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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möglichkeit zur Befreiung vom Studienbeitrag in Würzbug



ennno
01.04.2011, 15:31
hi,

ich habe gerade die Unterlagen der Uni Würzburg zugeschickt bekommen, darin heißt es:


"Von der Beitragspflicht automatisch ausgenommen sind Studierende, die im 1. bis 6. Fachsemester eines Promotionsstudienganges immatrikuliert sind"

Zahnmedizin ist doch ein Promotionsstudiengang oder?

Ich habe die 593 Euro schon überwiesen um immatrikuliert zu werden, kann ich jetzt also 500 Euro zurückerstattet bekommen?


Grüeße!

Salzi19
01.04.2011, 15:38
"Promotionsstudiengang" hat mit dem Zahnmedizin-Studiengang mal gar nix zu tun....des is z.B. was für BWLer oder Juristen, die nachm Abschluss noch a Promotion machn wolln.

Bei uns kann man ja bereits während dem Studium die Dissertation verfassn, also zahlt man da brav sein Gebühren....

Möglichkeiten zur Befreiung gibts bei Geschwistern, Kindern, Urlaubssemstern,...müsste aber auf der Homepage der Uni genau stehen.

ennno
01.04.2011, 15:45
mit andern worten, wenn ich zb bwl studiere und anmelde, dass ich promovieren will, dann spar ich 3000 euro und wenn ich ohnehin promoviere, weil ich zb zahnmedizin studiere, dann muss ich zahlen?

und eigentlich dachte ich man muss als mediziner nicht zwangsläufig promovieren...

Salzi19
01.04.2011, 15:49
Nö, kein Mensch muss promovieren, auch der BWLer nicht :-))

Aber is halt nunmal so. Ich finde das System auch a weng ungerecht, weil z.B. Humanis in den 2 Semstern PJ auch keine Gebühren zahlen, wir Zahnis aber zahlen die ganze Zeit, obwohl wir mind. 5 Semester lang praktisch für die Klinik arbeiten...

Allerdings muss ich auch sagen, das wir (zumindest in Erlangen) sehr von den Gebühren profitieren. So werden mittlerweile Artikulatoren, Handstücke, usw. und sogar die Klinikkleidung gestellt.

konstantin
03.04.2011, 21:44
mit andern worten, wenn ich zb bwl studiere und anmelde, dass ich promovieren will, dann spar ich 3000 euro und wenn ich ohnehin promoviere, weil ich zb zahnmedizin studiere, dann muss ich zahlen.

Das ist doch Bloedsinn. Der promovierende BWLer hat bereits sein Diplom/seinen Master in der Tasche (und hat dafuer auch schon ordentlich Studiengebuehre bezahlt) und hat dann eben die Moeglichkeit, sich bei Erfuellung entsprechender Voraussetzungen als Promotionsstudent an der Universitaet einzuschreiben. Den Status gibt es vorallem deswegen, damit man als Doktorand ueberhaupt einer Beschaeftigung nachgeht (ansonsten waeren sie ja mehr oder weniger arbeitslos).

Tatsaechlich am Universitaetsleben teilnehmen tun sie aber in der Regel nicht mehr, es sei denn, sie sind nebenbei als wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt (was im Uebrigen keine Voraussetzung fuer den Status "Promotionsstudent" ist).

Also manchmal habe ich das Gefuehl, die ganzen Vorurteile gegen Zahnis kommen nicht von ungefaehr. :-))