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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeithöchstgrenze



Streifi2011
27.01.2011, 14:03
Gibt es eigentlich ein Gesetz welches bei der Wartezeit die Höchstgrenze ist?

Jemine
27.01.2011, 14:29
Ich meine, es sind 16 Wartesemester, falls sich nichts geändert hat. Stand immer auf der ZVS-Seite, also wird man es sicherlich auch auf hochschulstart.de finden.

altalena
27.01.2011, 14:33
Hab auch mal sowas gehört.... 16 WS werden einem angerechnet (auch, wenn man mehr hat) und bei Gleichheit entscheiden dann andere Kriterien (Note usw) Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist. :-nix

Linda.1001
27.01.2011, 14:39
Ich meine, es sind 16 Wartesemester, falls sich nichts geändert hat. Stand immer auf der ZVS-Seite, also wird man es sicherlich auch auf hochschulstart.de finden.

Die Grenze d.h. die Wartezeithöchstgrenze ist weggefallen bzw. abgeschafft worden. Keine Ahnung welcher dämliche, hirnverbrannte Politiker sich das jetzt wieder hat einfallen lassen anstatt mehr Studienplätze zur Verfügung zu stellen. *seufz*

(Man verzeihe mir die Ausdrucksweise, hab heute mal wieder einen typischen Wartezeit-Depressions-Tag, weil wir einen Famulanten a.d. Arbeit haben und ich mir wieder mal viiiiiel zu alt und verdummt vorkomme :-? ).

dgy999
27.01.2011, 17:33
Ach Linda das USt. Doch Quatsch mit dem zu alt und zu dumm....Medizin ist ein fleiskartchen und ein wenig Talent Interesse.

Ws hoechst Grenze ist eh sinnlos. Da die 16 Semester in einigen Jahren durchbrochen werden!

Mehr Studienplätze ist ja schön und gut, nur vom welchem Geld und welche Uni soll das machen? Deutschland kann nicht mal die winterschäden bezahlen....-_-

Linda.1001
27.01.2011, 17:49
Sehe ich ähnlich.....an einigen Stellen wird das Geld sinnlos verpulvert, aber an der falschen Stelle (Nachwuchs an Fachkräften) wird ordentlich gespart. Ich sag nur Pisa. :-nix Mich wirds ja (HOFFENTLICH, in Gottes Namen) nicht mehr betreffen, aber die danach kommen. Ich weiss ja jetzt wie verdammt schei$$e es ist zu warten. :-meinung:-nix

JustAnne
27.01.2011, 21:43
in giessen an der uni hat die studienberaterin heute gesagt, dass man nach 16 semestern einen rechtsanspruch auf einen studienplatz hat. das waere also die hoechstgrenze

dgy999
27.01.2011, 21:47
Zeig mir das auf einer WEbseite der Zvs oder einen Rechtlichen Beschluß. davor glaube ich es dir einfach nicht. weil SOnst kann ich ja mit ruhigem Gewissen warten und arbeiten mein leben genießen, denn nach dem das Studium begonnen hat, wird es wohl nimmer so viel Freizeit geben....:/

Ehemaliger User 05022011
27.01.2011, 22:33
Deutschland kann nicht mal die winterschäden bezahlen....-_-

doch kann es, will es vielleicht nicht, weil es den Politikern inzwischen egal ist, wie es den Leuten geht und wie es um das Allgemeinwohl des Landes steht, stattdessen aber Rettungsschirm und Bonis für Banken und der scheiß Afghanistaneinsatz die politische Diskussion bestimmen

JustAnne
28.01.2011, 16:12
Zeig mir das auf einer WEbseite der Zvs oder einen Rechtlichen Beschluß. davor glaube ich es dir einfach nicht. weil SOnst kann ich ja mit ruhigem Gewissen warten und arbeiten mein leben genießen, denn nach dem das Studium begonnen hat, wird es wohl nimmer so viel Freizeit geben....:/

