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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachträgliche Transportscheinausstellung im Krankenhaus



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stennadolny
04.03.2011, 20:39
Mitten in der Nacht, am ehesten zur üblichen Tiefschlafzeit: "Ich habe viele Probleme, ich weiß nicht mehr, wie ich die bewältigen soll !". Rettungswagen ohne jeden ärztlichen Transportschein, wurde von (meist alkoholisiertem) Klienten selbst gerufen.

Rettungssanis wollen dann auch mal nachträgliche Ausstellung von Transportschein, weil die Tatsache, daß den Klienten irgendein KH-Arzt, der gerade mitten in der Nacht Dienst hat, ansehen muß, bereits seine stationäre Behandlungsbedürftigkeit beweist und somit die Richtigkeit des Transports.

Transportscheine werden dabei grundsätzlich nicht nachträglich ausgestellt und der Klient meist nicht aufgenommen, bei Renitenz dann mit Polizei entfernt. Im Falle der "Suizidkarte" strenger Überwachungsbereich, Rauchverbot und naturgemäß keine freiwillige Aufnahme, sondern richterliche Anhörung am nächsten Tag.

Es geht auch so ! [-::-]

gnuff
04.03.2011, 22:01
... Transportscheine werden dabei grundsätzlich nicht nachträglich ausgestellt...

Das ist sooo peinlich... was willst Du denn bitte damit beweisen? Dass Du der tolle Hecht in der Notaufnahme bist der den Rettungsdienst schikanieren kann? Glaubst Du eigentlich die Jungs und Mädels die Dir da nachts um drei einen Besoffenen anschleppen machen das weil sie gerade Dich ärgern wollen? Ich habe mich jahrelang über Ärzte wie Dich geärgert und mir geschworen sowas niemals abzuziehen...

Reflex
04.03.2011, 23:44
Glaubst Du eigentlich die Jungs und Mädels die Dir da nachts um drei einen Besoffenen anschleppen machen das weil sie gerade Dich ärgern wollen?

Manchmal hab ich dass Gefühl das sowas als persönlicher Affront verstanden wird, auch wenn es in solch einem Fall nicht die Aufgabe des Rettungsdienstpersonsal ist eine psychiatrische Aufnahmeindikation zu stellen und dafür ruft man doch auch keinen Notarzt, wenn nicht eine akute Gefährdung besteht.

Bei uns wird der Großteil der Transportscheine nachträglich ausgefüllt, wenn keine einweisender Arzt einen ausgestellt hat oder kein Notarzt den Transport begleitet hat. Das ist das übliche Procedere bei uns. Letztendlich ist es die Aufgabe des Aufnahmearztes zu überprüfen, wie akut der Fall ist und ob eine Aufnahmeindikation besteht auch wenn jemand wegen Pillepalle den RTW ruft. Unsere Klinik ist in einem Sozialen Brennpunkt wo wegen jedem Furz ein Rtw gerufen wird, dann wird meist schon aus haftungsrechtlichen gründen Trotzdem ein Transport zur Klinik angestrebt auch wenn dem Personal der parainfektiöse Kopfschmerz wegen Sinusitis schon anspringt und das auch bei Übergabe so kommuniziert.

Ich ärgere mich maximal über Rettundienstpersonal, dass sich bei Fachfremden Arzt die Unterschrift für den Transport ergaunert, damit sie nicht solange warten müssen und dann weder Ea noch Fa möglich ist.

Strodti
05.03.2011, 00:02
[...], auch wenn es in solch einem Fall nicht die Aufgabe des Rettungsdienstpersonsal ist eine psychiatrische Aufnahmeindikation zu stellen[...]

Ich weiß nicht, ob ich dich hier falsch verstehe... aber die Rettungswagenbesatzung MUSS einen Transport zu einer geeigneten ärztlichen Behandlung durchführen, sobald die Rettungsleitstelle einen Auftrag dazu erteilt. Ob die betrunkenen Menschen nun zu den Internisten oder den Psychiatern gebracht werden, ist für das RD-Personal schwer zu entscheiden, das muss im Zweifel zwischen den Fachabteilungen geklärt werden.

Reflex
05.03.2011, 08:01
aber die Rettungswagenbesatzung MUSS einen Transport zu einer geeigneten ärztlichen Behandlung durchführen, sobald die Rettungsleitstelle einen Auftrag dazu erteilt. ..

