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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung Anwesenheit Arzt



Sealwolf
09.04.2011, 18:18
Hi Leute,
ich war kürzlich an einem Institut für MRT-Studien als Arzt
bei den Untersuchungen anwesend (eine Arz "Rufbereitschaft",
weil halt ein Arzt anwesend sein muss, ohne
aber etwas tun zu müssen). Nun möchte das Institut
von mir eine Rechnung geschrieben haben, was ich noch nie
gemacht habe!
Wie würde man das berechnen (nach GOÄ) für 3 Stunden und gibt
es da eine Art Muster für so eine Rechnung?
Danke für Eure Hilfe!
S.

FirebirdUSA
11.04.2011, 06:03
Habt ihr vorher keine Vergütung ausgemacht? Grundsätzlich ist das Verhandlungssache. Rechnung ist ganz einfach:

Oben deinen Namen, Anschrift und Steuer-Nr. drauf, dann der Empfänger

Rechnungs-Nr. XXXX vom XX.XX.2011

Für meine Dienste als Arzt in ihrem MRT-Institut am XX.XX.2011 von XX bis XX Uhr erlaube ich mir Ihnen XX Euro/Stunde in Summe XX Euro zu berechnen. Bitte überweisen Sie das Geld auf folgendes Konto ...

Mit freundlichen Grüßen



Nicht vergessen die Rechnung bei der nächsten Steuererklärung als Einnahmen anzugeben. Theoretisch musst du noch Umsatzsteuer berechnen, musst dann aber für die nächsten 5 Jahre jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hast du im Jahr nicht Einnahmen die eine bestimmte Summe überschreiten kannst du auch auf die Umsatzsteuer verzichten. Hier im Zweifelsfall vom Finanzamt beraten lassen!

SuperSonic
11.04.2011, 08:45
http://www.online-praxis.com/anwalt/cms.php?mid=513&link=

"Grundsätzlich sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit."

Das gilt aber nur dann, wenn das therapeutische Ziel im Vordergrund steht. Gutachten u. ä. sind nicht USt-befreit.

Für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) gilt außerdem:
Es wird keine USt erhoben, wenn der steuerpflichtige Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dann muss in den Rechnungen ein entsprechender Hinweis enthalten sein ("Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer" o. ä.).

FirebirdUSA
11.04.2011, 21:34
http://www.online-praxis.com/anwalt/cms.php?mid=513&link=

"Grundsätzlich sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit."

Das gilt aber nur dann, wenn das therapeutische Ziel im Vordergrund steht. Gutachten u. ä. sind nicht USt-befreit.

Für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) gilt außerdem:
Es wird keine USt erhoben, wenn der steuerpflichtige Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dann muss in den Rechnungen ein entsprechender Hinweis enthalten sein ("Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer" o. ä.).

Entscheidend ist der zweite Absatz, insbesondere der letzte Satz, ich war mir bei den genauen Zahlen und insbesondere Formulierungen nicht mehr sicher. Ob das therapeutische Ziel im Vordergrund stand müsste geklärt werden (Forschung? Diagnostik?... ).