Wie gesagt. Beim Hochschulinformationstag hat die Studienberaterin zum Thema Zulassung unter anderem das gesagt. Ich hab da weder einen Link von hochschulstart.de noch einen rechtlichen Beschluss zu, ich habe lediglich das weitergegeben, was ich von einer vertrauenswuerdigen Person erfahren habe. Du koenntest also zum Beispiel auch bei einer Uni deiner Wahl anrufen bzw. beim Studienberater und der koennte dir das auch erzaehlen.
Und was ist dabei, wenn mans so macht? Es kann ja auch sein, dass man mit nem wirklich schlechten Abi lange wartet und irgendwann sollte man dann schon mal studieren koennen, sonst sitzen bald 50jaehrige im ersten Semester, weil sie vorher nicht studieren konnten. und das bringts auch nich so wirklich. Mal davon abgesehen, dass 8 Jahre eine lange Zeit sind, die nicht jeder warten wuerde.

und noch mal zum OT: ohne den Rettungsschirm fuer Banken ginge es uns heute beschissen.

Linda.1001
28.01.2011, 16:29
und noch mal zum OT: ohne den Rettungsschirm fuer Banken ginge es uns heute beschissen.
Dazu sollte man wissen, wer für die ganze Misere verantwortlich war. Jedenfalls nicht der normale Bürger. :-(

Rico
28.01.2011, 17:09
Witzig, dass immer alle glauben, der Rettungssschirm hätte uns schon wahnsinnig viel Geld gekostet, dabei sind das doch in erster Linie mal Kreditgarantien. Sprich, wenn ein armes Euroland kein Geld mehr von den Finanzmärkten kriegt (oder nur zu exorbitant hohen Zinsen), dann nehmen eben Deutschland, Frankreich, etc. das Geld zu ihren günstigen Konditionen auf und geben es (sogar mit einem kleinen Zinsaufschlag) an das arme Land weiter.
Und solange dieses Land nicht pleite geht, zahlt das schön den Kredit zurück, einschließlich Zinsen, dann hat der Rettungsschirm den deutschen Steuerzahler keinen Cent gekostet, im Gegenteil, an der Zinsdifferenz verdient er sogar noch.
Nur wenn es in dem Land tatsächlich zum Staatsbankrott kommt, dann bleibt der Kreditgeber auf dem Kredit sitzen - und der Staatsbankrott soll ja gerade verhindert werden.

KalisBLN
28.01.2011, 17:55
doch kann es, will es vielleicht nicht, weil es den Politikern inzwischen egal ist, wie es den Leuten geht und wie es um das Allgemeinwohl des Landes steht, stattdessen aber Rettungsschirm und Bonis für Banken und der scheiß Afghanistaneinsatz die politische Diskussion bestimmen

Selten hat jemand das politische Geschehen so verständlich und klar auf einen Punkt gebracht. Besonders der Spannungsbogen über Winterschäden auf Bankenrettungsschirm bis Afghanistaneinsatz.
Klar, durchdacht, strukturiert, bildniveau.

JustAnne
28.01.2011, 18:47
Dazu sollte man wissen, wer für die ganze Misere verantwortlich war. Jedenfalls nicht der normale Bürger. :-(

ja, und deswegen sollte man die banken staerker regulieren, aber ohne die banken keine wirtschaft und ohne wirtschaft kein geld und ohne geld kein gar nix. mal so nebenbei und um zurueck zum thema zu kommen: die verlaesslichsten infos was sowas angeht bekommt man nicht in nem forum, sondern bei den unis.

hafenbrille
28.01.2011, 20:53
immerhin kann man bei medizin nach einer bestimmten anzahl an wartesemestern dann wenigstens tatsächlich studieren!

möchte man irgendwas mit nem lokalen NC studieren, hat aber den entsprechenden Schnitt nicht, dann kann man 35 Wartesemester haben, das wird trotzdem nix...

auch wenn für den/die Einzelne/n die Warterei immer unfassbar ätzend is, ist das doch im großen und ganzen immerhin was.

Linda.1001
29.01.2011, 00:04
Also ich habe meine Infos bei hochschulstart.de erhalten bzgl. Max. Anzahl der WS und laut deren Aussage könnte es rein theoretisch zu einem NC >16 WS kommen, weil besagte Hürde weggefallen ist.

Das mit dem Anspruch auf einen Studienplatz bei 16 WS trotz des Wegfalls der Regelung habe ich noch nie gehört. Würde mich auch wundern.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das basieren?

Khan20
31.01.2011, 18:32
Gab es für sowas früher keine gesetzliche Regelung? Das man ab ner bestimmten Wartezeit angenommen werden musste?

Grüße