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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Chef weigert sich mir das Zeugnis zu geben!



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soufra
25.01.2011, 19:19
Hallo!

nach einiger Zeit unter miserablen Bedingungen habe ich gekündigt (Arbeit bis 20 Uhr durch dauerhafte Unterbesetzung, kein Freizeitausgleich, 7-8 Mammut-Dienste im Monat usw). In dieser Zeit sind Briefe (ca. 100) nicht geschrieben worden, da die Arbeitszeit von 12h am Tag einfach nicht genug war. Der Chef gibt mir kein Zeugnis wenn ich die Briefe nicht fertig schreibe! Anderen Kollegen geht es ähnich und sie wurden einfach gezwungen diese Briefe zu diktieren.

Was kann man dagegen unternehmen? Die LÄK braucht ein Zeugnis für die Anerkennung als Weiterbildung, eine Bescheinigung von der Personalabteilung reicht leider nicht aus...

Strodti
25.01.2011, 19:23
Das ist arbeitsrechtlich glasklar: Du hast aus wichtigem Grund (z.B: Bewerbung) und bei Kündigung einen Anspruch auf dieses Zeugnis. Wenn es dir darum geht, dass du deine Weiterbildungszeit anerkannt bekommst, dann mußt du ja nichtmal auf ein unheimlich nettes Zeugnis bauen.

Ich würde mich an deiner Stelle an den Betriebsrat und den Marburger Bund/Verdi (ja nach Mitgliedschaft) wenden.

Anne kennt sich da besser aus, vielleicht schreibt sie ja nochmal etwas :-)

Gersig
25.01.2011, 19:46
Schau mal in die Weiterbildungsordnung deiner LÄK. Niedersachsen sieht hier eine dreimonatige Frist vor, in der dem Arzt ein Zeugnis auszustellen ist. Ich würde es nochmal freundlich mit deinem Chef probieren und darauf hinweisen. Wenn er sich weigert, würde ich mich direkt bei der Landesärztekammer beschweren. Cave: Es wird sich sicherlich nicht förderlich auf den Zeugnisinhalt auswirken :-meinung

Keenacat
25.01.2011, 19:54
Cave: Es wird sich sicherlich nicht förderlich auf den Zeugnisinhalt auswirken :-meinung

Auch das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Im Zweifelsfall Anwalt kontaktieren. :-dafür

Rico
25.01.2011, 20:00
Und grundsätzlich alles weiterbildungsrelevante (Sonos, Punktionen, OPs...) selber dokumentieren, im Zeugnis gegenchecken und anmahnen falls was fehlt.

Ehemaliger User 05022011
25.01.2011, 20:07
vielleicht hat er auch nur keine Zeit und freut sich, wenn du es ihm vor formulierst :-))- das ist arbeitsrechtlich auch so üblich : Auffordern Zeugnis anzufertigen in dem aufzuführen ist " ..... " ( hier listest du deine Weiterbildungen, die du bestätigt haben willst aus) und eine Frist setzen, dabei könntest du bereits freundlich darauf hinwiesen "... sollte ich wider erwarent bis zum ... das Zeugnis von Ihnen nicht erhalten, werde ich unverzüglich mich an ... (z.B.Ärztekammer oder Anwalt oder Arbeitsgericht)", um dieser Sache aus dem Weg zu gehen, nimmt dein Chef dann vielleicht deinen Entwurf und die Sache hat sich für ihn erledigt

stennadolny
25.01.2011, 20:45
nach einiger Zeit unter miserablen Bedingungen habe ich gekündigt (Arbeit bis 20 Uhr durch dauerhafte Unterbesetzung, kein Freizeitausgleich, 7-8 Mammut-Dienste im Monat usw).

Gute Entscheidung.

Hast Du die Arbeitszeiten dokumentiert ? Wenn ja: Siehe weiter unten !


In dieser Zeit sind Briefe (ca. 100) nicht geschrieben worden, da die Arbeitszeit von 12h am Tag einfach nicht genug war. Der Chef gibt mir kein Zeugnis wenn ich die Briefe nicht fertig schreibe!

Hast Du das mündlich oder schriftlich ? Zustände wie bei der Putzkolonne von Illegalen.



Anderen Kollegen geht es ähnich und sie wurden einfach gezwungen diese Briefe zu diktieren.

Sie ließen sich zwingen, die Schafe !:-wow


Was kann man dagegen unternehmen? Die LÄK braucht ein Zeugnis für die Anerkennung als Weiterbildung, eine Bescheinigung von der Personalabteilung reicht leider nicht aus...

Erstens: SOFORT Arbeitsrechtler und/oder Marburger Bund kontaktieren. Bei unbezahlter Arbeit kann zunächst mal Kohle winken, wenn sie Dir die absurden Arbeitszeiten nicht anerkennen wollen (und zudem kann dem AG eine nette Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt blühen, wenn Du möchtest !).

