Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
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Entschuldigt bitte, sofern die Frage schonmal gestellt wurde, aber ich wurde bisher nicht fündig.
Für das Sommersemester bin ich rückgemeldet, obwohl ich dieses Frühjahr Examen schreibe. Das Semester wird sich aber über die Prüfungsperiode hinaus hinziehen; darf ich, solange das noch läuft, über die Private mitversichert bleiben, oder muss man mit einem Stellenantritt immer in eine "eigene" Versicherung wechseln(die dann ja wohl deutlich weniger zahlen würde)?
dreamchaser
12.02.2012, 21:00
Du bist mit bestandenem Examen automatisch exmatrikuliert, egal ob das Semester noch läuft. Damit erledigt sich wohl auch die Frage nach dem mitversichert sein, was natürlich nicht geht, wenn man kein Student mehr ist und arbeitet.
fusselviech
12.02.2012, 21:10
aber wenn man zB erst 2 Monate nach dem Examen anfängt zu arbeiten - was ist dann mit der Zeit zwischen Examen und Arbeitsbeginn?
dreamchaser
12.02.2012, 21:26
Man kann bei der Krankenversicherung fragen, ob sie einen noch zum Studententarif versichern. Ging bei mir damals bei der PKV, allerdings war ich selbst versichert (ist aber nicht selbstverständlich). Zu Arbeitsbeginn habe ich dann sowieso in die GKV gewechselt.
SuperSonic
12.02.2012, 21:27
Du bist mit bestandenem Examen automatisch exmatrikuliert, egal ob das Semester noch läuft.
Hier bleibt man m. W. bis Semesterende immatrikuliert, sofern man keinen Antrag auf sofortige Exmatrikulation stellt.
Blauer Engel
13.02.2012, 06:26
Du bist mit bestandenem Examen automatisch exmatrikuliert, egal ob das Semester noch läuft. Damit erledigt sich wohl auch die Frage nach dem mitversichert sein, was natürlich nicht geht, wenn man kein Student mehr ist und arbeitet.
Das ist nicht richtig so. Du musst Dich immer noch selbständig exmatrikulieren. Und bleibst so lange Student. Für das Exmatrikulieren gibt es dann Fristen, wie für das Einschreiben auch, die sind immer zum Semesterende. Kollegen, die 2 Wochen nach dem Examen mit der Arbeit gestartet haben, die haben sich dann vorab freiwillig exmatrikuliert und mussten noch eine Erklärung abgeben, warum sie sich vorzeitig exmatrikulieren wollten. Mag aber von Bundesland zu Bundesland mal wieder verschieden sein.
Obige Aussage ist so aber nicht richtig.
... oder muss man mit einem Stellenantritt immer in eine "eigene" Versicherung wechseln...?
Der entscheidende Begriff ist hier "Stellenantritt". Mit Eintritt in ein Angestelltenverhältnis musst Du Dich selbst versichern... dafür gelten dann die bisher ausführlichst besprochenen Regeln/Möglichkeiten... im Übrigen eine Information die an jeder Ecke im Internet zu finden ist z.B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung um es mal ganz einfach zu machen...
Das heißt dass man sich nur rückmelden sollte, wenn man befürchtet das Examen nicht zu bestehen? Wie läuft es eigentlich, wenn man nicht sofort im Anschluss eine Stelle hat? Wie lange hat man nach dem Examen Zeit? Problem ist, dass wir noch gar nicht den Termin der mündlichen Prüfung mitgeteilt bekommen haben und das die Planung schwierig macht.
easy-bisy
14.02.2012, 10:41
Ich hab im Herbst Examen gemacht und muss noch die Diss fertig schreiben- da passt es mir ganz gut, noch immatrikuliert zu sein. Buskarte und Studi- Krankenversicherung sind schon nett. Das Semester geht ja noch bis Ende März und den Semesterbeitrag habe ich schon mit der Fahrkarte wieder raus. Falls ich keinen Vertrag zum 1.4. bekomme, muss ich mich wohl doch noch arbeitslos melden. Ich wollte mir den Papierkram für die paar Monate sparen- geht natürlich nur wenn die elterliche Subventionsbank mitzieht ;-)
Du kannst dich auch problemlos nach beginn des neuen Semesters abmelden und bekommst dann auch deine gezahlten Beiträge wieder.
