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p4uL
19.03.2011, 14:00
Ich stehe kurz vor der Unterschrift meines ersten Arbeitsvertrage (kommunales KH). Dieser liegt mir vor und ist auf 2 Jahre befristet. Die Rechtsberatung beim Marburger Bund hat mir gesagt, dass der Vertrag in Ordnung sei, bis auf die Befristung.
Mein zukünftiger Chef ist in meinem Fachgebiet zur vollen Weiterbildung berechtigt.
Nach Ansicht des MB-Juristen ist es rechtlich so, dass der Vertrag über die volle Weiterbildungszeit gehen muss und diese Tatsache sogar per Gericht (Klage) durchgesetzten werden könne. Und das auch nach Unterschreiben des befristeten Vertages. Im Vertrag selbst steht aber nix von Weiterbildung. Dort wird die lediglich die Anstellung als "Arzt im Fachgebiet XY" fixiert.

Ich möchte ganz allgemein zur Diskussion stellen, was von diesen befristeten Verträgen zu halten ist. Warum machen CÄs soetwas trotz voll Weiterbildungsermächtigung? Was ist von der etwas seltsamen Formulierung im Vertrag zu halten? Kann das verwaltungstechnische Gründe haben?

Mich persönlich Interssiert noch, ob man in so einem Fall nicht "automatisch" Weiterbildungsassistent ist? Ich komme schließlich direkt von der Uni und kann vermeintlich nichts als absolute Grundlagen in dem Gebiet, muss also weitergebildet werden um meine Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.

stennadolny
19.03.2011, 14:25
Finger weg von diesem Haus und diesem Vertrag !:-meinung

Üblich ist heute in Kommunalen Häusern durchaus: Vertrag ausdrücklich "zur Weiterbildung" und MINDESTENS für die VOLLE WB-Zeit.

Teilweise gibt es sogar bereits unbegrenzte Verträge (mit Einstellung).


Im Vertrag selbst steht aber nix von Weiterbildung. Dort wird die lediglich die Anstellung als "Arzt im Fachgebiet XY" fixiert.

Mag sein, daß der Marburger Bund recht hat. ABER: ENTWEDER ausdrpcklicher WB-Vertrag MINDESTENS für die volle WB-Zeit oder sein lassen.
Mit diesem Vertrag bist Du dem CA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert -kein Gutes Zeichen, mal ehrlich, wenn die gleich am Anfang so "klotzen".

Ich würde die Hände davon lassen !

In Zeiten des Ärztemangels ist DAS UNVERSCHÄMT und nicht HINZUNEHMEN ! :-dance

Übrigens: Ob Du dann WB-Assi bist, würde ich mal bezweifeln, wenn es nicht ausdrücklich drinne steht. Müßte man wohl einklagen - wozu, wenn es genügend Alternativen gibt.....


Beispiel ais Psychiatrie (Bayern): Jemand, der bis vor kurzem noch bei manchen "kritischen" Kollegen Verträge nicht verlängert hat und allenfalls Verträge für die volle WB-Zeit vergeben hat, muß sich nun mit Ukrainern herumschlagen und damit, daß ihm der Rest der Assis ohne unbegrenzte Verträge davonlaufen. SO sieht es aus - und wir sind hier nicht in der bayerischen Peripherie ! :-bee

p4uL
19.03.2011, 14:32
Aber was ist den jetzt konkret der Nachteil? Wo bin ich dem Chef denn ausgeliefert?
Der CA hat dieses Vorgehen mit seinem Betriebsrat begründet (dieser hat die Stelle eben nur für 2 Jahre genehmigt) und darauf hingewiesen, dass ich bei diesem Vertrag dann "den Fuß in der Tür hätte" und das dann schon klappen würde mit der Verlängerung.
Auf der Website des Hauses werden alle Assistenten (ca. 25 an der Zahl) als "Assistent in der Weiterbildung" bezeichnet.

stennadolny
19.03.2011, 15:07
Ein begrenzter Arbeitsvertrag braucht im Öffentlichen Dienst eine Begründung, insbesondere, wenn der Betriebsrat da "angeblich" blockiert. Steht die Begründung im Vertrag drinne ? Offenkundig nicht ! Schon mal eigenartig. Hat Dir der Chef die (angebliche) Begründung des Betriebsrates gesagt ? Schon komisch, nicht ?