SOFORT Ärztekammer kontaktieren, Sachverhalt schildern und auf Stellungnahme der Ärztekammer beharren. Die wird den CA anschreiben und ihm eine (kurze) Frist zur schriftlichen Stellungnahme geben. Das ist schon ein netter Wink mit dem Zaunpfahl der Weiterbildungsaberkennung.

SOFORT Träger der Klinik (also- arbeitsrechtlich- Vorgesetzen des CA) am besten über Anwalt kontaktieren und WB-Zeugnis bzw. Arbeitszeugnis gem. Tarifvertrag (z. B. beim TV-Ä MIT AUSTRITT !) einfordern.

Die Briefnummer ist uralt, aber Quatsch. Denn man hätte Dir SPÄTESTENS mit Kündigung die Chance in der Normalarbeitszeit geben müssen (bzw. bezahlte Überstunden anordnen müssen, was der Betriebsrat vielleicht nicht goutiert hätte.....), die Briefe abzuarbeiten. Hat man das nicht getan oder die Briefe nicht schriftlich angemahnt, kann Dir vermutlich nicht einmal ein Vorwurf gemacht werden. In jedem Fall Arbeitsrechtler vorlegen !

Zustände wie im Kongo, viele deutsche CÄ sehen sich wohl auch eher als Silberrücken(gehirn) denn im 21.Jahrhundert des Homo sapiens.

Kleiner Tipp: Die allermeisten malignen CÄ sind rechtlich sehr einfach zu knacken. Hätte fast kacken geschrieben:-)) Und auch die Ärztekammern nehmen nicht mehr alles hin.

Juristen können einem ganz schön Selbstbewußtsein zurückgeben - :knuddel:

John Silver
25.01.2011, 21:53
Wenn man nicht mehr als etwa 6 Monate in der Abteilung verbracht hat, kann man auch auf einem unqualifizierten Zeugnis bestehen - dann sind darin auch keine wertenden Aussagen über Deine Fähigkeiten enthalten, was bei kurzer Arbeitszeit legitim ist.
Ansonsten Ärztekammer kontaktieren und bei weiterer Weigerung über den MB einen Rechtsanwalt einschalten - wirkt Wunder!

ChillenMitBazillen
25.01.2011, 22:02
Sind denn deine Überstunden alle bezahlt worden? Jede Minute einfordern! Du hast sowieso nichts Gutes mehr von so einem Chef zu erwarten.

Achja: angeordnete Überstunden sind nicht nur Überstunden, die schriftlich angeordnet werden (Interpretation vieler Arbeitgeber), sondern auch Visiten, die nach Ende der regulären Arbeitszeit stattfinden, Röntgenshows vor Dienstbeginn, Notfälle etc.

Anne1970
25.01.2011, 23:21
Kann dem nur zustimmen! Wenn du Adressen/Ansprechpartner benoetigst, gerne per PN.Es ist wirklich erstaunlich, was in diesen Zeitennoch moeglich ist.. Ts Ts
Nebenbei (hab ich gerade am WE gehoert)der MB hat 107.000 Mitglieder (davon ca. 15.000 Studierende)
in D gibts ca. 155.000 angestellte Aerzte.

Wuensche viel Kraft!
Anne

habichnicht
26.01.2011, 10:14
...der MB hat 107.000 Mitglieder (davon ca. 15.000 Studierende)
in D gibts ca 155.000 Aerzte.



Sorry fürs Klugschei§en, :-angel aber in Deutschland gibts insgesamt ca. 400 000 Ärzte. Wenn man die berenteten Ärzte, die Ärzte und Ärztinnen, die sich ganz der Familie widmen, und die Ärzte, die in anderen Berufen arbeiten, abzieht, bleiben noch ca. 326 000 berufstätige Ärzte übrig. :-)

soufra
26.01.2011, 10:34
Das Zeugnis habe ich selbst geschrieben und dementsrechend alles dokumentiert (ich war länger als 6 Monate in der Klinik tätig). Der Hinweis über die 3-monatige Frist ist gut. Ich werde ihm eine sachliche Email schicken mit der Bitte um Zurücksendung des Zeugnisses. Ich bin auf seine Antwort gespannt.

Gersig
26.01.2011, 17:02
Der Hinweis über die 3-monatige Frist ist gut. Der gilt in Niedersachsen! Falls du aus einem anderen Bundesland kommst gilt die dortige Weiterbildungsordnung :-((

John Silver
26.01.2011, 19:29
Der Chef ist allerdings nicht verpflichtet, das vom Assi selbst verfasste Zeugnis zu unterschreiben.