Ich hätte vielleicht das Wort psychiatrisch weg lassen sollen. Das macht es missverständlich. denn wir meinen beide das gleiche.

Schlussendlich ist es die Aufgabe des Arzte zu klären, gehört der aufgenommen, wegen Pillepalle wieder nach Hause geschickt oder ist er in einer anderen Fachabteilung besser aufgehoben.

Bei mir entpuppen sich auch ob 50% der Schlaganfälle, die schon mal Schlaganfall hatten, als Internistische Fälle mit alten Residuen, weil die Rettungassistenten selten in der Akutsituation klären können was ist neu und was ist alt. Ist vielleicht für mich nervig, aber ist halt einfach so...

dreamchaser
05.03.2011, 09:19
Ich ärgere mich maximal über Rettundienstpersonal, dass sich bei Fachfremden Arzt die Unterschrift für den Transport ergaunert, damit sie nicht solange warten müssen und dann weder Ea noch Fa möglich ist.

Wir haben eine rein internistische Notaufnahme, aber leider kommt es oft genug vor, dass mir einfach der Transportschein vom Rettungsdienst unter die Nase gehalten wird. Ich fordere grundsätzlich eine kurze Übergabe des Patienten, dann bekommen sie auch ihre Unterschrift. Und wenn es richtig voll ist, dann möchte ich auch ein Protokoll haben vom RTW, damit ich später noch nachlesen kann, was da war. Das machen die nämlich manchmal nicht gerne, laden lieber einfach kurz ab und sind wieder weg - aber das ist meines Erachtens nach nicht der Sinn der Rettungskette, da muss auch Zeit für eine kurze Übergabe sein, damit der Patient adäquat weiterbehandelt werden kann.

pottmed
05.03.2011, 09:40
Transportscheine werden dabei grundsätzlich nicht nachträglich ausgestellt und

Über diese Docs rege ich mich regelmäßig auf, wir haben im 24h-Dienst auch keinen Bock alles von rechts nach links zu kutschieren, aber wir sind auch keine Ärzte die entscheiden können ob der Pat. vor Ort bleibt oder im KH behandelt werden muss.

Strodti hat es schon richtig formuliert, das RD-Personal ist im Prinzip zum Transport verpflichtet. Wir wollen keinen Arzt mit den Patienten ärgern und nein, wir nerven auch nicht einen Arzt speziell damit.

BTW, auch psychiatrische Entgleisungen sind Notfälle die behandelt werden müssen :-meinung

Thunderstorm
05.03.2011, 09:59
Also wenn ich das hier so lese, dann frage ich mich manchmal schon, ob ihr als Aufnahmeärzte in einer Notaufnahme eigentlich eine Grundahnung vom RD habt???
Also zumindest mir liegt es (in den meisten Fällen) fern, die Aufnahmeärzte zu ärgern. Ausnahme s.u. ;-)
Aber ich setze natürlich voraus, dass ihr über die rechtlichen Aspekte Bescheid wisst, mit denen das RTW-Personal zu kämpfen hat.

Dazu hier mal ein paar Facts:
- wenn ein Pat. den RTW ruft und transportiert werden will, dann hat der RA die Pflicht, ihn mitzunehmen (egal ob er "ein akutes Nichts" :-wow (danke "gnuff" - habe Tränen gelacht) oder was schlimmes hat)! = Transportpflicht
- der RD hat die Pflicht, den Pat., wenn dieser es wünscht, einem Arzt vorzustellen - egal ob KVB, Hausarzt oder Klinikarzt! Und ich werde garantiert weder meine Urkunde, meine Freiheit oder mein Ziel, Ärztin zu werden, gefährden und den Pat. zu Hause lassen, bloß weil ich (!) der Meinung bin, dass er nichts hat. Das steht mir nicht zu, da ich kein Arzt bin!
- Wenn ein Pat. mit dem RTW kommt, dann hat da vorher kein Arzt draufgeschaut, also kann da auch noch kein gestempelter und unterschriebener Transportschein vorliegen. :-wand Das ist die Aufgabe des Aufnahmearztes!!! Der, wenn er seinen Namen druntersetzt, damit übrigens NICHT persönlich haftbar gemacht werden kann (also sich mit der Krankenkasse rumstreiten muss o.ä., was viele Ärzte befürchten). Die Krankenkasse fordert nunmal Stempel+Unterschrift auf dem Trapo, sonst gibts kein Geld.
- Wenn bereits ein Trapo oder eine NA-Bescheinigung vorliegt, dann war vorher ein niedergelassener Kollege oder ein NA vor Ort. Und dann wurde der Transport von diesem Kollegen angewiesen. Dann braucht der RD auch keinen Trapo mehr. Wenn ihr dann Eurem Ärger darüber Luft machen wollt, dann wendet Euch bitte an Euren Kollegen und nicht an den RD (der kann nämlich nichts dafür)! Und führt diese Diskussion bitte auch nicht vor dem Pat.!

