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kardiowooz
27.02.2011, 06:10
Hallo an alle,

Zu meiner Person:

österreichische Staatsbürgerin, Absolvierung des Medizinstudiums in Wien 2004 als Dr.med.univ.
2004 -2008 ganztätige Tätigkeit als Assistenzärztin an einer internistischen Abteilung in einem bayerischen Akutkrankenhaus
Februar 2006: Vollapprobation als Ärztin nach §3 der BÄO
seit einigen Monaten Weiterbildung zum FA für Arbeitsmedizin bei einem weiterbildungsbefugten überbetrieblichen Dienst in Bayern, absolvierter A-Kurs für Arbeitsmedizin laut deutscher WBO (3 Wochen)

Bei einer geplanten Migration nach Österreich stellt sich für mich die Frage, in wieweit bei geplantem Berufsziel Arbeitsmediziner meine Tätigkeit im Ausland anrechenbar ist.

Insbesondere würde mich interessieren, ob ich mit meiner deutschen Vollapprobation (nach 18 Monaten AIP) den in Österreich geforderten Kurs für Arbeitsmedizin an einer der Akademien für Arbeitsmedizin absovieren und im Anschluss selbständig arbeitsmedizinisch tätig sein kann (entspricht hier die Approbation quasi dem geforderten ius practicandi?)

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!? vielen lieben Dank!