Betriebsrat wird übrigens gerne von Chefs vorgeschoben - kannst Dich ja mit dem Betriebsratsvorsitzenden in Verbindung setzen, um dies gegenzuchecken. Sei mal gespannt......Meist will oder muß der CA sparen, sonst nix.

Übrigens ist die Vertragsdauer in der Regel NICHT vom Betriebsrat abhängig - es sei denn, Du bist irgendeine Vertretung, was Dir dann aber im Öffentlichen Dienst erst recht schriftlich gegeben werden muß.

Mit einer maximalen "sachgrundlosen" Befristung auf 2 Jahre bist Du der letzte Depp - es ist das äußerst Mögliche, was gesetzlich gerade noch zulässig ist.

http://www.bmas.de/portal/1426/property=pdf/a263__teilzeit__alles__was__recht__ist.pdf


Der CA hat dieses Vorgehen mit seinem Betriebsrat begründet (dieser hat die Stelle eben nur für 2 Jahre genehmigt) und darauf hingewiesen, dass ich bei diesem Vertrag dann "den Fuß in der Tür hätte" und das dann schon klappen würde mit der Verlängerung.

HAHAHA !
Was Du in einem deutschen Krankenhaus nicht schriftlich hast, kannste knicken. Im Ernst: Sei nicht naiv !:-)) Versprechen tun die Dir alles um Dich zu bekommen - hinterher weiß man nichts mehr davon. Glaube mir, die Erfahrungswerte sind erdrückend.:-oopss

Laß Dir das mit der Vertragsverlängerung vom Chefarzt bzw. der Verwaltungsleitung des KH schriftlich geben- Du wirst es nicht bekommen ! :-top

Noch mal: Diese Bedingungen braucht man heute NICHT zu akzeptieren, Minimum ist ausdrücklich Arbeitsvertrag "Zur Weiterbildung im Fach XY" UND mind. volle WB-Zeit. :-D


Wo bin ich dem Chef denn ausgeliefert?
Bei der Vertragsverlängerung und den Bedingungen, die er dafür "informell" diktieren kann ? Bei der Ausstellung eines WB-Zeugnisses, auf das Du aus dem Arbeitsvertrag heraus KEIN RECHT hast, also der Chef Dein "Wohlverhalten" strapazieren kann ?


Auf der Website des Hauses werden alle Assistenten (ca. 25 an der Zahl) als "Assistent in der Weiterbildung" bezeichnet.
Und ? Ist das rechtlich relevant ? NEIN !

25 WB-Assis auf EINEN Chefarzt sind auch ein wenig viel, findest Du nicht......? Wie soll denn dan überhaupt die WB laufen, 25teilen kann der sich nicht:-stud

p4uL
19.03.2011, 15:24
komme mir gerade total dämlich vor :-heul

wo soll ich den jetzt bis zum 1.4. noch ne neue stelle herbekommen?
ich habe finanzielle Verpflichtungen, Umzug, etc. alles schon geplant und auf diese Stelle eingeschossen...

im studium erzählt einem niemand etwas davon wie man sich auf dem arbeitsmarkt verhalten soll (vermutlich weil die Lehre größtenteils von Chefärzten gemacht wird :-( ).

Werde morgen nochmal bei der Klinik anrufen und nachhaken. Vielleicht lässt sich ja noch was machen.

Weitere Meinungen?

PS: Habe nochmal nachgezählt. Sind 23 WB-Assistenten und ein paar FA bei 10 Oberärzten + CA (Fach ist Anästhesie). Da wird wohl schon ordentlich weitergebildet.