Und noch ein kleiner Tipp: wenn man die Kollegen vom RTW auf die Palme bringt, dann reagieren wir meist so, wie ihr es Euch unter keinen Umständen wünscht: wir bringen Euch alle Pat., die wir auftreiben können, als "kleines Dankeschön"....

Trianna
05.03.2011, 10:22
Das ist doch aber dann auch nich Sinn der Übung oder irgendwie erfolgsversprechend, oder? :-nix

Thunderstorm
05.03.2011, 10:28
@ trianna
Da hast Du natürlich vollkommen recht!!!
Aber irgendwann ist das Maß mal voll und die Kollegen reagieren trotzig (was natürlich auch nicht richtig ist).
Die meisten haben dabei aber immer noch die Hoffnung, dass die Ärzte daraus ihre Lehren ziehen und die ganze Situation mal überdenken. Ist aber meist "Wunschdenken".
Und so hacken dann beide Parteien erfolglos aufeinander rum - es entsteht Ärger und Frust auf beiden Seiten.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht sein muss und suche dann das Gespräch, was aber oft nicht den gewünschten Erfolg bringt. Ursache :-nix meist heißt es dann nur von Seiten der Ärzte: aber ihr seht doch, dass der nichts hat...; ja klar - ich habe ja Augen im Kopf, aber das ändern nun mal rein gar nichts an den rechtlichen Vorschriften. Und so schließt sich das Möbiusband...!

Ach ja - hatte ich noch ganz vergessen: RD-Einsatzprotokolle gibt es selbstverständlicher Weise für jeden Patienten (Ausnahme: KTP, bei dem wirklich gar nichts gemacht wurde).
Leider haben wir oft das Problem, dass kein Arzt da ist, der uns den Patienten abnimmt, sondern nur das Krankenpflegepersonal (v.a. in Unikliniken).
Daher ist ein Protokoll doppelt wichtig, damit die behandelnden Ärzte später sehen, was eigentlich los war!
Und für den RD ist es natürlich der Grundbaustein für seine rechtliche Absicherung. Daher sind bei mir die Dinger auch immer sehr ausführlich und lang, was wiederrum viele Mitarbeiter im KH (egal ob Ärzte oder Pflegepersonal) nicht verstehen. Da darf ich mir oft anhören: wieso schreibst Du denn soviel? Das liest doch eh keiner...! Da macht man seine Arbeit korrekt und darf sich dann so einen M*** anhören. Auch nicht gerade aufbauend. Aber wie man es macht, macht man es verkehrt :-keks

EKT
05.03.2011, 10:45
Warum sollen die Transportierten mit "akutem Nichts" ihren Ausflug im Spezial-Taxi nicht einfach selbst zahlen?

WackenDoc
05.03.2011, 10:49
Da sind wir ja recht nett zu unserem Rettungsdienst. Wir nehmen erstmal alles ohne den RD anzumotzen. Ich mein, die können da ja nix für.
Wenn wir freie Kapazitäten haben, nehmen wir auch Patienten aus den Nachbarlandkreisen, wenn wir näher sind, oder der Patient das unbedingt will.

Und ob der Patient wirklich nix hat, weiss ich erst, wenn ich ne Anamnese, körperliche Untersuchung, ggf. Labor, EKG und ggf. weitere Untersuchungen gemacht hab und ne (Verdachts)Diagnose gestellt hab.
Letzteres ist nun mal ärztliche Aufgabe also darf der RD ohne NA das gar nicht.

Auch ein Herzneurotiker kann nen Infarkt haben. Eine Somatisierungsstörung schließt eine somatische Erkrankung nicht aus.

Am Anfang steht ja der Patient (oder auch Angehörige oder Passanten), der der Meinung war, dass er der Hilfe des RD benötigt und von dem her schon mal an sich ein Notfall ist.