Hallo LMD.
Danke für den Link,
was bedeutet das aber mit dem 106,- € Zuschuss? Zahlt mir die GRV 106,- € zusätzlich an Rente, wenn ich im Alter als freiwill. Mitglied der GKV bin (ich habe nämlich meine 5 Jahre auf jeden Fall voll). Wer kann einem da kompetent Auskunft geben? Die BfA oder eher die GKV?
Das mit der GKV-Mitgliedschaft im Alter ist ein total spannendes Thema, gut das wir das hier diskutieren, war mir komplett neu.
Ich war am Donnerstag bei einer doch recht netten Dame der grv, die für mich den gesetztestext hoch und runtergewälzt hat. Also wenn wir die 5 Jahre in der grv voll haben und somit gesetzliche rente beantragen, egal wie hoch die dann ausfällt, können wir einen zuschuss zu unserer freiwiliggen krankenversicherung der rentner in der gkv beantragen bzw. auch wenn wir privat versichert sind (es steht im text nur die bedingung, freiwillig gesetzlich ode rprivat verscihert). Man muss eben nur die 5 jahre voll bekommen. Aktuell habe ich vor kontenklärung und ungefähren lücken von ca. 3 jahren 22 monate angerechnet bekommen. wird also eher noch weniger werden. Da ich nie selbst beiträge eingezahlt habe, bekomme ich natürlich auch nix zurück). Habe jetzt den nächsten termin für die kontenklärung im april, danach weiß ich dann wieviele monate mir fehlen würden. die kann man voll machen mit ca. 80€ pro fehlendem monat. dann stellt man die zahlungen ein, hat anspruch auf die mickrige rente, aber auch anspruch auf den gkv zuschuss von 7,3 % also sozusagen fast den arbeitgeber-anteil.
Robokopi
28.11.2012, 20:53
Entschuldigt, dass ich das Thema wieder "ausgrabe", aber hier gibt es doch einige Dinge, die neu für mich sind und die ich noch einmal nachfragen möchte.
Zuerst aber als Info, weil ich hier immer von der "freiwilligen Krankenversicherung im Alter" lese: Wer zeit seines Lebens in der GKV versichert war, auch freiwillig, wie die meistens von uns, hat im Rentenalter das Recht, als Pflichtversicherter zu gelten. Die Regel lautet: Wer 9/10 der Zeit der zweiten Lebenserwerbshälfte GKV versichert war, kann Antrag auf Pflichtversicherung im Alter stellen. Vorteil: Keine GKV-Beiträge auf Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Witwenrenten etc., die ja sonst bis zur Beitragsbemessungsgrenze als Einkommen zählen würden.
Als Mitglied der DRV werden (aktuell) (noch) 7,3% der GKV-Kosten übernommen. Bei Privatversicherten beläuft sich der Anteil, den die DRV übernimmt, bis zur Höchstgrenze des Zuschusses eines GKV-Versicherten.
Ich dachte bis jetzt, dass wir, als Versorgungswerkler nicht in diesen Genuss kommen. Versorgungswerke übernehmen keine Krankenversicherungskosten im Alter, dafür ist die Rente im Vergleich zur DRV (wahrscheinlich) höher.
Die 5-Jahres-Grenze, die erfüllt sein muss, dass man auch eine (kleine) Rente aus der DRV bezieht, obwohl fast zu 100% nur ins Versorgungswerk eingezahlt hat, ist mir bekannt. Bis dato war mir jedoch völlig fremd, dass diese 5 Jahre ausreichen sollen, um auch den Zuschuss zur Krankenversicherung im Alter nach oben beschriebener Regelung zu erhalten. LMD, ist dies wirklich so? Kann man dazu irgendwo was im Netz finden? Habe nichts dergleichen ergooglen können.
WENN dem so ist, dann kommt meine zweite Frage: Ohne das Wissen um diesen Fakt hatte ich vor, die 5 Jahre in der DRV "vollzumachen", um die Mini-Zusatz-Rente mitzunehmen. Allerdings wollte ich dies nicht mit Zahlungen von 80 Euro monatlich machen, sondern, und jetzt kommts, über den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigung wegen Kindererziehung. Nach meinen Informationen werden einem pro Kind 3 Jahre angerechnet, so dass mit dem 2. Kind die 5-Jahres-Grenze überschritten wird.
