an der richtigen Uni aufgeben, sonst schickt mich die ZVS bei der Bewerbung zum WS an irgendeine andere Uni.

Palimpalim
11.01.2011, 17:17
Es gibt ja auch Seminare, Praktika mit Anwesenheitspflicht. Ob das dann so klappt, weiß ich nicht. Zumindest hättest du bei Prüfunngen sicherlich Fehlversuche. Das würde ich ehrlich gesagt nicht riskieren, da das evtl., wenns hart auf hart kommt, im "echten" Studium dann der letzte sein könnte:-nix


EDIT: Hab grade gelesen, in Tübingen gehts nicht. Da steht, dass man max. reduziert Arbeiten darf und keine Ausbildung etc. machen darf. Man muss halt nachweisen, dass man zum Studium anwesend sein kann.

netfinder
11.01.2011, 17:58
Naja, er faellt dann halt durch alle Kurse durch; in Dresden bedeutete das zu meiner Zeit in einigen Faechern schon fast das aus.
Da man dann keinerlei Chancen mehr hat, wenn es drauf an kommt, lohnt sich das kaum.
6 Wochen Frist wäre z.B. keinerlei Problem, um puenktlich mit dem Studium beginnen zu koennen.

lio
11.01.2011, 18:51
Menschlich ist es auf jeden Fall total daneben. Wenn du dich immatrikulierst, wird dein ungenutzter Platz nicht an einen anderen Bewerber weitergegeben.
Und rein rechtlich klingt das für mich nach Betrug. Du spiegelst der Uni vor, dass du den Platz annimmst und studieren wirst. Faktisch nimmst du aber ein Urlaubssemester, obwohl das im ersten Semester ausdrücklich nicht erlaubt ist. Deine Seminar- und Praktikaplätze bleiben unbesetzt, die Bereitstellung kostet der Uni trotzdem Geld.

Palimpalim
11.01.2011, 19:00
Bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich realisierbar wäre. Habs mal für Tübingen rauskopiert:

"Berufstätigkeit, Dienstzeiten, Parallelstudium (§ 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG)
Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Studienbewerber in einem Dienst-, Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnis steht oder sonst beruflich tätig ist und nicht nachweist, dass er zeitlich die Möglichkeit hat,
sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen (Praktika,
Seminare einschließlich Vorlesungen) zu besuchen. Eine Beschäftigung bis zur Hälfte der tarifvertraglich
vereinbarten Regelarbeitszeit ist für die Einschreibung unbedenklich.
Endet das Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis oder die Dienstpflicht (Wehr-/Zivildienst, Entwicklungshilfedienst,
Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Kindererziehung) spätestens bis Ende April 2011,
kann die Immatrikulation noch erfolgen."

Linda.1001
11.01.2011, 19:03
Eine kurze Bitte: wir kommen kurz vom thema ab.

Kann ich mich einschreiben und erst ein Semester später "wirklick" anfangen zu studieren?? Möchte ungern den richtigen Platz an der richtigen Uni aufgeben, sonst schickt mich die ZVS bei der Bewerbung zum WS an irgendeine andere Uni.

Wenn Anwesenheitslisten geführt werden und du durchgängig fehlst, könnte es schon sein, dass du dadurch einen Nachteil hast. Die Regelung mit dem Urlaubssemester ist nicht umsonst so gelegt, dass man wegen beruflicher Gründe eines nehmen könnte.

Soweit ich weiss (bitte korrigiert mich, wenns doch nicht so sein sollte), beginnt das SoSe doch erst im April oder?

Die Bescheide werden aber am 24.02. versandt. Somit wäre es doch noch möglich, fristgerecht zum Quartalsende zu kündigen. :-nix

Edit: Sorry, verrechnet, doch nicht mehr fristgerecht. :-oopss

birdy1986
11.01.2011, 19:42
hallo,

ich kann hier nur sagen, dass es in Göttingen ohne jegliche Nachteile möglich ist, da man sich zu den Kursen auch im 1. Semester bis zu einer Frist selber noch anmelden muss.