Oder um es anders auszudrücken: Ein Patient, der mit dem RD kommt, ist ein Notfall, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Feuerblick
05.03.2011, 11:37
Warum sollen die Transportierten mit "akutem Nichts" ihren Ausflug im Spezial-Taxi nicht einfach selbst zahlen?
Wenn die Krankenkasse die Zahlung verweigert, wird genau das vom abrechnenden Transportunternehmen eingeleitet. Aber auch dafür braucht man einen Transportschein, der bestätigt, dass der Transport DURCHGEFÜHRT wurde (nix anderes soll dieser Schein überhaupt anzeigen!!!!). Ganz einfach!
Und die dämlichen Kliniksverwaltungen, die ihren Ärzten auch heute noch einreden wollen, sie würden die Zahlung von den ausstellenden Ärzten zurückverlangen, haben wirklich keine Ahnung.
Nochmal:
1. Ein Transportschein bestätigt den Transport eines Patienten mit einem wie auch immer gearteten Fahrzeug (auch ein Krankentransport mit dem Taxi bekommt einen Trapo).
2. Dieser Transportschein dient bei Rechnungsstellung als Beweis für den Transport.
3. Möchte die Krankenkasse nicht zahlen, weil sie der Meinung ist, dass der Transport mit diesem Rettungsmittel nicht gerechtfertigt war (weil der Patient sich als zu "gesund" herausstellte... auch hier: das gilt auch für Taxifahrten!), dann wird der Transport dem Patienten in Rechnung gestellt.
4. Zahlt der Patient nicht, gibts Mahnungen und das volle Programm.
5. In den seltenen Fällen, in denen man den Patienten nicht ausfindig machen kann und irgendwie keiner zuständig ist, wird die Fahrt eher als Fehlfahrt gebucht als ans Krankenhaus weitergeleitet.

Wäre schön, wenn sich das endlich mal unter allen Ärzten rumsprechen würde!
Ich hab mich in meiner Rettungsdienstzeit auch immer über diese selbstgerechten Idioten geärgert, die mir nachts um vier erklären wollten, wie Rettungsdienstfahrten wohl abgerechnet werden und was ein Trapo zu bedeuten hat. Blöd nur, dass ich in unserem Verband zu der Zeit auch für die Abrechnung besagter Scheine zuständig war und es ganz sicher besser wusste. Also, liebe Kollegen: Stellt den armen Rettungsdienstlern den Schein aus. Ohne Schein keine Rechnung für niemanden = Fahrt ganz gratis aus öffentlichen Mitteln gemacht. Wollt ihr das wirklich?

Espressa
05.03.2011, 11:49
Mein gegenwärtiger OA hat zu seiner Assizeit mal eine Transportscheinunterzeichnung verweigert.

Weil der Patient frech in der Nacht auch noch sagte, es sei ihm schon klar dass er selber hätte kommen können, hatte grad keinen der ihn fahren würde. (Befund war glaub ein HH-FK vom Vortag oder so).

Es gab ein Riesen-Tamtam, Klagen und Stellungnahmen und Äußerungen von Chef, Klinikleitung, etc.
Geendet hat es damit, dass das Krankenhaus dem Betreffenden die vom RD ausgestellte Rechnung vergütet hat. Und sich über die schlechte Publicity geärgert hat, die der Patient auch inzwischen verbreitet hatte.
Wenn sich aber alles erstmal so hochbauscht, wollen alle nur noch eins: dass es endlich aufhört.

Deshalb lege ich mich damit nicht an. Aber Scheine für Taxi oder Krankenwagen für die Heimfahrt stelle ich nicht aus, wenn ich finde sie seien unnötig. Da dürfen sich die betreffenden das Taxi gern selbst bezahlen.

WackenDoc
05.03.2011, 11:57
Heimfahrten sind ja auch nochmal was anderes.

Leelaacoo
05.03.2011, 12:02
So mach ich das auch...wer zu uns kommt, kriegt nen Schein...warum soll der RD sich erst ärgern, dass er/sie zu einem "akuten Nichts" rausdurften und dann noch in der Ambulanz ärgern:-nix Ich verstehe Kollegen nicht, die sich prinzipiell mit dem RD anlegen (sind aber auch eher die, die sich eh mit allen anlegen...und kein NA fahren:-peng). Bringt nichts (außer die nächste Ladung eingesauter C2ler, die rumrandalieren) und ist auch unfair.
Aber heim dürfen "Akute-Nichts" Leute alleine finden, wenn sie nicht gerade zu betrunken sind (die müssen ja eh erst mal bleiben). Da gibts ein paar nette Worte und KEINEN Taxischein (zumal Großstadt, muss keiner über Feld und Wiesen laufen in der Nacht).