McBeal
19.03.2011, 15:30
Bei uns (ich habe einen Vertrag über die volle WB-Zeit) gibt es auch immer wieder Kolleg(inn)en mit befristeten Verträgen und zwar ganz einfach aus dem Grund, dass wir viele Frauen sind und immer mal wieder eine in MuSchu und Elternzeit geht. Da kann die Klinik, wenn sie für die Zeit einen Ersatz gibt, doch nicht einfach einen vollen Weiterbildungsvertrag anbieten, wenn klar ist, dass die Stelle nach einem Jahr wieder besetzt ist. Durch die normale Fluktuation (Kündigungen/Facharzt -> Praxis etc.) ist es zwar noch nie vorgekommen, dass ein Vertrag nicht verlängert wurde, aber es ist doch klar, dass der Arbeitgeber nicht im Vorhinein damit rechnen kann, dass dann und dann jemand kündigt, schwanger wird o.ä. Und mehr Stellen besetzen als vorhanden können sie doch auch nicht. Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?

LG
Ally

stennadolny
19.03.2011, 15:44
Im konkreten Fall gibt es KEINE konkrete Begründung für die Befristung (, was bei Elternzeit o.Ä. an sich selbstverständlich ist) UND es ist offenbar KEIN Vertrag zur Weiterbildung.

Interessant wäre noch, welche Probezeitdauer vereinbart wurde - falls es die Maximaldauer von 6 Mon. ist bei einem Vertrag von 2 Jahren, dann kann man bereits sofort die Absage schreiben. Das wäre dann schlicht unterste Schublade !


wo soll ich den jetzt bis zum 1.4. noch ne neue stelle herbekommen?
ich habe finanzielle Verpflichtungen, Umzug, etc. alles schon geplant und auf diese Stelle eingeschossen...


Warum fragst Du dann erst jetzt ?


Werde morgen nochmal bei der Klinik anrufen und nachhaken. Vielleicht lässt sich ja noch was machen.

Gute Idee. Alles SCHRIFTLICH geben lassen, sonst erst garnicht anfangen !

Alternative: Dort beginnen, sofort was Neues suchen (man sieht ja dann auch, wie es so läuft....) und mit Ende der Probezeit kündigen. Kein Problem heutzutage.


Sind 23 WB-Assistenten und ein paar FA bei 10 Oberärzten + CA (Fach ist Anästhesie). Da wird wohl schon ordentlich weitergebildet.
Das sagt garnichts.

Für die WB interessant ist NUR der CA, weil der dafür verantwortlich ist und nicht OA oder FÄ - was in so manchen Kliniken auch ziemlich deutlich getrennt wird. Da hat mann dan Pech gehabt.


Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?

In der Anästhesie ? Bei ÄRZTEMANGEL soll es noch befristete Stellen geben ?

Im ERNST ?

Man kann JEDERZEIT eine neue Stelle schaffen mit Unbegrenztheit, JEDERZEIT. Wenn man möchte, Vertretung hin, Vertretung her ! :-bee

p4uL
19.03.2011, 15:47
Bei uns (ich habe einen Vertrag über die volle WB-Zeit) gibt es auch immer wieder Kolleg(inn)en mit befristeten Verträgen und zwar ganz einfach aus dem Grund, dass wir viele Frauen sind und immer mal wieder eine in MuSchu und Elternzeit geht. Da kann die Klinik, wenn sie für die Zeit einen Ersatz gibt, doch nicht einfach einen vollen Weiterbildungsvertrag anbieten, wenn klar ist, dass die Stelle nach einem Jahr wieder besetzt ist. Durch die normale Fluktuation (Kündigungen/Facharzt -> Praxis etc.) ist es zwar noch nie vorgekommen, dass ein Vertrag nicht verlängert wurde, aber es ist doch klar, dass der Arbeitgeber nicht im Vorhinein damit rechnen kann, dass dann und dann jemand kündigt, schwanger wird o.ä. Und mehr Stellen besetzen als vorhanden können sie doch auch nicht. Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?

LG
Ally

nur nochmal zum Verständnis für mich: Bei euch wird, wenn jemand kurzfrist (MuSchu/ Elternzeit) ausfällt jemand mit befristetem Vertrag eingestellt um diese Person zu ersetzten. Der dann neue bekommt aber seine Stelle dann in der Regel dann später auf einen vollen WB-Vertrag verlängert? Wieviele seid ihr denn (Uni/ Kommunal)?



