Jadefuchs
07.04.2011, 20:07
Auch hier gibt es 2 Antwortmöglichkeiten, ich berichte warum dies so ist:
-der Hausarzt hat zu Beginn des Falls eine Verdachtsdiagnose (Cholezystitis), die im Sinne
eines "Fälleverteilungsgesetzes" erhoben wurde.
-in der Frage A49/B79 geht es nun um die DD
-in diesem Zusammenhang bedeutet "erlebte Anamnese" soviel wie eine besonders detailreiche und langfristige Kenntnis des Patienten. Das "Fälleverteilungsgesetz" bedeutet soviel wie Häufiges ist häufig und Seltenes ist selten unter jeweils bestimmten Lebensbedingungen/Lebensumständen.
-der Arzt weiß also, "heyy, der Typ war doch in den Tropen", ebenso weiß er aber AUCH "heyy, da sind Amöben doch voll ultra mega giga häufig". Die beiden Phänomene der "erlebten Anamnese" und des "Fälleverteilungsgesetzes" greifen also unmittelbar ineinander und sind doch gar nicht voneinander zu trennen in diesem Zusammenhang...
-nun lautet der genaue Wortlaut "...,was dem Hausarzt...am besten hilft".
-was nützt einem Arzt die idealisiert bestmögliche Kenntnis einer einzelnen Krankengeschichte (nehmen wir einmal an, der Arzt würde dem Patienten eine Webcam implantieren auf seine Schulter und stets jeden Weg und jedes gesprochene Wort beobachten), wenn man nichts von Häufigkeitsverteilungen bestimmter Krankheitsbilder unter bestimmten Lebensbedingungen weiß? (cave, rhetorische Frage)
-im Umkehrschluss nützt freilich eine reine Kenntnis der Häufigkeitsverteilungen ebenso nichts ohne die genaue Kenntnis der Lebensumstände eines Patienten.
-Dass die beiden Phänomene, namentlich "erlebte Anamnese" und "Fälleverteilungsgesetz",
einander folglich zwangsläufig bedürfen, wäre somit erläutert.
----> Ergo: Eine Frage, die in sich nicht funktionieren kann und suizidal erscheint.
-der Hausarzt hat zu Beginn des Falls eine Verdachtsdiagnose (Cholezystitis), die im Sinne
eines "Fälleverteilungsgesetzes" erhoben wurde.
-in der Frage A49/B79 geht es nun um die DD
-in diesem Zusammenhang bedeutet "erlebte Anamnese" soviel wie eine besonders detailreiche und langfristige Kenntnis des Patienten. Das "Fälleverteilungsgesetz" bedeutet soviel wie Häufiges ist häufig und Seltenes ist selten unter jeweils bestimmten Lebensbedingungen/Lebensumständen.
-der Arzt weiß also, "heyy, der Typ war doch in den Tropen", ebenso weiß er aber AUCH "heyy, da sind Amöben doch voll ultra mega giga häufig". Die beiden Phänomene der "erlebten Anamnese" und des "Fälleverteilungsgesetzes" greifen also unmittelbar ineinander und sind doch gar nicht voneinander zu trennen in diesem Zusammenhang...
-nun lautet der genaue Wortlaut "...,was dem Hausarzt...am besten hilft".
-was nützt einem Arzt die idealisiert bestmögliche Kenntnis einer einzelnen Krankengeschichte (nehmen wir einmal an, der Arzt würde dem Patienten eine Webcam implantieren auf seine Schulter und stets jeden Weg und jedes gesprochene Wort beobachten), wenn man nichts von Häufigkeitsverteilungen bestimmter Krankheitsbilder unter bestimmten Lebensbedingungen weiß? (cave, rhetorische Frage)
-im Umkehrschluss nützt freilich eine reine Kenntnis der Häufigkeitsverteilungen ebenso nichts ohne die genaue Kenntnis der Lebensumstände eines Patienten.
-Dass die beiden Phänomene, namentlich "erlebte Anamnese" und "Fälleverteilungsgesetz",
einander folglich zwangsläufig bedürfen, wäre somit erläutert.
----> Ergo: Eine Frage, die in sich nicht funktionieren kann und suizidal erscheint.