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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Chef weigert sich mir das Zeugnis zu geben!



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WackenDoc
27.01.2011, 13:57
Er/Sie war stets bemüht pünktlich zur Arbeit zu erscheinen :-oopss

Rico
27.01.2011, 16:14
Er bemühte sich stets, die ihm übertragenen Aufgaben zu verstehen...

Gersig
27.01.2011, 17:19
Der Arbeitgeber darf aufgrund einer Klage kein schlechteres Zeugnis ausstellen (da einmaliges Ereignis und schließlich vom Fehlverhalten des Arbeitgebers verursacht) und negative Urteile müssen a) auf konkreten Vorgängen beruhen und b) beweisbar sein. Doppelbödige Formulierungen sind außerdem anfechtbar. Das bedeutet nicht, dass er immer ein völlig begeistertes Zeugnis ausstellen muss, sondern nur, dass er dem Arbeitnehmer kein schlechteres Zeugnis ausstellen darf als angebracht. Wenn das Zeugnis einen zu schlechten (oder auch zu guten!) Eindruck vom Arbeitnehmer vermittelt (auch durch Fehlen von Grußformeln o.ä.), kann sich der alte AG sogar haftbar machen.
Die abschließende Gruß- und Dankesformell ist und bleibt kein Muss (siehe Rechtsprechung (http://www.ra-kotz.de/arbeitszeugnis_dankesformel.htm)), von daher greifen a) und b) nicht. Interessant ist die Urteilsbegründung:

Wenn ein Zeugnis ohne abschließende Formeln in der Praxis "oft" als negativ beurteilt werde, sei dies hinzunehmen.

- Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auf die Gesamtnote abgestimmte Schlusssätze zu formulieren, führe zu nichts anderem als zu ihrer formelhaften Wiederholung, nur mit anderen Worten.

- Der Dank für gute Zusammenarbeit und die guten Wünsche für die Zukunft seien Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers. Ohne gesetzliche Grundlage könne der Arbeitgeber nicht verurteilt werden, das Bestehen solcher Gefühle dem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich zu bescheinigen. Dass Schlussformulierungen oft wohl nur gewählt werden, um ein Arbeitszeugnis mit "üblichem" Inhalt zu erstellen, ändere daran nichts.

Und schon hat der Arbeitgeber wieder etwas mitgeteilt, und das auch noch völlig legal ;-)

Dass sich der Arbeitgeber haftbar macht, wenn das Zeugnis nicht geeignet ist, steht außer Frage. Aber das muss sich der Arbeitnehmer erstreiten. Kostet viel Geld und Zeit.

Kurzum: Immer versuchen, das Zeugnis gütlich zu erhalten :-top

Brutus
27.01.2011, 17:54
Ähm, kann es sein, das hier zwei Arten von Zeugnissen munter vermischt werden? Wenn ich es richtig sehe, fehlt dem Threadersteller das "Weiterbildungszeugnis". Das Arbeitszeugnis hat er ja wohl erhalten, welches halt nur nicht von der Weiterbildungsabteilung der ÄK anerkannt wird.

Die Weiterbildungszeugnisse haben nichts mit dem Arbeitszeugnis gemein. Hier soll explizit die Weiterbildung mit den erlernten Fertigkeiten erläutert werden à la hat über 500 EKG's befundet, 150 Intubationen, etc, etc,... Das Weiterbildungszeugnis muß den Anforderungen der Ärztekammern entsprechen, da sollen dann auch so Formulierungen wie "ist würdig, den Titel Facharzt für XXX zu führen"...

Während beim Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer ggf. alles Gute für die Zukunft etc. gewünscht wird.

Gersig
27.01.2011, 22:01
So strikt wird das nicht immer getrennt: Es gibt Häuser, die quasi beide Zeugnisse in einem ausstellen. Davon bin ich jetzt auch ausgegangen, da ich es nicht anders kenne :-nix

blackcat86
04.12.2012, 14:49
Im Ernst: Braucht man das wirklich immer? Meine Sorge ist, dass der Chef das schlecht ausfallen lässt (hat er scheinbar schon öfter gemacht); allerdings bot er mir mal an ich könne selbst was schreiben (wohl damit er wenig Arbeit damit hätte). Weiß aber nicht ob er alles unterschreiben würde. Hab jetzt mal mühsam eine gute, aber nicht auffällig hochtrabende Vorlage erstellt, allerdings fehlt mir der Briefkopf des Hauses, den es scheinbar auch immer braucht.

Frage mich nun, wie man das am geschicktesten machen soll; ausdrucken und schicken? Oder persönlich/bei der Sekretärin abgeben? Dann fehlt aber noch der Briefkopf...also per Email nur den Text schicken?