Interessant wäre noch, welche Probezeitdauer vereinbart wurde - falls es die Maximaldauer von 6 Mon. ist bei einem Vertrag von 2 Jahren, dann kann man bereits sofort die Absage schreiben. Das wäre dann schlicht unterste Schublade !


Probezeit ist 6 Wochen.
Frage erst jetzt, weil der Arbeitsvertrag erst diese Woche reinkam und die MB-Beratung mich aufgeklärt hat. War vorher im Urlaub und unwissend was befristete Verträge anging.

stennadolny
19.03.2011, 15:50
Es gibt aber kein RECHT auf Verlängerung und der Befristungsgrund steht dann im Arbeitsvertrag ZUR WEITERBILDUNG (im Gegensatz zu Dir !):-))

dreamchaser
19.03.2011, 15:59
Für die WB interessant ist NUR der CA, weil der dafür verantwortlich ist und nicht OA oder FÄ - was in so manchen Kliniken auch ziemlich deutlich getrennt wird. Da hat mann dan Pech gehabt.


Nein, es gibt auch zur Weiterbildung berechtigte Oberärzte (Facharztstatus)! Wer an dem konkreten Haus die Weiterbildungsermächtigung hat, findet man auf den Seiten der jeweiligen Ärztekammer - hier steht auch der Zeitraum der Weiterbildungsermächtigung und das (Teil-)Gebiet. Es gibt mitunter auch mehrere Weiterbildungsberechtigte für verschiedene Teilgebiete (in meiner Klinik sind es der Chef und der leitende OA).

@TS: du kannst ja nochmal beim Chef nachfragen, ob man des Passus im Vertrag dahingehend ändern kann, dass du als Weiterbildungsassistent zählst. Und du kannst bezüglich der Vertragsdauer auch nochmals darum bitten, dass es aufgestockt wird. Ich habe damals mit einem 3-Jahres-Vertrag begonnen, der bereits nach dem 2. Jahr um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Je mehr Berufserfahrung du hast, desto wertvoller wirst du für das Haus und desto eher werden sie deinen Vertrag auch verlängern (wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt). Ich würde das also nicht so negativ sehen.

stennadolny
19.03.2011, 16:00
Klar. Ist aber nicht die Regel. Leider. :-))

p4uL
19.03.2011, 16:14
@TS: du kannst ja nochmal beim Chef nachfragen, ob man des Passus im Vertrag dahingehend ändern kann, dass du als Weiterbildungsassistent zählst. Und du kannst bezüglich der Vertragsdauer auch nochmals darum bitten, dass es aufgestockt wird. Ich habe damals mit einem 3-Jahres-Vertrag begonnen, der bereits nach dem 2. Jahr um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Je mehr Berufserfahrung du hast, desto wertvoller wirst du für das Haus und desto eher werden sie deinen Vertrag auch verlängern (wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt). Ich würde das also nicht so negativ sehen.

Wenn sie in den Vertrag Weiterbildungsassistent reinschreiben, müssten sie mir ja dann auch die volle WB-Zeit geben. Ist ja rechtlich dann vorgeshrieben. Deshalb diese komische Formulierung vermute ich. Ich denke auch, ich fange da erstmal an (nachdem ich morgen natürlich am Telefon nochmal alles gebe ohne mich gleich unbeliebt zu machen), zeige was ich kann und dann werden sie mir schon die Füße küssen. :-)) :-oopss

Vielen Dank schonmal euch allen bis hierhin (weitere Meinung natürlich dringend erwünscht!)

LasseReinböng
19.03.2011, 16:21
Am wichtigsten ist doch,, daß die erforderlichen Weiterbildungsermächtigungen vorliegen...da sind in Deutschland schon einige WB-Assistenten reingefallen,die vom Chef bzgl. der WB-Ermächtigung dreist belogen wurden und nicht so clever waren, dies bei der Ärztekammer zu überprüfen.