Tut man dies nicht, verliert man auch seinen Anspruch auf den Kurs nicht!
Steht zwar vermutlich nirgendwo, ist aber in gängige Praxis.

Wie es anderswo geregelt ist kann ich nicht sagen.

Ehemaliger User 05022011
11.01.2011, 19:45
nach bgb sind es 4 wochen und anderweitig muss man einen auflösungsvertrag machen, würde ich auch machen.

es gibt aber daneben auch noch die Kündigung aus wichtigem Grund ( auch außerordentliche Kündigung genannt) - Studienplatz ist so ein Grund - d.h. du musst die Kündigungsfrist nicht einhalten und kommst sofort aus dem Arbeitsverhältnis raus

netfinder
11.01.2011, 23:05
Wenn Anwesenheitslisten geführt werden und du durchgängig fehlst, könnte es schon sein, dass du dadurch einen Nachteil hast. Die Regelung mit dem Urlaubssemester ist nicht umsonst so gelegt, dass man wegen beruflicher Gründe eines nehmen könnte.

Soweit ich weiss (bitte korrigiert mich, wenns doch nicht so sein sollte), beginnt das SoSe doch erst im April oder?

Die Bescheide werden aber am 24.02. versandt. Somit wäre es doch noch möglich, fristgerecht zum Quartalsende zu kündigen. :-nix

Edit: Sorry, verrechnet, doch nicht mehr fristgerecht. :-oopss

Er wuerde es trotzdem schaffen, weil das Semester zwar im April beginnt, jedoch nicht am 1. April und man ja seine Fehltermine am Anfang nehmen kann.

LotF
12.01.2011, 10:33
es gibt aber daneben auch noch die Kündigung aus wichtigem Grund ( auch außerordentliche Kündigung genannt) - Studienplatz ist so ein Grund - d.h. du musst die Kündigungsfrist nicht einhalten und kommst sofort aus dem Arbeitsverhältnis raus

inwiefern soll denn ein Studienplatz die Vorraussetzung eines wichtigen Grunds erfüllen?

Ich frage mich ja auch eher, wie ihr auf solche Kündigungsfristen kommt, blöde vertragliche Regelung erwischt?

cognitive_dissonance
12.01.2011, 15:24
Mal was anderes:

Wird man von der SfH (ehemas ZVS) eigentlich gesondert behandelt, wenn man sich für einen Studienplatz bewirbt, diesen dann erhält, das Studium jedoch nicht aufnimmt und sich zum nächsten Semester neu bewirbt?

Außerdem interessiert mich, wie es ist, wenn man das Studium einmal angfangen hat und dann die Entscheidung trifft, erst zum nächsten Semester weitermachen zu wollen? Bricht man dann zwischendurch ab? Ist das überhaupt realisierbar?

SineNomine
12.01.2011, 15:42
Naja, er faellt dann halt durch alle Kurse durch; in Dresden bedeutete das zu meiner Zeit in einigen Faechern schon fast das aus.
Da man dann keinerlei Chancen mehr hat, wenn es drauf an kommt, lohnt sich das kaum.
6 Wochen Frist wäre z.B. keinerlei Problem, um puenktlich mit dem Studium beginnen zu koennen.

Man kann sich i.d.R. von Kursen auch beim Kursleiter abmelden und damit einem Fehlversuch entgehen. Gibt dann auch keinen Fehlversuch. Nach der anderen Logik würde man sonst ja in alle Semester schon mit Fehlversuchen starten, wenn man irgendwo ein Semester versemmelt hat.

Du mußt nur dran denken, Dich entweder bei den Kursen nicht anzumelden (wenn man sich dazu anmelden muß) bzw. Dich bei den Kursen auszutragen (wenn man automatisch angemeldet ist).

Die Entsprechenden Ansprechstellen sind dazu das jeweilige Studiendekanat oder der entsprechende Kursleiter.

Lg