Wäre dies nach euren Informationen ebenso ausreichend um im Alter in den Genuss des Krankenkassenzuschusses zu kommen?
LG
Guten Tag,
der Thread ist zwar schon veraltet....aber würde trotzdem darauf eingehen wollen:
Es ist eine Ermessensfrage, ob man sich wirklich freiwillig versichert lässt oder in eine private Krankenversicherung wechselt. Es kann nicht gesagt werde, das ist gut und das ist schlecht. Sicherlich können die Kosten einer PKV seh hoch werden. Aber die Leistungen steigen dafür aber ebenso. Bei der GKV ist das nicht der Fall. Daher sollte man sich überlegen, ob und wie viel der Antragsteller in seine Gesundheit investieren kann und möchte
Jule-Aline
17.05.2014, 11:45
Guten Tag,
der Thread ist zwar schon veraltet....aber würde trotzdem darauf eingehen wollen:
Es ist eine Ermessensfrage, ob man sich wirklich freiwillig versichert lässt oder in eine private Krankenversicherung wechselt. Es kann nicht gesagt werde, das ist gut und das ist schlecht. Sicherlich können die Kosten einer PKV seh hoch werden. Aber die Leistungen steigen dafür aber ebenso. Bei der GKV ist das nicht der Fall. Daher sollte man sich überlegen, ob und wie viel der Antragsteller in seine Gesundheit investieren kann und möchte
Bist du sicher,dass die Leistungen steigen?
Sicher wird bei der GKV immer wieder gekürzt,aber als Kollege hat man schon einen Bonus.Wenn ich mir
überlege,wieviele Arztbesuche und Laboruntersuchungen (keine IGEL-Leistungen )ich in der Schwangerschaft hatte, hätte ich
sehr viele Rechungen erhalten,bei denen die PKV nachgefragt oder nicht alles bezahlt hätte.
sehr viele Rechungen erhalten,bei denen die PKV nachgefragt oder nicht alles bezahlt hätte.
Meine Beobachtung als "Dienstleister" bestätigen das, in der letzten Zeit zicken immer mehr PKVs rum und es wird schon lange nicht mehr alles anstandslos bezahlt. Ich bin mir sicher, dass es in Zukunft auch bei den PKVs (zumindest bei bezahlbaren Tarifen) deutlich mehr Einschränkungen geben wird, wie momentan. Die besten Zeiten sind in der PKV definitiv vorbei. Ich würde mich heutzutage definitiv nicht privat versichern, aber kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen.
WackenDoc
17.05.2014, 13:05
Ich werde mich nach meiner Dienstzeit wahrscheinlich auch gesetzlich versichern lassen. Ein paar Vorteile bringt das Kollegesein ja doch noch. Evtl. nutze ich die Anwartschaft noch für eine Privat-Zusatz für ein paar Sachen die mir wichtig sind.
Die unkontrollierten Beitagssteigerungen in höherem Alter und das Problem, dass man irgendwann nicht mehr raus kommt, machen mir nämlich echt Bauchschmerzen. Dazu kommen bei mir noch ein paar Vorerkrankungen bzw. das entsprechende Rezidivrisiko.
Meine Beobachtung als "Dienstleister" bestätigen das, in der letzten Zeit zicken immer mehr PKVs rum und es wird schon lange nicht mehr alles anstandslos bezahlt. Ich bin mir sicher, dass es in Zukunft auch bei den PKVs (zumindest bei bezahlbaren Tarifen) deutlich mehr Einschränkungen geben wird, wie momentan. Die besten Zeiten sind in der PKV definitiv vorbei. Ich würde mich heutzutage definitiv nicht privat versichern, aber kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen.
Du als Selbstständiger versicherst Dich nicht privat? Das solltest Du aber wirklich sehr genau durchrechnen, für mich hat sich das nämlich nicht gelohnt, in der GKV zu bleiben.
Mal so als grobe Übersicht, was zahlt ihr Vollprivat für eure Ärztetarife als Arbeitnehmer?
Lakemond
18.05.2014, 18:03
320 Euro, Krankentagegeld von 120 Euro und Zahnärzlichebehandlung 100%. Ohne Chefarzt
31 Jahre, gesund
Und gibt der Arbeitgeber da was dazu oder wie ist das?
Salatsultan
19.05.2014, 22:30
Natürlich, der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil.
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