Da hat man dann nämlich jahrelang umsonst gearbeitet.

p4uL
19.03.2011, 16:23
Ermächtigung liegt def. für 5 Jahre + plus 1 Jahr für spez. Intensivmedizin vor.

milz
19.03.2011, 16:29
Mein erster Vertrag war auch ein 2-Jahresvertrag. Uniklinik.

p4uL
19.03.2011, 16:35
Mein erster Vertrag war auch ein 2-Jahresvertrag. Uniklinik.

als was hat man dich denn eingestellt? wissenschaftlicher mitarbeiter? hatte das nachteile, hat man dir von selbst eine verlängerung angeboten?

Feuerblick
19.03.2011, 16:39
Ich hatte bisher nur befristete Verträge, die immer problemlos verlängert wurden. Würde mich, wenn die Weiterbildung geregelt ist und der Job an sich ein guter Job ist, nicht an dieser Befristung aufhängen... Die Befristung ist nämlich bei der heutigen Stellensituation ganz sicher nicht mehr das Problem.:-meinung

lara162
19.03.2011, 16:52
Ich habe auch einen 2 Jahresvertrag (Uniklinkum, Anästhesie), was mir auch nie Kopfzerbrechen bereitet hat. Ist bei uns generell so üblich, mehr bekommt keiner am Anfang.
Mein Vertrag läuft bald aus und dann folgt die Verlängerung über die restliche Dauer der FA Ausbildung (auch Standard). Dass man nicht verlängert wird, da muss (zumindest bei uns) wirklich keiner Angst haben...so blöd kann man sich fast nicht anstellen um das nicht zu erreichen. Man muss sich die Stellensituation ja nur mal angucken. Außerdem liegen ja sonst genug andere Stellen quasi auf der Strasse...

Ich kenne das von Freunden und Kollegen aus anderen Unis aber auch so, dass zuerst nur ein 2 Jahresvertrag geboten wird. Wie das an kommunalen Häusern ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Noch zu dem "nur 1 CA für 30 Assis": die Zeiten, in denen große Anästhesieabteilungen z.T. 4 CA hatten, dürften mittlerweile überall vorbei sein. Dass bei ggf. über 90 ärztlichen Mitarbeitern die OÄ die wesentliche klinische Weiterbildung ausführen und nicht der CA persönlich ist wohl auch nichts außergewöhnliches. Ich wüsste auch nicht wo hier das Problem sein sollte.

hiddl
19.03.2011, 19:42
Ich hatte bisher nur befristete Verträge, die immer problemlos verlängert wurden. Würde mich, wenn die Weiterbildung geregelt ist und der Job an sich ein guter Job ist, nicht an dieser Befristung aufhängen... Die Befristung ist nämlich bei der heutigen Stellensituation ganz sicher nicht mehr das Problem.:-meinung

So sehe ich das auch. Ich hatte zwar sogar mal an der Uni einen 5-Jahres-Vertrag, (den ich zum Kinder bekommen genutzt habe :-oopss), aber kürzere Befristungen sind bei uns auch die Regel. Verlängert wird aber schon meistens, und wenn nicht, liegt's eher an der mangelnden Forschungsleistung. Das sollte in einem kommunalen Haus wohl kein Problem sein.

stennadolny
20.03.2011, 09:58
Kommunale Häuser vergeben heute in der Regel WB-Verträge für die VOLLE WB-Zeit.

Nicht nur in der Psychiatrie gibt es aber in der "Peripherie" (ganz Ostdeutschland, ländliche Gebiete im Westen incl. Südbayern) sehr wohl bereits unbegrenzte Verträge mit Eintritt. Etwa in chirurgischen Fächern (, wo man teilweise auch FÄ bzw. OÄ nur mehr außertariflich kriegt.....) oder auch in der Anä.

Trotzdem: Es gibt nach wie vor zahlreiche CÄ, die die WB in erster Linie als Loyalitätsbekundung ihnen gegenüber sehen. Da kann es mit einer Vertragsverlängerung sehr wohl kurzfristig nicht klappen. Insoferne ist Vorsicht bei "kurzen" Laufzeiten geboten, wenn man nicht allzu flexibel ist. :-D