LG Lee

LieberInvasiv
05.03.2011, 13:05
- wenn ein Pat. den RTW ruft und transportiert werden will, dann hat der RA die Pflicht, ihn mitzunehmen (egal ob er "ein akutes Nichts" :-wow (danke "gnuff" - habe Tränen gelacht) oder was schlimmes hat)! = Transportpflicht


Auch auf die Gefahr hin mich jetzt unbeliebt zu machen, aber das mit der Transportpflich stimmt so nicht.

Ein Rettungsassistent hat nicht die Pflicht jeden Patienten zu transportieren, egal ob dieser es will oder nicht. Einzige Ausnahme (die allerdings auch nur arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann) ist eine Dienstanweisung des Arbeitgeber. Was man abe rnicht vergessen sollte (gerade als Arzt), ein Rettungsassistent, der einen Patienten zu Hause lässt, bewegt sich jedes mal auf sehr dünnem Eis. Geht nämlich etwas schief (und sei es der Pat. der anschließend ohne zu gucken über die Straße läuft und überfahren wird), dann steht der Rettungsassistent plötzlich dumm da. Er darf nämlich laut Gesetz keine Diagnosen stellen (HeilprG) und wagt sich somit mit der "Feststellung" das hier kein Notfall, bzw. keine Indikation für einen Transport vorliegt obwohl ihn das RettAssG dazu befähigt (§3) in einem rechtlichen Graubereich.
Vor allem deshalb weil er keine Ärztehaftpflicht u.ä. hinter sich stehen hat und bei den meisten sogar eine Berufshaftpflicht/Berufsrechtsschutzversicherung fehlt, da diese nicht verpflichtend sind, wird sich ein RettAss also im Zweifelsfalle eher für den transport, als dagegen entscheiden.
Der Arbeitgeber wird sich selbstverstänlich auch nicht hinter den Angestellten stellen...
Ein RettAss, der allerdings ohne nachzudenken alles und jeden transportiert sollte sich auch mal Gedanken darübe rmachen, ob er so ganz auf dem Stand der zeit ist und dem aktuellen Bild des RettungsFACHpersonals entspricht! :-meinung

Was ich auf der anderen Seite nicht verstehe ist, was für ein Problem ihr mit einem RTW ohne Transportschein habt. Wo soll ein RTW denn bitte einen Transportschein herbekommen, wenn nicht aus der Ambulanz.
Das ganze läuft folgendermaßen: Pat. ruft 112, Disponent schickt RTW, RettAss untersucht Pat und entscheidet sich ihn mitzunehmen, RTW taucht mit Pat. in der Notaufnahme auf. Der Ambulanzarzt ist also der erste und einzige Arzt in dieser "Rettungskette" und somit auch der einzge, der eine TVO unterschreiben kann/darf.

Anders sieht es selbstverstädnlich mit einem KTW aus.. den Unterschied zwischen KTW und RTW sollte aber zumindest einem NA-Arzt geläufig sein.
Für einen KTW braucht man lauft Sozialgesetzbuch einen im Vorfeld von einem Arzt ausgestellten Transportschein. Liegt dieser nicht vor ist alles andere Kulanzgeschäft, wenn nicht auf regionaler Ebene zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus etwas anderes vereinbart ist.
Auch hier ist es allerdings so, dass viele Rettungsdienste Dienstanweisungen haben, den Pat. auch ohne TVO zu transportieren. Ist ja auch kein Problem.. das ist wie mit dem Taxi zu fahren. Und wenn der Arzt in der Aufnahme keine Transportindikation sieht, d.h. die TVO verweigert, dann geht die Rechung privat an den Patienten. Der Pat. muss natürlich vor dem Transport über diese Möglichkeit aufgeklärt werden.

