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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definitive Bestehensgrenze?



mbw55
16.03.2011, 19:07
Moin,

gibt es eigentlich eine definitive Bestehensgrenze, mit der man auf jeden Fall bestanden hat?
oder gilt es nur abzuwarten?

saipro
16.03.2011, 19:08
192 Punkte ;-)

mbw55
16.03.2011, 19:17
also 60 % von den 320 fragen...

danke

Unregistriert
16.03.2011, 19:20
Ja, das hab ich schon öfters gelesen... gibts da vielleicht eine offizielle Quelle, vielleicht auf der Seite des IMPP, zum Nachlesen? Das würde mich etwas mehr beruhigen... ich mein, wenns so wäre, könnte das IMPP das doch durchaus veröffentlichen. Und ich hab das jetzt schon so oft gelesen und gehört, woher haben die Leute diese Info denn?

Und 192 Punkte ist wirklich definitiv? Kann es nicht beim Nachteilsausgleich dazu kommen, dass die Bestehensgrenze für die betreffende Person um ein oder zwei Punkte nach oben rutscht? Oder sind 192 Punkte wirklich definitiv?

catgamer
16.03.2011, 19:23
192 Punkte sind wirklich definitive Bestehensgrenze, denn ob mit oder ohne Nachteilsausgleich die reichen.

Unregistriert
16.03.2011, 19:28
Alles klar, vielen Dank für die Info, das beruhigt mich!