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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A43 / B4



muenchenlmu
07.04.2011, 20:01
Schönen guten Tag,

meiner Ansicht nach handelt es sich um eine TEILkompensierte metabolische Azidose.

Schließt eine "metabolische Azidose mit respiratorischer Kompensation" eine Teilkompensation mit ein?

Ich habe gezweifelt und schließlich "Azidose mit Kompensation" übersetzt in "kompensierte Azidose", daher E und nicht D angekreuzt.

Wenn eine kompensierte Azidose die teilkompensierten nachweislich mit einschließt, stelle ich meine Zweifel zurück. Ansonsten sollte man D und E als richtig werten, bzw. die Frage rausnehmen. Man kann versuchen, D irgendwie semantisch zu begründen. Dann sage ich dem IMPP: "Liebes IMPP, ich schicke ihnen ein Paket mit 1 Millionen Euro. Allerdings nur Teil-1-Million-Euro.". Ein Eis mit Sahne, dass mit zu wenig Sahne serviert wird, ist ja juristisch gesehen auch kein Eis mit Sahne mehr.

Gruß

Jadefuchs
08.04.2011, 07:56
Sehe ich genauso... ist sprachlich zu unklar.

Unregistriert
08.04.2011, 08:13
Da habe ich auch lange gerätselt, weil unsere Physiologen sehr viel Wert auf die Unterscheidung Teilkompensation/Kompensation gelegt haben.
Habe dann doch noch auf die "mit Kompensation" geändert, aber das ist eine Frage der Sprachdefinition und sowas gehört echt nicht ins Examen.

Unregistriert
08.04.2011, 12:04
uns wurde ebenfalls kompensation als wiederherstellung des normalen ph beigebracht!!
daher ist das meiner meinung nach eben wenn überhaupt "teilkompensiert" und in diesem impp-fall wohl eher als "nicht kompensiert" zu sehen.

berlinDOC
11.04.2011, 11:33
Hinweis Nr. 2 – 1. Tag, Frage A43/B4 – Azidose

Meiner Ansicht nach nicht lösbar / missverständlich (ich habe E – „ohne respiratorische Kompensation“) angekreuzt.

Die Formulierung „metabolische Azidose mit respiratorischer Kompensation“ ist missverständlich. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese Formulierung zu „übersetzen“. Es ist damit zu rechnen, dass man diese Antwortmöglichkeit ungefähr übersetzt mit „respiratorisch kompensierte metabolische Azidose“.

In einem sehr verbreitenen Lehrbuch der Inneren Medizin [1] würde die hier vorliegende teilkompensierte Azidose als dekompensiert eingestuft werden. In der genannten Tabelle [1] steht auch eindeutig, dass daran ein erniedrigter pCO2 nichts ändert. Entscheidend ist allein der pH-Wert. Im Nachhinein habe ich nun herausgefunden, dass es offensichtlich auch Quellen gibt, die eine teilkompensierte Azidose als kompensiert einstufen. Da sich die Quellen wiedersprechen, müssen beide Antworten als richtig gelten.
Nun mag man argumentieren, dass hier trotzdem ein Kompensationsmechanismus vorliegt. Dann hätte man aber eindeutiger formulieren müssen, z.B. „dekompensierte metabolische Azidose mit Vorliegen eines respiratorischem Kompensationsmechanismus“.
Ob Sie unter „mit respiratorischer Kompensation“ eine teilweise Kompensation mit einschließen, kann man nicht wissen. Entsprechend der Überlegung, dass nach [1] nur eine vollständig kompensierte metabolische Azidose als kompensiert gilt, zog ich den Schluss, dass nur eine vollständige Kompensation als eine Kompensation gilt. Ich verzichte hier auf weitere semantische/philosophische Ausführungen.

Zusammengefasst entspricht eine teilkompensierte metabolische Azidose laut [1] einer dekompensierten metabolischen Azidose. Analog kann man argumentieren, dass eine teilweise Kompensation eben noch keine Kompensation ist. Somit habe ich (E) angekreuzt (=“ohne respiratorische Kompensation“). Ich habe nun festgestellt, dass eine „teilkompensierte Azidose“ an verschiedenen Stellen unterschiedlich definiert wird. Da [1] jedoch als glaubwürdige Quelle gelten sollte und es sehr einfach gewesen wäre, die Frage eindeutiger zu formulieren, ist die Frage insgesamt als missverständlich/nicht beantwortbar einzustufen.


(1) Herold, G., Innere Medizin, Gerd Herold, Köln 2010, S. 569 ff.

berlinDOC
11.04.2011, 12:09
Bitte um Aufdeckung von Argumentationslücken im o.g. Beitrag,

ansonsten ggf. Weiterleitung in folgender Form (Beispiel):

MUSTERSTADT, 11.4.2011

Cand. med. MUSTERFRAU
MUSTERSTRAßE 1
MUSTERSTADT


IMPP – Insititut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Große Langgasse 8
55116 Mainz



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sende Ihnen einige schriftlichen Hinweise zu unklaren, missverständlichen oder unbeantwortbaren Fragen, denen ich im Rahmen des in der letzten Woche stattgefundenen 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung begegnet bin.

Bitte haben Sie Verständnis, dass meine Recherchen noch nicht abgeschlossen sind. Ich kann nicht ausschließen, dass ich meine Argumentation zu einem späteren Zeitpunkt noch präzisiere.

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich auch per Email über [email protected] mit mir in Verbindung zu setzen.


Mit freundlichen Grüßen

Cand. med. MUSTERMANN