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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Tag A 98 / B53 - Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes



spekulatia
10.04.2011, 14:10
Hallo Ihr!

Sollten wir nicht versuchen, die Frage mit dem § anzufechten?
Das ist ja wohl überhaupt keine medizinische Frage!!

Kein Jurastudent (und auch die meisten Volljuristen!!) können diese nicht beantworten!!!

Ich werde sie einreichen, denke ich!

endlos1
10.04.2011, 14:26
versuch es!:-kaffee

Solara
10.04.2011, 19:30
Um was geht es da bitte?

Meuli
10.04.2011, 19:50
um die Frage, was durch §35a KJHG geregelt wird.

MissGarfield83
10.04.2011, 19:54
Ist sowas wirklich Bestandteil des Gegenstandskatalogs?:-((:-((

epeline
10.04.2011, 19:56
was wird denn dadurch geregelt?

THawk
10.04.2011, 19:57
Rechtliche Fragen der Berufsausübung sind im GK genannt. Versucht es, aber die Chancen sind gering. v.a. da es schon mehrfach Fragen zu bestimmten Paragraphen gab.

Meuli
10.04.2011, 20:00
was wird denn dadurch geregelt?

die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

spekulatia
10.04.2011, 21:46
ich werde die frage einreichen. gk hin oder her.. habe mehrere volljuristen gefragt und keiner kanns beantworten.
reiche es aus prinzip ein, damit sowas nicht nochmal vorkommt..!

Rico
10.04.2011, 22:16
ich werde die frage einreichen. gk hin oder her.. habe mehrere volljuristen gefragt und keiner kanns beantworten.
reiche es aus prinzip ein, damit sowas nicht nochmal vorkommt..!Hm... glaubst Du ein Jurist kennt ALLE Paragraphen SÄMTLICHER Gesetzbücher?
Genausowenig wie ein Arzt ALLE Medikamente kennt...
Von daher ist dieses Argument eher schwach.

Jemand, der fit ist in Sozialmedizin (bzw. Sozialrecht oder Medizinrecht wenn's der Jurist ist) weiß sowas bestimmt - nur haben da halt die meinsten Prüflinge den Mut zur Lücke und das kann halt mal hier oder da den ein oder anderen Punkt kosten.
Das ist insgesamt halt ne schwierige Frage (deren Sinnhaftigkeit durchaus diskutabel ist), aber rechtlich sicherlich in Ordnung, von daher wird diese Eingabe eher nix bringen. :-meinung

Gersig
11.04.2011, 09:32
Welcher Tag und welche Aufgabe?

Meuli
11.04.2011, 09:37
2.Tag, B 53

spekulatia
11.04.2011, 09:44
Hm... glaubst Du ein Jurist kennt ALLE Paragraphen SÄMTLICHER Gesetzbücher?

Jemand, der fit ist in Sozialmedizin (bzw. Sozialrecht oder Medizinrecht wenn's der Jurist ist) weiß sowas bestimmt

nun ja, fakt ist, dass juristen im staatsexamen! ihre gesetzestexte ja vorliegen haben! wieso soll man also als medizinstudent auswendig wissen, was in jenem paragraphen steht?
ich denke nicht, dass die frage bei uns aus der wertung genommen wird; trotz allem werde ich dem impp schreiben. ich finde, das ist eine absolut unverschämte, irrelevante frage gewesen! (<-so schreib ichs natürlich nicht :-wow)
:-meinung

Gersig
11.04.2011, 10:40
Ich habe mir die Frage noch mal durchgelesen, da wird man mit der Rüge kaum Chance haben: sie ist (meiner Meinung nach) eindeutig gestellt und lässt sich klar beantworten. Ob sie einfach zu beantworten ist, steht auf nem anderen Blatt. Aber das ist bei IMPP-Fragen ja sehr oft fraglich :-?

medfreund
10.05.2011, 10:11
Seh ich ein wenig anders und habe das hier kurz umrissen (http://www.kanzlei-richter.com/verwaltungsrecht/medizinerpruefung-nett-fragestellung-im-hammerexamen-2011.html). Vielleicht nützt es jemandem.

ludacris85
13.05.2011, 10:32
wirst du gegen die Frage klagen? Dann halte uns bitte auf dem laufenden ;)

ryk33
14.05.2011, 09:09
...ich habe mich bei einer Freundin (Psychologin) augek**** über die Frage und ihr nur den Paragraph genannt. Und sie "na is doch klar, dass regelt die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung". (Also das ist die Berufsgruppe die den auf jeden Fall kennt!) Da war ich baff...allerdings habe ich das auch genommen, weil es irgendwie das einzige war was irgendwie Sinn gemacht hat in dem Zusammenhang. :-nix Grüße

KleinDorit
15.05.2011, 04:43
eben, genau das fragt das impp. es gibt hierbei um die antwort,die am ehesten sinnvoll erscheint.