Das mag alles dumm und unbeholfen klingen, aber ich weiß wirklich nicht wie ich das machen soll. Von selbst wird er wahrscheinlich nichts schreiben, und wenn dann was extrem Knappes (also Schlechtes).

Wie habt ihr das denn gemacht

(Anrechnen lassen kann ich mir übrigens nichts, da weniger als 6 Monate und vermutlich Fachwechsel; es geht nur darum, dass man so ein Schreiben angeblich immer in irgendeiner Form braucht)

Feuerblick
04.12.2012, 15:00
Datei der Sekretärin schicken, sie bitten, es mit Briefkopf auszudrucken und dem Chef zur Unterschrift vorlegen lassen. Alternativ finden sich offizielle Briefköpfe durchaus auch irgendwo im Computer in den Kliniken. :-nix
Er wirds schon unterschreiben, denn er hat keine Arbeit damit und da du sowieso gehst (und noch nicht zu den Stützen seiner Abteilung gehörtest... warst ja nicht lange da), ist ihm vermutlich auch der Inhalt wurscht.
Und ja, du brauchst das Schreiben. Denn wenn du woanders anfängst, will die Verwaltung dich in Sachen Gehalt einstufen können. Und dafür brauchst du ein Zeugnis. Weiterhin fordert die Ärztekammer später zu egal welcher Facharztprüfung Nachweise, wann du wo und in welchem Fach gearbeitet hast. Ich musste sogar zusätzlich meine Verträge kopieren!

mainzer
04.12.2012, 16:28
Bekommt man eigentlich auch ein Zeugnis bei Kündigung innerhalb der Probezeit...also vom Arbeitnehmer ausgehend..?!
Wechsel die Stelle innerhalb der Probezeit..Nachfolgestelle ist auch schon gefunden. Also eigentlich bräuchte ich kein Zeugnis..auch so vo, Gefühl her nicht.
Und lasst ihr was ins Weiterbildungsheft eintragen? Wird ja unter 6 Monaten eh nicht angerechnet...
Grüße

Feuerblick
04.12.2012, 16:39
Ja, ein Zeugnis bekommst du auch, wenn du nur ein paar Wochen gearbeitet hast. Ist dann zwar meist wenig aussagekräftig, aber immerhin ein Nachweis.
Was mich interessieren würde: Werden nur die Zeiten unter sechs Monaten nicht angerechnet oder auch Eingriffe/Untersuchungen, die man in der Zeit gemacht hat? War bei mir nie Thema, daher hab ich das damals nicht klären müssen. Würde mich aber einfach mal interessieren.

mainzer
04.12.2012, 17:35
Was mich interessieren würde: Werden nur die Zeiten unter sechs Monaten nicht angerechnet oder auch Eingriffe/Untersuchungen, die man in der Zeit gemacht hat? War bei mir nie Thema, daher hab ich das damals nicht klären müssen. Würde mich aber einfach mal interessieren.

Werd ich dieser Tage klären... Ich geb Bescheid.

WackenDoc
04.12.2012, 18:06
Untersuchungen müssten angerechnet werden, da man die - laut meiner Ärztekammer- auch im Rahmen von Hospitationen machen kann. Und die sind ja in der Regel in einem Zeitraum von unter 6 Monaten

mainzer
04.12.2012, 21:45
Untersuchungen müssten angerechnet werden, da man die - laut meiner Ärztekammer- auch im Rahmen von Hospitationen machen kann. Und die sind ja in der Regel in einem Zeitraum von unter 6 Monaten

gutes argument...werd ich meiner dämlichen ärztekammer bei gelegenheit vorhalten

WackenDoc
05.12.2012, 04:50
Dafür wird dann auch konsequenterweise die Hospitationszeit von der Weiterbildung abgezogen (also man muss die Hospitationszeit nochmal hinten dran hängen, wenn man das während eines Weiterbildungsabschnitts macht)

Muriel
05.12.2012, 14:16
Ist nicht Dein Ernst? D.h., wenn während der WB an einem Haus eine zweiwöchige Hospitation an einem anderen Haus wegen bestimmter Eingriffe etc. eingeschoben wird, dann müssen diese Wochen hinten dran gehängt werden? Ich hoffe, das gilt nicht für Nordrhein bzw. dass der Krümel bitte dann sehr ET-nah raus will, sonst bekommt der Gatte u.U. ein Problem...

WackenDoc
05.12.2012, 20:31
Nein- Nordrhein ist das nicht (bzw. weiss nicht, wie das da gehandhabt wird).
Doch ist tatsächlich so: Bist z.B. in ner internistischen Klinik A und da fällt dummerweise in der Zeit wo du da bist, das LZ-EKG-Gerät aus. Also gehst du für 2 Wochen an Klinik B um da die Dinger auszuwerten. Die Zahlen von Klinik B werden angerechnet, du musst aber in Klinik A 2 Wochen an deine Weiterbildung dran hängen.