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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A49/B79



Jadefuchs
07.04.2011, 20:07
Auch hier gibt es 2 Antwortmöglichkeiten, ich berichte warum dies so ist:

-der Hausarzt hat zu Beginn des Falls eine Verdachtsdiagnose (Cholezystitis), die im Sinne
eines "Fälleverteilungsgesetzes" erhoben wurde.

-in der Frage A49/B79 geht es nun um die DD

-in diesem Zusammenhang bedeutet "erlebte Anamnese" soviel wie eine besonders detailreiche und langfristige Kenntnis des Patienten. Das "Fälleverteilungsgesetz" bedeutet soviel wie Häufiges ist häufig und Seltenes ist selten unter jeweils bestimmten Lebensbedingungen/Lebensumständen.

-der Arzt weiß also, "heyy, der Typ war doch in den Tropen", ebenso weiß er aber AUCH "heyy, da sind Amöben doch voll ultra mega giga häufig". Die beiden Phänomene der "erlebten Anamnese" und des "Fälleverteilungsgesetzes" greifen also unmittelbar ineinander und sind doch gar nicht voneinander zu trennen in diesem Zusammenhang...

-nun lautet der genaue Wortlaut "...,was dem Hausarzt...am besten hilft".

-was nützt einem Arzt die idealisiert bestmögliche Kenntnis einer einzelnen Krankengeschichte (nehmen wir einmal an, der Arzt würde dem Patienten eine Webcam implantieren auf seine Schulter und stets jeden Weg und jedes gesprochene Wort beobachten), wenn man nichts von Häufigkeitsverteilungen bestimmter Krankheitsbilder unter bestimmten Lebensbedingungen weiß? (cave, rhetorische Frage)

-im Umkehrschluss nützt freilich eine reine Kenntnis der Häufigkeitsverteilungen ebenso nichts ohne die genaue Kenntnis der Lebensumstände eines Patienten.

-Dass die beiden Phänomene, namentlich "erlebte Anamnese" und "Fälleverteilungsgesetz",
einander folglich zwangsläufig bedürfen, wäre somit erläutert.

----> Ergo: Eine Frage, die in sich nicht funktionieren kann und suizidal erscheint.

Unregistriert
07.04.2011, 21:10
Im Gegensatz zur Kenntnis der Häufigkeitsverteilung von Krankheiten in speziellen Situationen, die man durchaus von jedem Arzt erwarten kann, ist die "erlebte Anamnese" etwas hausarztspezifisches. Und danach wurde hier gefragt.

Unregistriert
07.04.2011, 21:14
Im Gegensatz zur Kenntnis der Häufigkeitsverteilung von Krankheiten in speziellen Situationen, die man durchaus von jedem Arzt erwarten kann, ist die "erlebte Anamnese" etwas hausarztspezifisches. Und danach wurde hier gefragt.

naja... wo ist denn da die trennschärfe...

Unregistriert
07.04.2011, 21:15
"Für das weitere Vorgehen ist wichtig, die erste Verdachtsdiagnose zu hinterfragen."

Erste Verdachtsdiagnose, Cholezystitis.

Wenn man die hinterfragt ist, die erlebte Anamnese auf jeden Fall am hilfreichsten. keiner kommt auf die Amöbenruhr ohne zu wissen dass er verreist war. Reiseanamnese gibt's nicht als Antwort, aber durch die erlebte anamnese weiss der Hausarzt Bescheid.

Jadefuchs
07.04.2011, 21:25
"Erste Verdachtsdiagnose, Cholezystitis."

Schon klar, siehe oben;)



"Wenn man die hinterfragt, ist die erlebte Anamnese auf jeden Fall am hilfreichsten. keiner kommt auf die Amöbenruhr ohne zu wissen dass er verreist war. Reiseanamnese gibt's nicht als Antwort, aber durch die erlebte anamnese weiss der Hausarzt Bescheid."

-Es geht noch gar nicht unbedingt darum, auf die Amöbenruhr als Differentialdiagnose zu kommen. In diesem Moment ging es nur um die Differentialdiagnosen der Cholezystitis...
und dazu bedarf es selbstverständlich auch des Fälleverteilungsgesetzes...



"Im Gegensatz zur Kenntnis der Häufigkeitsverteilung von Krankheiten in speziellen Situationen, die man durchaus von jedem Arzt erwarten kann, ist die "erlebte Anamnese" etwas hausarztspezifisches. Und danach wurde hier gefragt. "

Es wird gefragt, was dem Hausarzt hilft und NICHT welche hausarztspezifische Methode angewandt wird... das hätte man klarer kennzeichnen müssen

Unregistriert
08.04.2011, 10:49
Es wird gefragt nach der ersten Diagnose für den weiteren verlauf,
und die erste Diagnose die der Haus Arzt stellt ist:
"unklare Raumforderung"
das heißt er weis noch nicht was es ist und legt sich so nicht fest,
ergo Abwartendes Offenlassen,
oder nicht? Komische Frage!

Unregistriert
08.04.2011, 11:00
seh ich auch so!

also auch einreichen!

Unregistriert
08.04.2011, 11:11
unbedingt! kann man drehen wie man will, man findet fast für jede antwort ne schlüssige begründung.

Unregistriert
08.04.2011, 13:35
"Abwartendes Offenlassen

Der Begriff "abwartendes Offenlassen" wurde ebenfalls durch die berufstheoretische Forschung von R.N. Braun in die Medizin eingeführt und hat rasch große Verbreitung gefunden. Er drückt aus: Das diagnostische Problem ist mehr oder weniger offen, d.h. die überzeugende Zuordnung zu einem definierten Krankheitsbegriff ist nicht möglich.
Die Bewusste Anwendung des Begriffes schützt den Arzt nicht davor, in der diagnostischen Aufmerksamkeit nachzulassen. Selbstverständlich ist daszu auch die volle Mitarbeit des Patienten erforderlich.

(!) Die meisten Praxisfälle in der Allgemeinmedizin werden abwartend offen geführt. Der Arzt darf nicht durch eine unzulässige "Diagnose" die wahre diagnostische Lage verschleiern."

(Allgemeinmedizin und Praxis: Anleitung in Diagnostik und Therapie. Mit Fragen zur Facharztprüfung, 6. Auflage, Mader, Weißgerber, Seite 22)

Einsehbar unter "Google bücher"

Also das hört sich SEHR passend an!