Zur Dokumentation:
Handelt es sich um einen Notfalltransport, also einen RTW, dann MUSS der Transportführer (RettAss) genau so dokumentieren wie ein NA!
Tut er das nicht handelt er grob fahrlässig und ggf. gegen die Dienstanweisung seines Arbeitgebers.. mal ganz abgesehen davon, dass er massive Probleme bekommen wird wenn doch mal Fragen auftauchen, oder ein Pat/Angehörige tatsächlich vor Gericht ziehen. In diesem falle kommt es nämlich zur Beweisumkehrpflicht.. kein Spaß!
Ein KTW-Transport muss wenn es zu keinen Auffälligkeiten kommt nicht dokumentiert werden.

Übergabe:
Eine Übergabe muss immer erfolgen, auch wenn man dafür auf den NA-Arzt warten muss. Man kann natrülich auch an die Schwester übergeben, sollte sich aber im klaren darüber sein, dass es a) nachgewiesener Maßen immer zu Verlusten an Information kommt, wenn man meherere "Kettenglieder" einbaut und b) sich hierbei nicht um die in Folge verantwortliche Person handelt - es ist also nur eine Notlösung.

PS: Im Streitfall die NA mit unnötigen Patienten zuzumüllen halte ich genau so für unprofessionell, wie einen NA-Arzt der keine Ahnung hat und sich wie ein ******* benimmt! manchmal muss man sich echt nicht wundern, dass er RD keinen besonders guten Ruf hat..

stennadolny
05.03.2011, 16:31
Es kommen hier Stilblüten vor, die es in sich haben:


1. Ein Transportschein bestätigt den Transport eines Patienten mit einem wie auch immer gearteten Fahrzeug (auch ein Krankentransport mit dem Taxi bekommt einen Trapo).

Selten so gelacht. Falls immer noch nicht verstanden: Es geht um die nachträgliche Ausstellung einer ärztlichen Transportanweisung, nicht um irgendeine Bestätigung, daß der Pat. mit RTW im KH angekommen ist. Daß da ein Unterschied besteht, sollte auch dem Laien einleuchten.


2. Dieser Transportschein dient bei Rechnungsstellung als Beweis für den Transport.

Wichtige Worte: RECHNUNGSSTELLE (= des naturgemäß ökonomisch agierenden Rettungsunternehmers) und BEWEIS. Nö: Die Ärztliche Transporteinweisung dient der - meist problemlosen- Abrechnung der initial nicht ärztlich indizierten Krankenfahrt mit der (Gesetzlichen) KK. Erleichtert es also, überhaupt Kohle zu bekommen, sonst garnix.


3. Möchte die Krankenkasse nicht zahlen, weil sie der Meinung ist, dass der Transport mit diesem Rettungsmittel nicht gerechtfertigt war (weil der Patient sich als zu "gesund" herausstellte... auch hier: das gilt auch für Taxifahrten!), dann wird der Transport dem Patienten in Rechnung gestellt.

Wieder falsch: Die Krankenkasse zahlt eben in der Regel OHNE ärztliche Transportanweisung nicht - mit Recht ! Sonst wäre JEDE Rettungsfahrt ein Blankoscheck für Rettungsunternehmen, Kohle zu scheffeln. Einfach mal so ! ;-)


4. Zahlt der Patient nicht, gibts Mahnungen und das volle Programm.
Seitens des Rettungsunternehmens, ja !


5. In den seltenen Fällen, in denen man den Patienten nicht ausfindig machen kann und irgendwie keiner zuständig ist, wird die Fahrt eher als Fehlfahrt gebucht als ans Krankenhaus weitergeleitet.

Wieder: Quatsch. Das KH ist NIEMALS Kostenträger einer solchen Fahrt (wieso auch- das KH hat sie ja nicht indiziert !), allenfalls das Rettungsunternehmen selbst oder der entsprechende Gebietskörperschaft (Rettungszweckverband, Kommune, Landkreis, weiß der Kuckuck).

Was hier einfach unter den Tisch fällt: Die Rettungsleitstelle indiziert (zumindest- theoretisch- in Bayern), ob es sich um einen Krankentransport handelt oder nicht. Für einen Krankentransport muß allerdings eine ärztliche Transportanweisung vorliegen - nur im Ausnahmefall darf ein KT ohne ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Und dann ist es das Problem der Rettungsleiststelle, die dies ja indiziert hat, der KK beizubringen, wieso keine ärztliche Anweisung vorliegt. Es ist nicht das Problem des Diensthabenden im KH, weil er dies garnicht beurteilen kann ! Ex post ist für mich Quatsch.

