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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszeit - welche Verpflichtungen?



Seeräuberjenny
09.03.2011, 20:21
Hallo ihr,

hab mal folgende Frage:

nach meiner jetzigen Halbtagsstelle als Studienärztin, die Ende März ausläuft, möchte ich am 1. Juni wieder "richtig" im Krankenhaus arbeiten und mir vorher eine zweimonatige Auszeit gönnen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, welche Kosten da auf mich zukommen. Muss ja wahrscheinlich den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenversicherung selbst übernehmen. Aber wie ist es mit den sonstigen Abgaben, die normalerweise vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die ganzen Sozialabgaben. Muss ich die weiterzahlen? Bin ich verpflichtet, mich arbeitslos zu melden oder sonst irgendwo "Bescheid zu sagen", dass ich in den beiden Monaten keine Lohnsteuer zahle? Ich könnte mich auf jeden Fall die beiden Monate finanziell über Wasser halten, will nur nicht irgendwo rausfliegen, weil ich was übersehen habe.

Also, wenn jemand von euch schonmal so eine kurze Auszeit genommen hat, wäre ich dankbar über ein paar Ratschläge.

Viele Grüße
Seeräuberjenny

Espressa
09.03.2011, 20:38
Also ich hab einen Monat pausiert, und musste gar nichts zahlen. Sogar die Krankenversicherung läuft noch einen Monat weiter - frag bei denen nach, wie es mit dem zweiten dann aussieht.
Arbeitslos melden muss man sich jedenfalls nicht. Und Abgaben zahlst du natürlich auch nicht, wenn du kein Einkommen hast. Wäre ja noch schöner! :-notify

SteffiH
10.03.2011, 00:46
Hi,
ich hab vergangenes Jahr 3 Monate pausiert zwischen 2 Stellen. Hab mich für die Zeit freiwillig in der GKV versichert, dann zahlt man halt den Minimalbeitrag, sind glaube ich 160 Euro im Monat. Ich wollte mich für die Zeit arbeitslos melden, um die Renteneinzahlungen, die ja dann vom Arbeitsamt übernommen werden, nicht zu verlieren. Allerdings will dich das Arbeitsamt dann vermitteln und das ist ja auch doof ;) Hab also damals bei der Ärzteversorgung angerufen, die mir mitgeteilt hat dass 3 Monate Pause kaum was ausmachen wenns um die spätere Rente geht, die Dame hatte mir das sogar ausgerechnet, waren glaub 4 oder 5 Euro im Monat. Alternativ kann man auch freiwillig einbezahlen, ich habs net gemacht.
Viel Spass und genieß die freien Monate :)
Steffi

Seeräuberjenny
10.03.2011, 18:11
Hey,

danke für eure Antworten!
Dann habe ich mir ja mal wieder ganz umsonst Sorgen gemacht. Wenn mich nicht zufällig jemand drauf aufmerksam gemacht hätte, hätte ich mir gar keine Gedanken gemacht.
Dann werde ich direkt morgen mal bei meiner Krankenkasse und bei der Ärzteversorung anrufen.
So toll finde ich die Aussicht nämlich auch nicht, mich arbeitslos zu melden.

Viele Grüße!

Gersig
11.03.2011, 08:24
Kleine Übersicht:

Krankenversicherung: Man hat einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" nach § 19 Abs. 2 SGB V für "längstens einen Monat".

Versorungswerk: Eine Befreiung von Zahlungen in die Rentenversicherung ist in diesem Zeitraum möglich. Jedoch sollte man sich - insbesondere bei längeren Zeiträumen - beraten lassen, ob eine freiwillige Versicherung für den Zeitraum nicht die bessere Möglichkeit ist.

emergency doc
11.03.2011, 21:31
Naja, arbeitslos melden würde ich mich schon. Vermittlungsangebote etc. kann man ja sausen lassen. Schlimmeres als die Zahlung kürzen können die dann nicht machen, aber da geht es ja um Geld, das man sowieso nicht wollte, gell? Allerdings sollte man nicht vergessen, daß man dann KV und RV bezahlt kriegt.

SteffiH
13.03.2011, 09:35
Mit diesem Hintergedanken bin ich damals in meiner Auszeit auch zum Arbeitsamt gegangen.
Der Nachteil der Sache ist hat, dass sie dich bei Arbeitslosmeldung zuerstmal zu einem Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler verdonnern, der dann mit dir gemeinsam Stellen sucht, wo du dich bewerben kannst. Wenn du das nicht tust, enfällt dein Anspruch aufs Geld (und auch auf die RV- und Krankenkassenzahlung). Ausserdem musst du dich immer beim Arbeitsamt abmelden wenn du die Stadt verlässt und lauter solch Zeug. Solltest du selbst gekündigt haben (und nicht dein Arbeitgeber, oder ausgelaufener Vertrag) hast du eh erstmal 3 Monate Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld. Ausserdem musst du dich, wenn du wirklich die Kohle haben möchtest, mindestens (ich glaube) 6 Wochen vor Beschäftigungsende melden, sonst bist du auch erstmal gesperrt fürs Geld.
Mag sein dass das ein bisserl anders ist, wenn du schon einen Vertrag für die Folgestelle unterschrieben hast...