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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnungsstellung bei Gutachten



Espressa
11.02.2011, 17:50
Ich bin gerade fleißig gutachterlich tätig, macht auch Spass, irgendwie.

Bei meiner aktuellen Anforderung lese ich ich folgendes:

(...) Sie erhalten für ein Gutachten nach Aktenlage ein Honorar in Höhe von 60,00€ netto (ohne Umsatzsteuer) je angefangene Stunde vergütet. (...) Die gesetzliche Umsatzsteuer kann bei beiden Honoraren nur geltend gemacht werden, wenn Sie nicht Kleinunternehmer im Sinne des § 19 USTG sind. Als Nachweis sollten sie eine Eigenerklärung einreichen. (...)

Wie ist das nun. Wenn ich meine 60 Kröten netto pro Arbeitsstunde will, müsste ich ja bei der Rechnung auf die Endsumme die Steuer noch drauflegen, da ich ja diese Einnahme später auch wieder versteuern muss. Oder?

Und was für eine Eigenerklärung wollen die da?

Muriel
11.02.2011, 18:08
Musst Du denn sicher eine eigene Rechnung schreiben? In meiner alten Klinik wurde es so gehandhabt, dass die Abrechnung über die Klinik lief und man selber dann eben über diesen Umweg Geld bekam. So viel allerdings nie :-notify

Espressa
11.02.2011, 18:21
Unterschiedlich.

BG-Gutachten werden zusammen mit dem Gehalt überwiesen und dort direkt versteuert. Hab bisher ein solches gemacht, da kam aber noch nichts... Dauert.

MDK-Gutachten nach Aktenlage werden direkt auf das eigene Konto überwiesen, und man muss sie später versteuern. Deshalb wäre es schon wichtig, dafür zu sorgen, dass die Steuer vorher draufgeschlagen wird.
Klar, die Rechnung machen dann unsere Sekretärinnen fertig, aber ich bin mir nicht sicher ob die dann auf sowas achten, oder ob sie selber wissen wie das gehandhabt wird.

Bisher gestellte Rechnungen für kleinere Formulare die ausgefüllt werden mussten oder ausführlichere Berichte an Versicherungen wurden nämlich ohne Steuer ausgestellt. (Gut, das war irgendwie mal 17,40 und mal 80 Euro...)

Aber wo ich 6 Stunden dahintersaß möcht ich auf die Steuer in der Rechnung nicht verzichten...

SuperSonic
11.02.2011, 18:44
Aber wo ich 6 Stunden dahintersaß möcht ich auf die Steuer in der Rechnung nicht verzichten...
Ich sehe jetzt nicht, wie dir das von Vorteil sein könnte.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du dich nicht mit der Umsatzsteuer rumplagen. In der Steuererklärung musst du die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit so oder so versteuern, da geht es dann aber um die Einkommensteuer.

Espressa
11.02.2011, 19:31
Bin ich überhaupt Kleinunternehmer oder nicht?

Ich sehe den Unterschied so:

Berechne ich auf der Rechnung lediglich die 60 Euro (x6 = 360 Euro), muss ich die dann versteuern, und kriege netto entsprechend weniger raus.

Wenn ich auf der Rechnung die Steuer drauflege, kommt am ende, wenn ich wieder diese Einkünfte versteuert hab, das Netto von 60 pro h raus.

Bzw. - ich hab ehrlich keine Ahnung wie das läuft.
Bitte klärt mich auf :-))

apple
11.02.2011, 20:09
Bei uns ist es (nach irgendeinem Paragraphen) festgelegt, dass man 85 € brutto pro Stunde auf der Rechnung angibt, weiß aber nicht ob das in jeder Klinik und in jeder Fachrichtung gleich ist :-nix

SuperSonic
11.02.2011, 21:08
Ich bin auf dem Gebiet leider auch kein Experte, hab nur in den letzten Jahren auf freiberuflicher/selbstständiger Basis nebenbei was verdient und war froh, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung gefallen bin und mich mit der Umsatzsteuer und dem Finanzamt nicht groß rumärgern musste.

Als Kleinunternehmer gilt man, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigt. In diesem Fall darf man in den eigenen Rechnungen aber auch keine Umsatz-/Mehrwertsteuer ausweisen.

Ein interessanter Artikel speziell zu ärztlichen Gutachten:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61708
Unter Umständen könnte sich die Umsatzsteuerpflicht sogar günstig auswirken.

Bei dir könnte vielleicht ein Gespräch mit dem Finanzamt Klarheit schaffen. :-nix Die Finanzämter haben ja auch eine (kostenlose) Beratungspflicht.

sodbrennen
11.02.2011, 21:45
Ich hätte jetzt auch angenommen, dass man brutto diese 60€/h bekommt, und auch diese 60€/h so in der Rechnung ansetzt. Welche Steuer willst du denn drauf schlagen? Hoffentlich nicht deinen Einkommenssteuersatz... :-nix

Espressa
12.02.2011, 06:41
Ok, ich denke mir gehen langsam Lichtlein auf.

Ist im Grunde einfach, denn man ist in dem Zusammenhang eben doch "Kleinunternehmer" und somit betrifft einen der Passus nicht.

Und sonst könnte man quasi Umsatzsteuer verrechnen und gleich ans FA abführen, aber wer will die Arbeit schon.


Jetzt bekomm ich einfach was ich bekomm, gebe das dann in der Steuererklärung an und basta. Wird dann ja eh noch alles gegengerechnet mit meinen Werbungskosten und sonstigem, von daher nicht vorauszusagen wieviel davon dann bleibt.