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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag2 - A152/B42 - medizinisches Versorgungszentrum



Unregistriert
16.03.2011, 17:19
Der Definition nach müssten D (halte ich für die gesuchte richtige Antwort) und E richtig sein, da es per Gesetz keine Vorschrift gibt, wer dieses Zentrum einrichtet... E wäre also durchaus denkbar...
Ansonsten laut den gängigen Definitionen m.E. Antwort D, da diese Einrichtungen oft an Kliniken angebunden sind und so Ressourcen von beiden (Klinik und MVZ) genutzt werden können (was z.Bsp. bei ambulanten OPs Vorteile bringt)...

Unregistriert
16.03.2011, 17:24
Bis jetzt gibt es noch keine Lösung vom Medi Learn Team, vielleicht sollten wir da einfach noch abwarten ;-)