ChillenMitBazillen
26.01.2011, 22:20
Das Zeugnis habe ich selbst geschrieben.

Hast du das Zeugnis von jemandem prüfen lassen, der sich mit sowas auskennt? (z.B. der Anwalt vom Marburger Bund) Viele Dinge im Zeugnis bedeuten ja nicht immer das, was man auf den ersten Blick denkt. Wenn zu bestimmten Dingen nichts da steht, ist das ein Mangel etc.

Gersig
27.01.2011, 06:39
Auch das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt. Im Zweifelsfall Anwalt kontaktieren. :-dafürUnd ob! Der Arbeitgeber ist zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, eine Gruß- und Dankesformel ins Arbeitszeugnis zu schreiben. Alleine dieses Fehlen lässt Schlüsse zu :-meinung

Anne1970
27.01.2011, 07:43
Sorry fürs Klugschei§en, :-angel aber in Deutschland gibts insgesamt ca. 400 000 Ärzte. Wenn man die berenteten Ärzte, die Ärzte und Ärztinnen, die sich ganz der Familie widmen, und die Ärzte, die in anderen Berufen arbeiten, abzieht, bleiben noch ca. 326 000 berufstätige Ärzte übrig. :-)

meinte: angestellte Ärztinnen und Ärzte... habs schon geändert, Danke für den Hinweis :-))

Anne1970
27.01.2011, 07:50
Hast du das Zeugnis von jemandem prüfen lassen, der sich mit sowas auskennt? (z.B. der Anwalt vom Marburger Bund) Viele Dinge im Zeugnis bedeuten ja nicht immer das, was man auf den ersten Blick denkt. Wenn zu bestimmten Dingen nichts da steht, ist das ein Mangel etc.

Stimmt!
In diesen Arbeitszeugnissen ( kenne die noch aus dem "richtigen Leben") gibts so eine Art Geheimcode!
Beispiel: Wenn da steht: "Stets zur vollen Zufriedenheit" ist das ziemlich schlecht: es muss heißen "Stets zur vollsten Zufriedenheit" ... auch nicht gut: "sehr kommunikativ" (= schwatzt ständig mit den Kollegen statt zu arbeiten)
Böse Falle!

Gruß
Anne

Keenacat
27.01.2011, 09:17
Und ob! Der Arbeitgeber ist zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, eine Gruß- und Dankesformel ins Arbeitszeugnis zu schreiben. Alleine dieses Fehlen lässt Schlüsse zu :-meinung

Der Arbeitgeber darf aufgrund einer Klage kein schlechteres Zeugnis ausstellen (da einmaliges Ereignis und schließlich vom Fehlverhalten des Arbeitgebers verursacht) und negative Urteile müssen a) auf konkreten Vorgängen beruhen und b) beweisbar sein. Doppelbödige Formulierungen sind außerdem anfechtbar. Das bedeutet nicht, dass er immer ein völlig begeistertes Zeugnis ausstellen muss, sondern nur, dass er dem Arbeitnehmer kein schlechteres Zeugnis ausstellen darf als angebracht. Wenn das Zeugnis einen zu schlechten (oder auch zu guten!) Eindruck vom Arbeitnehmer vermittelt (auch durch Fehlen von Grußformeln o.ä.), kann sich der alte AG sogar haftbar machen.

John Silver
27.01.2011, 11:54
Stimmt!
In diesen Arbeitszeugnissen ( kenne die noch aus dem "richtigen Leben") gibts so eine Art Geheimcode!
Beispiel: Wenn da steht: "Stets zur vollen Zufriedenheit" ist das ziemlich schlecht: es muss heißen "Stets zur vollsten Zufriedenheit" ... auch nicht gut: "sehr kommunikativ" (= schwatzt ständig mit den Kollegen statt zu arbeiten)
Böse Falle!

Gruß
Anne

Das ist eine wenig differenzierte Betrachtungsweise. Der Code der Zeugnisse ist wesentlich ausgefeilter als lediglich die Unterscheidung zwischen "supertoll" und "superscheixxe". Für viele Eigenschaften eines Mitarbeiters gibt es klare Abstufungen in den Formulierungen, die in etwa den Schulnoten entsprechen. Beispielsweise entspricht die Formulierung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" tatsächlich einer 1, die Formulierung jedoch "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist keineswegs "ziemlich schlecht", sondern entspricht tatsächlich einer 2. Ziemlich schlecht ist die Beurteilung, wenn darin in etwa steht: "Hat stets versucht/War stets bemüht, seine/ihre Arbeit zu erledigen" - das ist eine glatte 6, weil es letztlich bedeutet, dass der Arbeitnehmer nichts zustande gebracht hat und ein völlig nutzloses Teammitglied war.