Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückerstattung bei Privatrezept?



Medimatze
09.02.2011, 21:24
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Kostenrückerstattung bei Privatrezepten. Beispiel: Ich stelle meiner Tochter ein Privatrezept aus. Sie geht in die Apotheke und holt sich das Zeug. Ich reiche es bei der Privatversicherung ein. Bekomme ich das Geld zurück?!

Danke für Antworten...

McBeal
09.02.2011, 21:38
Soweit ich weiß, geht das nur nach persönlicher Vereinbarung mit der PKV. Meine Kollegin hatte mit der PKV ihrer Kinder diese Abmachung, sagte aber, dass das eben nicht automatisch so ging, sondern sie es mit der Versicherung abgemacht hat.

LG
Ally

Hypnos
09.02.2011, 21:46
Geht bei meiner PKV problemlos - allerdings habe ich ja auch kein Kinder (von denen ich wüsste).

Ich stelle mir auch ggf. selbst ein Rezept aus und reiche das dann ein. Wird auch erstattet.

Gruß,
Hypnos

emergency doc
09.02.2011, 21:50
Ich stelle oft Rezepte für mich,meine Frau oder meinen Sohn aus, die anstandslos bezahlt werden. IMHO wissen die Versicherungen auch, daß dies für sie die günstigere Variante ist, da sie ansonsten zusätzlich zum Rezept auch die jeweilige ärztliche Konsultation mitbezahlen müssten.

Rico
09.02.2011, 21:58
Wobei sie es zumindest theoretisch nicht müssten:
Merkblatt Privatrezept LÄK BW (http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/privatrezept.pdf):

Zu erwähnen ist darüber hinaus, dass ein Arzt zwar für jede ärztliche Tätigkeit eine Vergütung nach der GOÄ liquidieren darf. Wenn er aber – wie in den hier behandelten Fällen – nicht niedergelassen ist, scheidet eine Übernahme der Kosten durch eine private Krankenversicherung in der Regel aus. Die Versicherung ist aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Krankenversicherung nur verpflichtet, die Kosten für ambulante Leistungen zu erstatten, die niedergelassene Ärzte erbracht haben (§ 4 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen).Hab aber auch noch nie davon gehört, dass da mal eine was abgelehnt hätte - wahrscheinlich eben weil sie die ärztliche Konsultation sparen. :-nix

emergency doc
09.02.2011, 22:11
Ich lese aus dem Merkblatt aber nur, daß es vermutlich problematisch bis nicht möglich wäre, eigene Leistungen abzurechnen, d.h. wenn Du einem guten Freund eine Rechnung über Beratung und Untersuchung etc. ausstellst, wird er es aus dem im Merkblatt genannten Grund nicht erstattet bekommen. Dein Rezept fällt allerdings ja nicht hierunter. (So interpretier ich das Blättchen mal..)

Evil
10.02.2011, 10:00
Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.

Hypnos
10.02.2011, 18:38
Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.

Stimmt. Hat meine auch früher gemacht (und auch jetzt noch zum Teil). Aber überall wird eben mehr reglementiert, und so denke ich, daß auch da die Grosszügigkeiten deutlich eingeengt werden...