Ich verstehe grundsätzlich nicht, wieso der KV-Notdienst in machen Regionen so selten von den Rettungsleistellen verständigt wird, um eine Transportanweisung zu stellen - vielleicht, weil man einem best. Rettungsunternehmen möglichst viele Fahrten "blanko" zuschanzen möchte.

Hatte einmal folgende Story: Betreuer ruft diensthabenden Psychiater an, daß sein Klient (in der äußersten Peripherie des Pflichtversorgungsgebietes) stockbesoffen in der Wohnung liege, aber seiner Meinung nach nicht suizidal oder bewußtlos sei. Er könne ihn so nicht liegenlassen. (Bek. Pat. lallt hörbar nette Sachen im Hintergrund !) Ratschlag, diensthabenden Arzt vor Ort zu verständigen, um Lage zu peilen. Ärztl. Kollege solle das beurteilen. Betreuer könne Pat. nicht persönlich bringen, wolle aber unbedingt Aufnahme im KH (mündl. mitgeteilt, nicht schriftlich !)

Einige Stunden später ist Pat. mit Krankentransport (RTW) und Sanis eingetroffen, leidlich besoffen und ansonsten ok. wie immer, Sanis wollen Transportanweisung unterschrieben haben, der diensthabende Psychiater in der Klinik habe die KH-Einweisung "verfügt".

Sagt wer ?

Sagt der Betreuer ! Beweis ? Keinen !

Keine Unterschrift Transportanweisung, Sanis sofort erbost weg.

Pat. wird nicht aufgenommen, weil keine Indikation. Bekommt Termin zur geplanten Entgiftung. Betreuer wird angerufen, um ihn abzuholen, nicht erreichbar. Pat. trollt sich dann selbst und ward nicht mehr gesehen.

Rechnung schließlich an Klienten, Betreuer droht KH mit Klage wg. Zahlung des Transports (sein Schützling könne das nicht selbst bezahlen.....), KH schaltet Juristen ein und schlußendlich mußte blieb Rettungsdienst auf Transport sitzen, weil eine ärztliche Transportanweisung VORHER nicht eingheholt worden war und nicht nachgewiesen werden konnte, daß das unmöglich gewesen sei.;-)

Feuerblick
05.03.2011, 16:43
@Stennadolny: Tut mir leid, aber dein Tonfall macht jegliche Diskussion absolut unmöglich und überflüssig. Dass du von deinem Job gefrustet bist, ist weder die Schuld der Leute hier im Forum noch hält dich irgendwer davon ab, dieses Land mit seinem bösen, bösen System zu verlassen. Wenn du also der Meinung bist, dass es klug ist, so zu handeln wie du handelst, dann tu es, aber lass uns mit deinen oberlehrerhaften Postings in Ruhe.
Von der Abrechnung und dem Rettungsdienstwesen hast du leider keinerlei Ahnung und davon auch noch recht viel... Denn auch ein Taxi bekommt einen Transportschein. Auf dem kannst du nämlich ankreuzen, ob medizinische Maßnahmen und Personal notwendig waren. Solltest dir vielleicht Scheine und Ankreuzmöglichkeiten nochmal anschauen. Wenn du also weiterhin glaubst, dass der Rettungsdienst alle aufsammelt, die bei drei nicht auf dem nächsten Baum sind, dann tust du mir einfach nur noch leid.
Und noch was: DOCH, das Krankenhaus kann auch der Rechnungsträger einer Fahrt sein... nämlich bei KONSILfahrten.
Also: Erst informieren, dann was erzählen.
*schaltet auf Ignore-Modus*

WackenDoc
05.03.2011, 16:51
Ich denke ihr werft da einige Konstellationen durcheinander:
Einmal kann es sein, dass der Patient den Hausarzt/kassenärztlichen Notdienst etc. ruft und dieser den Patienten in´s Krankenhaus schickt. Dann ist der für den TrspSchein zuständig, zusammen mit der Einweisung.

Oder der Patient ruft direkt den RD- aber da ist es doch realitätsfern, vom RD zu erwarten, dass der erstmal auf den Notdienst wartet, damit der den Schein ausfüllt- da seh ich überhaupt kein Problem das Teil im Krankenhaus auszufüllen.
Oder der RD holt den NA dazu- dann hat sich das Problem doch erst recht erledigt.

Und dann halt noch die Transportfahrten zu Untersuchungen wenn der Patient nicht ausreichend mobil ist.

Aber der LieberIntensiv hat das auch schon schön auseinandergedröselt.