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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A31 / B24 - Berufskrankheit?



deinOle
07.04.2011, 18:43
Sie favorisierte Lösung ist, glaube ich, nicht korrekt. Richtig ist E. Zur Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Berufskrankheit (LWS: BK 2108/2110) ist es notwendig, dass man die Arbeit nicht mehr ausübt (Unterlassungszwang): "... um von einem letztendlich anerkennungsfähigen belastungskonformen Schadensbild sprechen zu können, welches einen Unterlassungzwang der beruflichen Tätigkeit begründet" (Kuno Weise, Marcus Schiltenwolf: Grundkurs orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, Berlin 2007)

Keine (kaum) Schäden = keine Unterlassung = keine Berufskrankheit.

Die Wiedereingliederung (Antwort A) ist sicherlich wichtig und richtig, der Kostenträger ist aber nur dann die Sozialversicherung, wenn sonst niemand dafür aufkommt. - Und als vermutlich abhängig Beschäftigte ist das die Rentenversicherung (die will verhindern, dass sie vorzeitig zahlen muss).
Oder?:-nix

Sushiman
07.04.2011, 18:55
Hierbei geht es aber ja nicht darum, ob eine Berufskrankheit ANERKANNT wird, sondern ob der Prolaps als eine Berufskrankheit ANGESEHEN werden kann...

So hab ich das zumindest verstanden, damit wäre es ja ganz klar, dass E eher nicht zutrifft....
Denn ob jetzt anerkannt oder nicht, es kann hierbei schon sein, dass es sich bei dem Bandscheibenvorfall um eine durch den Beruf verursachte Erkrankung handelt, also als solche ANGESEHEN wird...

Oder was meint ihr?

Unregistriert
07.04.2011, 19:01
Eine Berufskrankheit ist dann eine, wenn sie zur Aufgabe der Tätigkeit zwingt und eine Mde eintritt. Von daher plädiere ich für E.
Zudem weiß ich auch nicht, was die mit "zuständige Sozialversicherung" meinen. Ist die GKV gemeint, stimmt die Antwort (die nämlich zahlt Krankengeld). Falls damit die allgemeine SV gemeint ist, ist das ein weiterer Punkt für E

Unregistriert
07.04.2011, 19:17
Wieso ist das denn kein Wegeunfall? Die gute "Packerin" befand sich doch auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeit?

Wenn der Prolaps beim Einsteigen ins Auto nach der Arbeit also wirklich unter die Definition "Unfall" fällt, dann ist es auch ein Wegeunfall und B müsste richtig sein!

Bei Antwort A müsste doch außerdem die gesetzliche Krankenversicherung nach 6 Wochen zahlen und nicht die gesetzliche Sozialversicherung!

Unregistriert
07.04.2011, 19:19
Eine Arbeitsunfall muss von Außen (exogen) verursacht sein. Auch ein Wegunfall. In diesem Fall ist die Ursache endogen.

Sushiman
07.04.2011, 19:19
Naja, laut Wikipedia (hab hier leider nix anderes) lautet es ja wie folgt:

Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:

* Arbeitslosenversicherung (ALV)
* Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
* Pflegeversicherung (PV)
* Deutsche Rentenversicherung (RV)
* Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

und damit ist dann wahrscheinlich die zuständige Sozialversicherung gemeint...

Hat jemand dafür ne bessere QUelle?

Unregistriert
07.04.2011, 19:27
Wieso ist es eigentlich kein Wegeunfall??

Ob ich mir nun beim Einteigen ins Auto den Finger verletze oder mich schräg ins Auto setze und mir daraufhin einen Bandscheibenvorfall zuziehe ist doch der selbe Mechanismus? Mir ist das zumindest nicht ganz klar.

Unregistriert
07.04.2011, 19:30
weil sowas wie ein Herzinfarkt under BSV beim ins Autoeinsteigen kein Unfall is der die Berufsgenossenschaft trifft, glaub ich

Unregistriert
07.04.2011, 19:35
Eine Arbeitsunfall muss von Außen (exogen) verursacht sein. Auch ein Wegunfall. In diesem Fall ist die Ursache endogen.

Scheinbar gilt laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) allerdings:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“


Ich bleibe bei Antwort B!

Unregistriert
07.04.2011, 19:49
...das wäre dann ein arbeitsunfall, aber kein Wegunfall....

Unregistriert
07.04.2011, 19:59
Es wäre erstmal rein faktisch und definitorisch ein Unfall - irgendwelche Gegenwehr?
Und zum Wegeunfall wird es, weil es auf dem Heimweg direkt nach bzw. von der Arbeit passiert.

Ich find das SOWAS von schlüssig!
Blöd und unfair halt, weil es wohl nicht so viele angekreuzt haben...

Unregistriert
08.04.2011, 12:07
finde auch, dass die begründung zum unfall schlüssig ist.
und die menge an leuten, die das richtig gekreuzt haben spielt für ne einbringung beim impp ja keine rolle. also ruhig beschweren!

Unregistriert
08.04.2011, 12:11
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass sie damals großen Wert darauf gelegt haben, dass ein Unfall ein VON AUSSEN verursachtes Ereignis ist. Und das ist es hier nicht. Sonst wäre ja auch ein Myokardinfarkt ein "Wegeunfall".

Unregistriert
08.04.2011, 14:17
Normalerweise ist ein Unfall auch klassisch "von außen". Allerdings gibt es nunmal die Erweiterung für "erhöhte Kraftanstrenung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule".

"1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- ein Gelenk verrenkt wird oder
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
(Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, AUB 2010)

Hier der Link zu der AUB 2010, auf den sich die zuständigen Unfallversicherer beziehen:
http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/AUB_2010.pdf
Punkt 1.4 + 3 + 5

Jetzt seh ich grad das Problem...

"5 - In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
(...)
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist."

Ziffer 1.3: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."

Verdammt...